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Österreich
Zielsetzung (WAS): Mit dem 1000-Ideen-Programm fördert der FWF völlig neue, gewagte oder besonders originelle Forschungsideen, die außerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Verständnisses liegen. Wesentlich ist, dass es Ideen sind, die ein hohes wissenschaftliches und transformatives Potenzial haben, d.h. das herkömmliche Verständnis für den Wissenschaftsbereich in Frage stellen können oder einen unerwartet hohen Fortschritt für den Bereich darstellen können. Zielgruppe (WER): Qualifizierte Forscher:innen – sowohl etablierte als auch Forscher:innen am Beginn ihrer Karriere i. d. R. mit Doktorat –, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen. Die formale Antragstellung erfolgt durch die österreichische Forschungsstätte: Es besteht keine Begrenzung der Zahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte eingebracht werden können. Ein:e Projektleiter:in kann nur an einem Projektantrag beteiligt sein. Eine Antragstellung im 1000-Ideen-Programm ist unabhängig von der Begrenzung der Projektanzahl in anderen FWF-Programmen.
Niederösterreich
Mit der Förderung von Abfalltrennbehältern an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll die getrennte Sammlung von Abfällen unterstützt und forciert werden. Gleichzeitig wird bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die richtige Trennung von Abfällen und die Schonung von Ressourcen gefördert.
Kärnten
Die nicht gedeckten Kosten der Unterbringung sowie Verpflegung von Lehrlingen in Lehrlingsheimen werden vom Land Kärnten an die Kärntner Heimstätte refundiert.
Der Bund ist (neben dem Land - 20 vH, der Landeshauptstadt Salzburg - 20 vH und dem Tourismusförderungsfonds - 20 vH) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet und zwar in Höhe von 40 vH solcher Betriebsabgänge.
Oberösterreich
Ziel der Förderung ist, die Bewirtschaftung von Ackerflächen mit einem Vorkommen besonders schützenswerter Ackerwildkräuter oder deren Etablierung zu unterstützen. Für die Förderung kommen Flächen in Betracht, die von Sachverständigen des Artenschutzprojekts Ackerwildkäuter nach dem Vorkommen oder Entwicklungspotential von bestimmten Arten ausgewählt werden.
Zinsenzuschüsse zu AIK können allein oder in Zusammenhang mit einem Zuschuss für Investitionen (73-01) im Rahmen des "GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027" gewährt werden. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Zuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ iS von Artikel 146 der Verordnung (EU) 2021/2115 vor.
Mit dem Ziel einen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, soll die Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement langfristig in der österreichischen Gesellschaft verankert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert: Initiativen und Projekte zur Forcierung der Aktiven Mobilität und des Mobilitätsmanagements allgemein; Konkrete Initiativen und Projekte, die der Erhöhung des Fuß- und Radverkehrsanteils dienen; Initiativen und Projekte, die die Akzeptanz für und von Maßnahmen für die Aktive Mobilität und das Mobilitätsmanagement steigern. Darunter fallen Aktivitäten aus den Bereichen Information und Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenz- und Wissensaufbau für aktives, klimafreundlichen und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten. Beispielhafte Aktivitäten sind u.a. Veranstaltungen, Konferenzen, Informations- und Mitmach-Kampagnen, Erstellung und Verbreitung von Bildungs- und Informationsmaterialen, Kurse zum Kompetenzaufbau.
Mit diesem Programm soll die Fixierung der angeführten Ziele der Energiestrategie Oberösterreichs wie z.B. Forcierung der Energieeffizienz und Erneuerbare Energie; Höchstmögliche Versorgungssicherheit/-qualität; Beibehalten der Wettbewerbsfähigkeit/Wirtschaftlichkeit von Oberösterreichs Wirtschaft und Haushalten; Unterstützen von Innovation/Standort/Forschung & Entwicklung bis 2030 und Perspektiven bis 2050 für Oberösterreich unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingung, der produktionsintensiven oberösterreichischen Wirtschaftsstruktur und der dafür notwendigen Technologiesprünge, wobei insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreichs gegenüber anderen Industrieregionen und deren energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, unterstützt werden. Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden sowie Organisationen
Salzburg
Mit diesem Programm werden Projekte im Rahmen der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 unterstützt. Dies beinhaltet etwa Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energie, den Ausbau von Infrastruktur im Bereich E-Mobilität sowie der Weiterbildung, Forschung und Entwicklung. Förderungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.
Der NÖ Blasmusikverband wurde mit der finanziellen und administrativen Abwicklung der Fördervergabe im Bereich der Förderung des NÖ Blasmusikwesens vom Land Niederösterreich beauftragt. Gefördert werden vereinsmäßig konstituierte Musikkapellen, welche an Konzertwertungen teilnehmen in folgenden Bereichen: Der Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen, dem Ankauf von Blas- u. Schlaginstrumenten, der Durchführung von notwendigen Reparaturen am Instrumentenbestand und dem Ankauf von Noten. Weitere Beihilfen/Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialfonds, des Darlehensfonds und im Rahmen von Sonderförderungen sind auf der Homepage des NÖ Blasmusikverbandes ersichtlich.
Gefördert können Projekte im Bereich Energie (und Umweltschutz) werden, die konkrete Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und dem Schutz von Natur und Umwelt leisten.
Ziel des Programms ist die Stärkung des Forschungsstandortes Oberösterreich sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Forschung.