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Villach
Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen mit folgendem Inhalt: Maßnahmen, die mit Innovationskraft, Originalität und Schwerpunktsetzung dem kulturellen Leben in Villach dienen. Maßnahmen, die zur kulturellen Chancengleichheit, Frauenförderung, der Erhaltung der kulturellen Vielfalt und der Entfaltung junger Talente beitragen können. Maßnahmen, die in hoher Qualität der Traditionspflege und der Wahrung von kulturellem Erbe entsprechen. Maßnahmen zur Entstehung flächendeckender kultureller Netze.
Gefördert werden Maßnahmen zur Gewährleistung des Zuchttier-Bestandes. Die Höhe der Förderung für die Nachschaffung und Haltung vom Zuchttieren richtet sich nach der für die jeweilige Tiergattung marktüblichen Anschaffungskosten sowie nach den im Rahmen der Haltung zu tätigenden Aufwendungen.
Als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der wichtigen Aufgabe der Imker wird von der Stadt Villach eine Bestäubungsprämie ausbezahlt. Damit soll die Förderung der flächendeckenden Bestäubung von insektenblütigen Pflanzen im Gemeindegebiet und der damit verbundene, wesentliche Beitrag zur Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft gefördert werden.
Als Jahres- und Basissubvention gilt die Zuwendung von Geld- oder Sachleistungen, die der Erhaltung von sozial- und gesellschaftspolitischen sowie sportlichen, gesundheitsfördernden und kulturellen Einrichtungen dienen und im Interesse der Stadt begründet sind. Unterstützt werden im Besonderen: Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern, Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten, Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke, Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern, Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern, Präventions- und Opferschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung.
Projekt- und Investitionssubventionen werden entweder direkt im Budget für bestimmte Projekte oder Veranstaltungen vorgesehen oder von den Betreibern zu Einzelvorhaben beantragt. Unterstützt werden im Besonderen: Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern, Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten, Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke, Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern, Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern, Präventions- und Opferschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung.
Darunter sind alle materiellen Leistungen wie die Überlassung von Kommunaleinrichtungen oder die Bereitstellung von Bediensteten der Stadt Villach für Projekte und/oder Veranstaltungen zu verstehen. Unterstützt werden im Besonderen: Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern, Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten, Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke, Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern, Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern, Präventions- und Opferschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung
Anlässlich von Vereinsjubiläen von Villacher Kulturvereinen oder Vereinen aus dem Bereich Diversität können zu folgenden Jubiläen Subventionen gewährt werden: 10 Jahre 25 Jahre 50 Jahre 75 Jahre 100 Jahre für jeweils weitere 25 Jahre Die jeweiligen Subventionsbeträge haben sich an der Größe des Vereins (Mitgliederanzahl), dem Wirkungsgrad und der Qualität der künstlerischen Leistung zu orientieren
Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer Ermäßigung der schulischen Tagesbetreuungskosten vorgesehen, wenn die Einkommensgrenze den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Fahrtkostenbeitrag der Stadt Villach für Taxifahrten im Villacher Stadtbereich von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr nach Voranmeldung über Taxizentrale. Der/die Bürger/in zahlt nach der Fahrt einen Betrag, der Rest wird von der Stadt Villach beglichen.
Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen in folgenden Kategorien: Breiten- und Gesundheitssport; Leistungs- und Spitzensport; Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportstätten; Sportveranstaltungen; Tätigkeit von Sportverbänden und Sportvereinen; Anschaffung von Materialien für Sportverbände und -vereine. In allen Kategorien gilt es neben der Förderung generationenübergreifender Interaktionen sowie der Inklusion als vorrangiges Ziel die Jugend und den Nachwuchs insbesondere zu fördern und zu unterstützen. Folgende Fördermöglichkeiten werden angeboten: Jahres- und Basissubvention Projekt-, Veranstaltungs-, und Investitionssubvention Sach- und Personalsubvention Vereinsjubiläen Kleinzuwendungen
Gefördert werden seitens der Stadt Villach Gesundheitsprojekte (bspw. Camps, Vorträge) von Vereinen, Unternehmen sowie Privatpersonen im Raum Villach.
Fördergegenstände stellen erforderliche Maßnahmen dar, die zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes sowie der naturschutzrelevanten Verordnungen auf Landes-, Bundes- und EU- bzw. internationaler Ebene dienen, wie insbesondere: Anwendungsorientierte Grundlagenermittlung (z.B. Kartierungen, Monitorings, Managementpläne), Zielfindungsprozesse, Maßnahmenplanung und Evaluierung auf naturkundlichem, wirtschaftlichem, rechtlichem, politischem und administrativem Gebiet Naturschutzrelevante Beratung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung Pflege, Betreuung, Verbesserung, Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller Lebensräume (für zu schützende Arten) bzw. naturschutzrelevanter landschaftsprägender Objekte Privatrechtliche Sicherung von ökologisch wertvollen Grundstücken zu Naturschutzzwecken (z.B. durch Kauf) Investitionen inkl. Konzeption für Anlagen oder Objekte wie z.B. Lehrpfade, Themenwege oder Aussichtsplätze im Zusammenhang mit Informationen und Bewusstseinsbildung Information / Bewusstseinsbildung zur Verbesserung des Schutzgebietsmanagements