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Graz
Die Stadt Graz fördert durch das Programm "Alternative Betriebsmittel" alternative Anbauverfahren in der Landwirtschaft, insbesondere Kulturvliese Nützlingseinsatz Alternativsaatgut u.dgl.
Die Stadt Graz vergibt Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 5.000,00 für kontinuierliche künstlerische Tätigkeit im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst). Ziel ist die Anerkennung von Grazer Bildenden Künstler:innen, die eine Unterstützung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit erfahren sollen und dezidiert in Graz selbst tätig sind.
Die Stadt Graz vergibt jährlich zwei Auslandsstipendien für Bildende Künstler*innen (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst, Film). Mit dem geförderten Auslandsaufenthalt soll Grazer Bildenden Künstler*innen und Filmschaffenden die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts in einem sie besonders interessierenden Land ermöglicht werden. Zeitrahmen wie auch Ziel- bzw. Herkunftsland sind dabei flexibel und sollen von den Künstler*innen und den vergebenden Institutionen gemeinsam in einem finanziellen Gesamtrahmen von je Euro 5.000,00 vereinbart werden.
Die Stadt Graz gewährt auf Grund § 11 Abs 1 StSUG eine freiwillige Förderung im Ausmaß der Förderungsrichtlinie für den Ersatz von Bestattungskosten bei einem Fürsorgebegräbnis.
Die Stadt Graz gewährt Trägern, die am einheitlichen Tarifsystem für städtische Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) teilnehmen, Förderungen nach Maßgabe dieser Richtlinie. Dadurch soll den betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern die Freiheit bei der Auswahl der Einrichtungen gesichert werden.
Die Stadt Graz gewährt durch ihre jeweiligen Bezirksvertretungen Bezirkssubventionen für folgende Zwecke: kulturelle Aktivitäten sportliche Aktivitäten karitative Aktivitäten pädagogische Aktivitäten Vorhaben der Gemeinschaftspflege Verfügungsbefugt über das für Bezirkssubventionen zur Verfügung stehende Bezirksbudget ist der/die Bezirksvorsteher/in des jeweiligen Stadtbezirks auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses des zuständigen Bezirksrates. Das Fördervolumen ist gedeckelt mit dem Bezirksbudget. Das Bezirksbudget wird vom Gemeinderat im Voranschlag für bezirksbezogene Aufgaben beschlossen.
Die Stadt Graz lobt jährlich den Congress Award Graz aus, der mit einer Dotation von jeweils Euro 2.500,00 bis zu vier Mal an Tagungsveranstalterinnen und Tagungsveranstalter des Vorjahres vergeben wird.
Für Ehejubilare und für Altersjubiläen sind folgende Geschenke bzw. Ehrengaben vorgesehen. Ehejubilare: Eiserne Hochzeit (65 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Steinerne Hochzeit (67 1/2 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Gnadenhochzeit (70 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Juwelenhochzeit (72 1/2 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Wunderhochzeit (80 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Altersjubiläen: 95 Jahre: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß 100 Jahre: 1 Golddukaten 4-fach + Blumenstrauß 105 Jahre: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Sowie zu jedem folgenden runden und halbrunden Geburtstag: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß
Förderung der Stadt Graz für die Herstellung von Filmwerken Fördergegenstand: Förderbar sind folgende Förderkategorien: Kino- und TV-Filme, Spielfilme, Dokumentarfilme, Reihen, Serien, Langfilme ebenso wie Kurzfilme, die durch entsprechende Medien (TV, Kino, DVD, Internet oder andere Neue Medien) einem größeren öffentlichen Publikum zugänglich gemacht werden sollen. Filmfestivals und Filmtage, sofern die Veranstaltung in Graz stattfindet Nicht gefördert werden Industrie-, Image- und Werbefilme sowie Musikvideos Filmprojekte die als Abschlussprojekte im Zusammenhang mit Ausbildungslehrgängen entstehen
Die Stadt Graz fördert Flexible Kinderbetreuung durch einen Zuschuss zu den Beiträgen. Die einkommensabhängige Beitragsförderung bezieht sich auf flexible und stundenweise Betreuung (weniger als 20 Stunden pro Woche) für Kinder außerhalb von Kinderkrippen, Kindergärten, und Horten.
Die Stadt Graz (Referat Frauen & Gleichstellung) vergibt jährlich den Grazer Frauenpreis. Ausgezeichnet wird jeweils ein Projekt, das sich durch herausragendes Engagement für Mädchen und Frauen auszeichnet. Die Höhe des Preisgeldes für den Grazer Frauenpreis, der jährlich an ein Projekt vergeben wird, wird mit 6.000,- Euro festgelegt.
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert die Sicherung von Grünflächen im Stadtgebiet durch das Programm "Freilandflächen" der Landwirtschaftsförderung in folgenden Kategorien: Freilandflächen, Aufschließungsgebiete sowie genannte Flächen in Pacht Landwirtschaftlich genutzte Freilandflächen werden zur Gänze gefördert. Freilandflächen in Aufschließungsgebiete sowie entsprechende Flächen in Pacht zu einem Drittel. Als Grundlage dient dafür der aktuelle Flächenwidmungsplan. Höhe der Förderung: Die Förderungen wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Förderung besteht nicht. Die Höhe der Förderung wird nach den zur Verfügung stehenden Budgetmittel der Stadt Graz bemessen. Eine allfällige Förderobergrenze legt der Landwirtschaftsbeirat fest.