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ARF - Biodiversitätsfonds

Österreich

Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union oder des Waldfonds ab. Insbesondere sollen Beiträge zur Erreichung folgender Zielsetzungen geleistet werden: Der Status von 30 % der gefährdeten Arten, Biotoptypen und Lebensraumtypen ist verbessert; 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert; Auf diesen 30 % der Landesfläche ist der Anteil der streng geschützten Flächen entscheidend erhöht; Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt; Maßnahmen zur Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore wurden umgesetzt; Gegenstand der Förderung sind: Kosten von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung oder zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung; Kosten für den Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind; Kosten von Vorleistungen, Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Punkt 1; Kosten von Eigenleistungen gemäß § 3 Abs. 1; Kosten von Maßnahmen für die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie; Kosten von Projekten zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen deren Gefährdung und deren Reduktion; Die Förderung von Maßnahmen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können, ist ausgeschlossen. Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sind jedoch zulässig. Der Ausschluss der Förderbarkeit gilt nicht für Maßnahmen, die im Hinblick auf die nationale Biodiversitäts-Strategie von besonderer förderpolitischer Bedeutung sind. Darunter sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie die Überwachung des Status und der Trends der Biodiversität zu verstehen. Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU

ARF - Breitband Austria 2030

Österreich

Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, u. a. flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030, durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 891,3 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel in der Höhe von 389,6 Mio. Euro aus dem BFG/BFRG finanziert.“ Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030

ARF - (Digitale) Forschungsinfrastrukturen

Österreich

Forschungsinfrastrukturen unterstützen Forscherinnen und Forscher an den österreichischen Universitäten in der Erschließung anspruchsvoller Fragestellungen und neuer Forschungsgebiete, wie z.B. Cloud-Computing oder Quantencomputing. Sie sind Instrumente für exzellente Forschung (z.B. High Performance Rechner), forschungsgeleitete Lehre, Ausbildung des Nachwuchses (z.B. Digitale Medizin) sowie für Profilbildung, Wissenstransfer, gesellschaftliche Innovationen und insbesondere auch zur Bewältigung der Herausforderungen bei der digitalen Transformation. Daraus ergeben sich folgende Herausforderungen: Österreich muss im Bereich der Forschung zum internationalen Spitzenfeld aufschließen um Österreich als Innovationsstandort nachhaltig zu sichern. Die Internationalisierung muss gefördert und strategisch ausgerichtet werden, da Österreich aufgrund seiner Größe insbesonders in Verbünden wettbewerbsfähig forschen kann (z.B. Cloud-Computing). Die digitale Transformation als fortlaufender Veränderungsprozess muss für alle Bereiche der Wissenschaft, von MINT über Life Sciences und Humanities bis hin zur Kunst genutzt werden um sie damit einerseits auch für die Gesellschaft nutzbar zu machen und andererseits wieder den Weg für neue digitale Technologien zu ebnen. Die effiziente und kooperative Nutzung von neuen und bestehenden Forschungsinfrastrukturen ist in Österreich „state oft he art“ und ist damit auch eine Grundlage der geplanen Ausschreibung. Die Universitäten als Wissensvermittlerinnen und Wissensproduzentinnen sind aktive Gestalterinnen der digitalen Transformation. Dazu haben sie die Potenziale in ihren Verantwortungsbereichen voll auszuschöpfen und die Hochschule 4.0 vorzuleben – und zwar in allen Bereichen – allen voran in der Lehre, der Forschung, aber auch beim Wissenstransfer. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen (siehe Implementierung) zwischen dem BMBWF und den österreichischen Universitäten werden die Ziele und Herausforderungen im Bereich der (digitalen) Forschungsstrategien durch Vorhaben verankert und mit einer begleitenden Ausschreibung für (digitale) Forschungsinfrastrukturen noch zusätzlich verstärkt, um einen maximalen Effekt zu erzielen. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU