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Graz
Die Stadt Graz fördert durch das Programm "Alternative Betriebsmittel" alternative Anbauverfahren in der Landwirtschaft, insbesondere Kulturvliese Nützlingseinsatz Alternativsaatgut u.dgl.
Die Stadt Graz vergibt Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 5.000,00 für kontinuierliche künstlerische Tätigkeit im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst). Ziel ist die Anerkennung von Grazer Bildenden Künstler:innen, die eine Unterstützung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit erfahren sollen und dezidiert in Graz selbst tätig sind.
Die Stadt Graz vergibt jährlich zwei Auslandsstipendien für Bildende Künstler*innen (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst, Film). Mit dem geförderten Auslandsaufenthalt soll Grazer Bildenden Künstler*innen und Filmschaffenden die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts in einem sie besonders interessierenden Land ermöglicht werden. Zeitrahmen wie auch Ziel- bzw. Herkunftsland sind dabei flexibel und sollen von den Künstler*innen und den vergebenden Institutionen gemeinsam in einem finanziellen Gesamtrahmen von je Euro 5.000,00 vereinbart werden.
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert Unternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die im unmittelbaren Nahbereich von öffentlichen Baustellen liegen und denen durch diese Bauvorhaben der Stadt Graz und deren ausgegliederten Rechtsträgern, erhebliche Benachteiligungen entstehen. Art und Umfang der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Projektkostenzuschusses. Das Fördervolumen beträgt € 500,- für jene Unternehmen die mindestens 2 Wochen von einer Baustelle betroffen sind € 1.000,- für Unternehmen die länger als 4 Wochen € 1.500,- für Unternehmen die länger als 6 Wochen betroffen sind. Jedes Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Jahr in Anspruch nehmen.
Die Stadt Graz gewährt durch ihre jeweiligen Bezirksvertretungen Bezirkssubventionen für folgende Zwecke: kulturelle Aktivitäten sportliche Aktivitäten karitative Aktivitäten pädagogische Aktivitäten Vorhaben der Gemeinschaftspflege Verfügungsbefugt über das für Bezirkssubventionen zur Verfügung stehende Bezirksbudget ist der/die Bezirksvorsteher/in des jeweiligen Stadtbezirks auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses des zuständigen Bezirksrates. Das Fördervolumen ist gedeckelt mit dem Bezirksbudget. Das Bezirksbudget wird vom Gemeinderat im Voranschlag für bezirksbezogene Aufgaben beschlossen.
Die Stadt Graz lobt jährlich den Congress Award Graz aus, der mit einer Dotation von jeweils Euro 2.500,00 bis zu vier Mal an Tagungsveranstalterinnen und Tagungsveranstalter des Vorjahres vergeben wird.
Die Stadt Graz fördert Jungunternehmen mit zwei Fördertatbeständen: Förderung von Kosten zur Anmietung von Geschäftsflächen Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking Space für Gründer:innen Mietförderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert. Coworking Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nutzungspauschale (ohne Steuern). Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 2.500,- für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert Crowdfunding-Aktionen zur Beteiligungsfinanzierung von Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen bei Kleinstunternehmen. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der anrechenbaren Kosten. Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Förderfähige Kosten einer Crowdfunding-Aktion: Förderfähig sind Kosten für Kreativleistungen von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Sitz in Graz, die im Zusammenhang stehen mit der Vorbereitung und Planung einer Crowdfunding Aktion. Diese können z.B. Kosten für die Erstellung von Videos, Bildern, Texten, Beschreibungen etc. umfassen. Förderfähige Formen des Crowdfunding: Lending based Crowdfunding (Zinszahlung als Gegenleistung) durch private Mikrokredite Equity based Crowdfunding (Beteiligung am Unternehmensgewinn) Reward based Crowdfunding (Produkt oder Dienstleistung als Gegenleistung) Nicht förderfähige Formen des Crowdfunding: Donation based Crowdfunding (keine Gegenleistung, Spende), insbesondere bei Projekten aus der Kreativ-, Kultur- und Kunstszene
Für Ehejubilare und für Altersjubiläen sind folgende Geschenke bzw. Ehrengaben vorgesehen. Ehejubilare: Goldene Hochzeit (50 Jahre): Congressfeier oder Geschenkskorb (bei Hausbesuch) Diamantene Hochzeit (60 Jahre): Congressfeier oder Geschenkskorb (bei Hausbesuch) Eiserne Hochzeit (65 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Steinerne Hochzeit (67 1/2 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Gnadenhochzeit (70 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Juwelenhochzeit (72 1/2 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Wunderhochzeit (80 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Altersjubiläen: 90 Jahre: Congressfeier oder Geschenkskorb (bei Hausbesuch) 95 Jahre: 1 Golddukaten 4-fach + Blumenstrauß 100 Jahre: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß 101 Jahre: Geschenkskorb 102 Jahre: Geschenkskorb 103 Jahre:Geschenkskorb 104 Jahre: Geschenkskorb 105 Jahre: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß 106 Jahre: Geschenkskorb 107 Jahre: Geschenkskorb 108 Jahre: Geschenkskorb 109 Jahre: Geschenkskorb 110 Jahre: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß
Förderung der Stadt Graz für die Herstellung von Filmwerken Fördergegenstand: Förderbar sind folgende Förderkategorien: Kino- und TV-Filme, Spielfilme, Dokumentarfilme, Reihen, Serien, Langfilme ebenso wie Kurzfilme, die durch entsprechende Medien (TV, Kino, DVD, Internet oder andere Neue Medien) einem größeren öffentlichen Publikum zugänglich gemacht werden sollen. Filmfestivals und Filmtage, sofern die Veranstaltung in Graz stattfindet Nicht gefördert werden Industrie-, Image- und Werbefilme sowie Musikvideos Filmprojekte die als Abschlussprojekte im Zusammenhang mit Ausbildungslehrgängen entstehen
Die Stadt Graz fördert Flexible Kinderbetreuung durch einen Zuschuss zu den Beiträgen. Die einkommensabhängige Beitragsförderung bezieht sich auf flexible und stundenweise Betreuung (weniger als 20 Stunden pro Woche) für Kinder außerhalb von Kinderkrippen, Kindergärten, und Horten.
Die Stadt Graz (Referat Frauen & Gleichstellung) vergibt jährlich den Grazer Frauenpreis. Ausgezeichnet wird jeweils ein Projekt, das sich durch herausragendes Engagement für Mädchen und Frauen auszeichnet. Die Höhe des Preisgeldes für den Grazer Frauenpreis, der jährlich an ein Projekt vergeben wird, wird mit 6.000,- Euro festgelegt.