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Graz
Die Stadt Graz fördert durch das Programm "Alternative Betriebsmittel" alternative Anbauverfahren in der Landwirtschaft, insbesondere Kulturvliese Nützlingseinsatz Alternativsaatgut u.dgl.
Die Stadt Graz vergibt Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 5.000,00 für kontinuierliche künstlerische Tätigkeit im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst). Ziel ist die Anerkennung von Grazer Bildenden Künstler:innen, die eine Unterstützung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit erfahren sollen und dezidiert in Graz selbst tätig sind.
Die Stadt Graz vergibt jährlich zwei Auslandsstipendien für Bildende Künstler*innen (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst, Film). Mit dem geförderten Auslandsaufenthalt soll Grazer Bildenden Künstler*innen und Filmschaffenden die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts in einem sie besonders interessierenden Land ermöglicht werden. Zeitrahmen wie auch Ziel- bzw. Herkunftsland sind dabei flexibel und sollen von den Künstler*innen und den vergebenden Institutionen gemeinsam in einem finanziellen Gesamtrahmen von je Euro 5.000,00 vereinbart werden.
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert Unternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die im unmittelbaren Nahbereich von öffentlichen Baustellen liegen und denen durch diese Bauvorhaben der Stadt Graz und deren ausgegliederten Rechtsträgern, erhebliche Benachteiligungen entstehen. Art und Umfang der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Projektkostenzuschusses. Das Fördervolumen beträgt € 500,- für jene Unternehmen die mindestens 2 Wochen von einer Baustelle betroffen sind € 1.000,- für Unternehmen die länger als 4 Wochen € 1.500,- für Unternehmen die länger als 6 Wochen betroffen sind. Jedes Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Jahr in Anspruch nehmen.
Die Stadt Graz gewährt auf Grund § 11 Abs 1 StSUG eine freiwillige Förderung im Ausmaß der Förderungsrichtlinie für den Ersatz von Bestattungskosten bei einem Fürsorgebegräbnis.
Die Stadt Graz gewährt Trägern, die am einheitlichen Tarifsystem für städtische Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) teilnehmen, Förderungen nach Maßgabe dieser Richtlinie. Dadurch soll den betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern die Freiheit bei der Auswahl der Einrichtungen gesichert werden.
Die Stadt Graz gewährt durch ihre jeweiligen Bezirksvertretungen Bezirkssubventionen für folgende Zwecke: kulturelle Aktivitäten sportliche Aktivitäten karitative Aktivitäten pädagogische Aktivitäten Vorhaben der Gemeinschaftspflege Verfügungsbefugt über das für Bezirkssubventionen zur Verfügung stehende Bezirksbudget ist der/die Bezirksvorsteher/in des jeweiligen Stadtbezirks auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses des zuständigen Bezirksrates. Das Fördervolumen ist gedeckelt mit dem Bezirksbudget. Das Bezirksbudget wird vom Gemeinderat im Voranschlag für bezirksbezogene Aufgaben beschlossen.
Die Stadt Graz lobt jährlich den Congress Award Graz aus, der mit einer Dotation von jeweils Euro 2.500,00 bis zu vier Mal an Tagungsveranstalterinnen und Tagungsveranstalter des Vorjahres vergeben wird.
Die Stadt Graz fördert Jungunternehmen mit zwei Fördertatbeständen: Förderung von Kosten zur Anmietung von Geschäftsflächen Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking Space für Gründer:innen Mietförderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert. Coworking Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nutzungspauschale (ohne Steuern). Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 2.500,- für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert Crowdfunding-Aktionen zur Beteiligungsfinanzierung von Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen bei Kleinstunternehmen. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der anrechenbaren Kosten. Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Förderfähige Kosten einer Crowdfunding-Aktion: Förderfähig sind Kosten für Kreativleistungen von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Sitz in Graz, die im Zusammenhang stehen mit der Vorbereitung und Planung einer Crowdfunding Aktion. Diese können z.B. Kosten für die Erstellung von Videos, Bildern, Texten, Beschreibungen etc. umfassen. Förderfähige Formen des Crowdfunding: Lending based Crowdfunding (Zinszahlung als Gegenleistung) durch private Mikrokredite Equity based Crowdfunding (Beteiligung am Unternehmensgewinn) Reward based Crowdfunding (Produkt oder Dienstleistung als Gegenleistung) Nicht förderfähige Formen des Crowdfunding: Donation based Crowdfunding (keine Gegenleistung, Spende), insbesondere bei Projekten aus der Kreativ-, Kultur- und Kunstszene
Für Ehejubilare und für Altersjubiläen sind folgende Geschenke bzw. Ehrengaben vorgesehen. Ehejubilare: Eiserne Hochzeit (65 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Steinerne Hochzeit (67 1/2 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Gnadenhochzeit (70 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Juwelenhochzeit (72 1/2 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Wunderhochzeit (80 Jahre): 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Altersjubiläen: 95 Jahre: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß 100 Jahre: 1 Golddukaten 4-fach + Blumenstrauß 105 Jahre: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß Sowie zu jedem folgenden runden und halbrunden Geburtstag: 1 Golddukaten 1-fach + Blumenstrauß
Förderung der Stadt Graz für die Herstellung von Filmwerken Fördergegenstand: Förderbar sind folgende Förderkategorien: Kino- und TV-Filme, Spielfilme, Dokumentarfilme, Reihen, Serien, Langfilme ebenso wie Kurzfilme, die durch entsprechende Medien (TV, Kino, DVD, Internet oder andere Neue Medien) einem größeren öffentlichen Publikum zugänglich gemacht werden sollen. Filmfestivals und Filmtage, sofern die Veranstaltung in Graz stattfindet Nicht gefördert werden Industrie-, Image- und Werbefilme sowie Musikvideos Filmprojekte die als Abschlussprojekte im Zusammenhang mit Ausbildungslehrgängen entstehen