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Österreich
Zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich ist die Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung eine wesentliche Zielsetzung. Die Erreichung dieses Ziels wird durch den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan bis 2026 mit den beiden Komponenten 4.A.1 und 4.A.2 unterstützt. Diese beiden Vorhaben bedürfen einer engen Koordinierung. Durch die Beauftragung werden somit folgende Aufgaben sichergestellt: -Koordinierung der beiden Primärversorgungsprojekte im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans -Institutionsübergreifende Unterstützung der laufenden Arbeiten in den beiden Projekten und der Abstimmung mit zentralen Projektpartnern -Koordination für Fragen in Hinblick auf Umsetzung und Weiterentwicklung der beiden Projekte, auch in Bezug auf Schnittstellen mit nationalen Entwicklungen v.a. im Rahmen der Zielsteuerung Unterstützung der beiden Projekte in der EU-Projektabwicklung sowie bei der Kommunikation und Abstimmung mit nationalen und internationalen Partnern Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich ist die Attraktivierung der Primärversorgung eine wesentliche Zielsetzung. Mit der Maßnahme wird u.a. die Öffentlichkeitsarbeit (Social Media Aktivitäten), Besuch von Karrieremessen, die Durchführung von Kommunikationskampagnen, der Aufbau und Betrieb der Plattform Primärversorgung, Change Management Prozesse finanziert. Die Plattform Primärversorgung ist als die Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe, Vertretern von Patientinnen und Patienten, Bildung und Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung und anderen Interessenträgern des Gesundheitswesens. Das Gesamtziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner:innen und Angehörige anderer Gesundheits- und Sozialberufe in der Primärversorgung zu fördern, insbesondere in ländlichen Gebieten. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Im Rahmen der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (EU-RRF) werden für die Errichtung eines Zentrums für Präzisionsmedizin – das „Center of Precision Medicine“ 75 Mio. Euro bereitgestellt. Ziel ist die Errichtung eines Gebäudes für ein „Center of Precision Medicine (CPM)“ der Medizinischen Universität Wien (MUW) am Gelände des AKH Wien, um darin die Voraussetzungen für die Erforschung von maßgeschneiderten Therapien unter Berücksichtigung modernster Diagnostik-Methoden zu schaffen. Dabei sollen insbesondere all jene medizinischen Technologien konzentriert und ausgebaut werden, die für die Planung, Implementierung und Umsetzung von Präzisionsmedizin-Projekten von Bedeutung sind. Teilweise finanziert durch die Europäische Union - NextGeneration EU
Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union oder des Waldfonds ab. Insbesondere sollen Beiträge zur Erreichung folgender Zielsetzungen geleistet werden: Der Status von 30 % der gefährdeten Arten, Biotoptypen und Lebensraumtypen ist verbessert; 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert; Auf diesen 30 % der Landesfläche ist der Anteil der streng geschützten Flächen entscheidend erhöht; Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt; Maßnahmen zur Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore wurden umgesetzt; Gegenstand der Förderung sind: Kosten von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung oder zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung; Kosten für den Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind; Kosten von Vorleistungen, Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Punkt 1; Kosten von Eigenleistungen gemäß § 3 Abs. 1; Kosten von Maßnahmen für die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie; Kosten von Projekten zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen deren Gefährdung und deren Reduktion; Die Förderung von Maßnahmen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können, ist ausgeschlossen. Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sind jedoch zulässig. Der Ausschluss der Förderbarkeit gilt nicht für Maßnahmen, die im Hinblick auf die nationale Biodiversitäts-Strategie von besonderer förderpolitischer Bedeutung sind. Darunter sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie die Überwachung des Status und der Trends der Biodiversität zu verstehen. Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, u. a. flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030, durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 438 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel aus dem BFG/BFRG finanziert.“ Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Finanzen. Die Leistungen reichen von der Vergabe von Förderungen bei der Einreichung von Förderungsprojekten bis zum Abschluss der Förderungsverträge und deren Überwachung durch Experten und Expertinnen der FFG. Grundlage für die Förderungsprogramme bilden die Sonderrichtlinien BBA2030:Access und BBA2030:OpenNet, die mit Beschluss vom 21. März 2022 von der Europäischen Kommission (State Aid SA.63172 (2021/N) – Austria RRF – Broadband Austria 2030) als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurden und auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) erlassen wurden. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030 sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen im Zuge der Förderungsprogramme der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet können im Sinne der Breitbandstrategie 2030 zur Verbesserung des Wissens über Chancen und Risiken von Breitbandtechnologien beitragen. Sie werden seitens des Bundesministeriums für Finanzen in Auftrag gegeben. Die Erkenntnis über den Nutzen von Breitbandanwendungen stärkt die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Angeboten und reduziert letztlich den Bedarf an Förderungen. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Die Zuwendung des Bundes dient zur Abdeckung der ARF betreffenden Kosten, die im Rahmen des Projektes Community Nursing als Begleitmaßnahmen beschrieben werden. Finanziert von der Europäischen Union - NextGeneration EU
Forschungsinfrastrukturen unterstützen Forscherinnen und Forscher an den österreichischen Universitäten in der Erschließung anspruchsvoller Fragestellungen und neuer Forschungsgebiete, wie z.B. Cloud-Computing oder Quantencomputing. Sie sind Instrumente für exzellente Forschung (z.B. High Performance Rechner), forschungsgeleitete Lehre, Ausbildung des Nachwuchses (z.B. Digitale Medizin) sowie für Profilbildung, Wissenstransfer, gesellschaftliche Innovationen und insbesondere auch zur Bewältigung der Herausforderungen bei der digitalen Transformation. Daraus ergeben sich folgende Herausforderungen: Österreich muss im Bereich der Forschung zum internationalen Spitzenfeld aufschließen um Österreich als Innovationsstandort nachhaltig zu sichern. Die Internationalisierung muss gefördert und strategisch ausgerichtet werden, da Österreich aufgrund seiner Größe insbesonders in Verbünden wettbewerbsfähig forschen kann (z.B. Cloud-Computing). Die digitale Transformation als fortlaufender Veränderungsprozess muss für alle Bereiche der Wissenschaft, von MINT über Life Sciences und Humanities bis hin zur Kunst genutzt werden um sie damit einerseits auch für die Gesellschaft nutzbar zu machen und andererseits wieder den Weg für neue digitale Technologien zu ebnen. Die effiziente und kooperative Nutzung von neuen und bestehenden Forschungsinfrastrukturen ist in Österreich „state oft he art“ und ist damit auch eine Grundlage der geplanen Ausschreibung. Die Universitäten als Wissensvermittlerinnen und Wissensproduzentinnen sind aktive Gestalterinnen der digitalen Transformation. Dazu haben sie die Potenziale in ihren Verantwortungsbereichen voll auszuschöpfen und die Hochschule 4.0 vorzuleben – und zwar in allen Bereichen – allen voran in der Lehre, der Forschung, aber auch beim Wissenstransfer. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen (siehe Implementierung) zwischen dem BMBWF und den österreichischen Universitäten werden die Ziele und Herausforderungen im Bereich der (digitalen) Forschungsstrategien durch Vorhaben verankert und mit einer begleitenden Ausschreibung für (digitale) Forschungsinfrastrukturen noch zusätzlich verstärkt, um einen maximalen Effekt zu erzielen. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Für einen IT-gestützten Unterricht werden ab dem Schuljahr 2021/22 digitale Endgeräte an Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe (im ersten Jahr auch der 6. Schulstufe) ausgegeben. Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Mithilfe der ARF-Mittel wird der bestehende Mutter-Kind-Pass digitalisiert und damit einhergehend eine elektronische Dokumentations- und Informationsplattform für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und -Beratungen entwickelt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Die Zuwendung des Bundes dient zur Abdeckung der ARF betreffenden Kosten, die der Gesundheit Österreich GmbH im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zum Community Nursing entstehen. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU