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Österreich
Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 LWA-G die teuerungsbedingte Energiesicherung. Gegenstand ist die Verhinderung von Abschaltungen und die Bekämpfung von Energiearmut („Energiesicherung“).
Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 LWA-G die teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung. Zuwendungen können in Form einer Unterstützungsleistung zur Wohnungssicherung oder einer pauschalen Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel geleistet werden.
Burgenland
Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für burgenländische Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.