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Österreich
Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der AWS zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der "Investitionsprämie für Unternehmen" für den Bund entstehen.
Abwicklungskosten der von der FFG im Auftrag des BMK durchgeführten F&E Förderprogramme, die 2020 aus den Mitteln des Investitionspakets für den Klimaschutz finanziert werden.
Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der aws zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des "COVID-19 Startup Hilfsfonds" für den Bund entstehen.
Vorarlberg
Vorarlbergs Kunst- und Kulturschaffende, die durch die Corona-Krise massiv betroffen sind, erhalten Arbeitsstipendien und Ateliersförderung. Dies kann beispielsweise eine Recherche, die Konzeption einer Ausstellung, ein aktuelles Schreib- oder Kompositionsvorhaben, ein Filmprojekt oder eine Digitalisierungs-Maßnahme sein. Entscheidend ist nicht das Ergebnis, sondern die Unterstützung von Kunstschaffenden aller Sparten in ihren Prozessen. Bei positiver Beurteilung wird jedes Projekt mit 1.000 Euro unterstützt.
Oberösterreich
Bedingt durch die COVID-19-Krise verzeichnen auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe merkliche Umsatzeinbußen (z.B. entgangene Entgelte für Leistungen mit intensivem persönlichen Kontakt, die von den Gesundheitskassen vergütet werden). Trotz entsprechender Kostensenkungsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) können dadurch Liquiditätsengpässe entstehen, die trotz Beihilfen anderer Förderungsgeber nicht bewältigt werden können. Durch die gegenständliche Förderung in Form eines finanziellen Zuschusses sollen Liquiditätsengpässe soweit reduziert werden, dass der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesichert ist. Die Höhe und konkrete Zweckwidmung des Zuschusses (Personalkosten, Mietkosten etc.) wird fallindividuell entschieden bzw. bemessen.
Niederösterreich
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis € 100,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis € 100,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Überwindung der COVID-19-Pandemie wurden im COVID-19-Konjunkturpaket der Bundesregierung auch wichtige Investitionen in Klimaschutz und eine klimafreundliche Wirtschaft als tragende Säulen verankert. Für den Bereich der UG 34 werden in den Kalenderjahren 2020-2022 jeweils 100 Millionen Euro für F&E Innovationen im Bereich Klimaschutz und Zukunftstechnologien investiert. Das gegenständliche Investitionspaket umfasst sämtliche klimarelevante Programme die von der FFG im Auftrag des BMK durchgeführt bzw. abgewickelt werden und sich aus dem COVID-19 Fonds speisen.
Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers durchzuführen.
Anlässlich der COVID-19-Pandemie kommt es zu unterschiedlichen Maßnahmen der Universitäten um Studierende in dieser Zeit zu unterstützen: Monetäre Unterstützung (zB zur Aufstockung des Internetvolumens im Zuge von Distance learning) Sachleistungen Bereitstellung von Testkapazitäten auf Grundlage der Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019-2021 betreffend Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative (VCDI)
Im Bezirk Kirchdorf waren Ende März 2021 1.103 Personen arbeitslos gemeldet, was einer Arbeitslosenquote von 4,6 % entspricht. Parallel dazu sind 1.057 offene Stellen gemeldet. Bei der Lehrausbildung kommen auf 22 Lehrstellensuchende 73 sofort verfügbare offene Stellen. Die Corona-Pandemie hat am Arbeitsmarkt tiefe und auf längere Sicht auch nachhaltige Spuren hinterlassen. Diese Ausgangssituation verlangt neue Herangehensweisen, mit dem das Modellprojekt einen Beitrag zur Gestaltung neuer Wege zur Fachkräftesicherung aufzeigen und Impulse als Arbeiterregion setzen soll. Das Modell Transplacement, ausgerichtet auf fünf Jahre, dient als überbetriebliche Plattform/als Mittler zwischen vorhandenen Arbeitskräften und Dienstgebern in der Region Kirchdorf. Ziel der Förderung ist: Neuorganisation von Arbeit in definierten Feldern – kooperatives Modell Bedarfsgerechtes betriebsübergreifendes Pooling von Arbeitskräften Wiedereinstiegsmöglichkeit in den ersten Arbeitsmarkt – Risiko-Optimierung für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen in Kooperation mit dem AMS OÖ Vermeidung von prekären Beschäftigungsverhältnissen – Erhöhung der Arbeitszeit Schaffung von Arbeitsplätzen für gut qualifizierte AbsolventInnen und RückkehrerInnen Die Förderung richtet sich an die Technologie- & Innovationszentrum Kirchdorf GmbH, welche für die Umsetzung des Transplacement Kirchdorf zuständig ist.