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Österreich
Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der AWS zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der "Investitionsprämie für Unternehmen" für den Bund entstehen.
Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der aws zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des "COVID-19 Startup Hilfsfonds" für den Bund entstehen.
Vorarlberg
Vorarlbergs Kunst- und Kulturschaffende, die durch die Corona-Krise massiv betroffen sind, erhalten Arbeitsstipendien und Ateliersförderung. Dies kann beispielsweise eine Recherche, die Konzeption einer Ausstellung, ein aktuelles Schreib- oder Kompositionsvorhaben, ein Filmprojekt oder eine Digitalisierungs-Maßnahme sein. Entscheidend ist nicht das Ergebnis, sondern die Unterstützung von Kunstschaffenden aller Sparten in ihren Prozessen. Bei positiver Beurteilung wird jedes Projekt mit 1.000 Euro unterstützt.
Oberösterreich
Bedingt durch die COVID-19-Krise verzeichnen auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe merkliche Umsatzeinbußen (z.B. entgangene Entgelte für Leistungen mit intensivem persönlichen Kontakt, die von den Gesundheitskassen vergütet werden). Trotz entsprechender Kostensenkungsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) können dadurch Liquiditätsengpässe entstehen, die trotz Beihilfen anderer Förderungsgeber nicht bewältigt werden können. Durch die gegenständliche Förderung in Form eines finanziellen Zuschusses sollen Liquiditätsengpässe soweit reduziert werden, dass der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesichert ist. Die Höhe und konkrete Zweckwidmung des Zuschusses (Personalkosten, Mietkosten etc.) wird fallindividuell entschieden bzw. bemessen.
Niederösterreich
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis € 100,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis € 100,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers durchzuführen.
Durch die COVID-19 Pandemie ergeben sich für den landwirtschaftlichen Bereich besondere Herausforderungen. Die Direktvermarktung bzw. regionale Vermarktung bekommt eine große Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel. Auch Änderungen am internationalen Markt für landwirtschaftliche Produkte sind mit der Covid-19 Pandemie verbunden. Aus diesem Grund gewährt das Land NÖ Unterstützungen, die zusätzliche Aufwendungen zur Bewältigung der Herausforderungen aus der Pandemie abfedern bzw. auch eine Neuausrichtung landwirtschaftlicher Tätigkeit aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen ermöglichen sollen.
Sonstige nicht anderen COVID-19 Maßnahmen zuordenbare Einzelvergaben iZm COVID-19. Hier sind insbesondere Vergaben gemeint, die, bezogen auf den Gegenstand, Inhalt und Institution, prinzipiell nur einmal vergeben werden sollen (z.B. Tagungen, Veranstaltungen, Rahmenförderungen etc.). Förderprogramme fallen nicht darunter.
Mit Ende des 2. Lockdowns sollen auch die Alten- und Pflegeheime wieder eingeschränkt für BesucherInnen öffnen. Damit dies unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Hygieneempfehlungen möglich wird, soll zur Unterstützung der bestehenden MitarbeiterInnen aufgrund der COVID-19 bedingten Mehrbelastungen zusätzliches Stützpersonal im Zeitraum von 07.12.2020 bis 28.02.2021 (mit der Option seitens des Landes Oberösterreich um Verlängerung bis 31.03.2021) bereitgestellt werden. Das Land Oberösterreich hat einen Fördervertrag mit dem Verein zur Förderung von Beschäftigung und Arbeit (FAB). FAB stellt die Arbeitskräfte befristet an und vermittelt diese an die Alten- und Pflegeheime. Der Verein zur Förderung von Beschäftigung und Arbeit erhält die Personalkosten aus der Anstellung der Mitarbeiter und den Aufwand für die Abwicklung und Organisation ersetzt.
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 300,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen iZm mit der Teuerung erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 300,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.