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Gratkorn
Eine allgemeine Vereinsförderung wird Vereinen gewährt, die seit mindestens einem Jahr einen geregelten Vereinsbetrieb unterhalten und grundsätzlich allen Gemeindebürger*innen offenstehen.
Förderung der Kommunalsteuer von 25 % der jährlichen Kommunalabgabe für jeden neu geschaffenen Vollzeitarbeitsplatz. Die Förderung wird ab Antragsstellung für drei Jahre gewährt. Die Arbeitsplatzförderung erhöht sich um weitere 10 % bei Einstellung von: Personen mit einem mindestens 10%igen Ausmaß an Behinderung, sofern nicht eine Begünstigung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz vorliegt Älteren Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmern über dem 50. Lebensjahr Asylberechtigten mit gültiger Arbeitsgenehmigung Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmern mit Hauptwohnsitz in Gratkorn
Die Marktgemeinde Gratkorn fördert Erstinvestitionen für die Tätigkeiten von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern im eigenen Haushalt bis maximal EUR 500.- pro Antrag in Form von Gratkorngutscheinen.
Förderung in Form einer Abfallgebührenermäßigung. Diese wird jährlich mit Gratkorngutscheinen in der Höhe von bis zu € 30,- pro Antrag gefördert.
Förderung für die Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung für Kinder in der Marktgemeinde Gratkorn.
Der Anbau von Leguminosen wird mit EUR 50.- pro Hektar, maximal 5 Hektar, gefördert.
Die Förderung richtet sich an Landwirt*innen und Landwirte für die Besamung von Rindern. Die Höhe der Förderung beträgt EUR 35,- pro Rind, wobei die Auszahlung mit zwei Besamungen pro Rind im Jahr begrenzt ist.
Die Teilnahme an einer Ferienaktion für Jugendliche wird mit EUR 20,-, in Form von Gratkorngutscheinen, gefördert.
Förderung des Musikschulbeitrages für Mitglieder*innen der Markt- und Werkskapelle.
Die Marktgemeinde Gratkorn gewährt für ihr Gemeindegebiet Unternehmen und Institutionen (z.B. Wohnbauträgern, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, etc.) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen. Die Marktgemeinde Gratkorn bezahlt die gegenständliche Förderung nur dann, wenn diese vom Land Steiermark gewährt wurde. Fahrradabstellplätze werden mit 25% der gewährten Förderhöhe des Landes Steiermark, maximal jedoch EUR 200.-, gefördert Fahrradabstellplätze mit einer E-Ladestation für E-Bikes werden mit 25% der gewährten Förderhöhe des Landes Steiermark, maximal jedoch EUR 400.-, gefördert
Förderung für die Geburt eines Kindes in der Höhe von EUR 30.- in Form von Gratkorngutscheinen.
Bei einer Betriebsneugründung wird eine einmalige Prämie in der Höhe von € 1.000,- gewährt.