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Wien
Für den altersgerechten und barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung bzw. zum Haus, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderbaren und angemessenen Kosten, maximal aber in Höhe von 4.200 Euro gewährt werden. Folgende Personen können eine Förderung erhalten: Mieterinnen und Mieter von Wohnungen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen Pächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern
Annuitätenzuschüsse für die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund auf die Dauer von zehn Jahren.
Annuitätenzuschuss/laufender Zuschuss für (umfassende) Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Mehrwohnungshäusern sowie Aufkategorisierung von Wohnungen bei Sockelsanierungsmaßnahmen. Die Förderungsdauer beträgt 20 Jahre; bei Sockelsanierungsförderung wird mit Landesdarlehen kombiniert.
Es handelt sich hierbei um einen Zweckzuschuss zur Schaffung von zusätzlichen Bildungsplätzen in institutionellen, elementaren Wiener Bildungseinrichtungen primär für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren an Trägerorganisationen.
Der Lohnkostenzuschuss dient als Ausgleich der Leistungsminderung von Menschen mit Behinderung in einem Arbeitsverhältnis. Zielgruppe sind Menschen im erwerbsfähigen Alter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Ausnahme: Kund:innen aus Tagesstruktur oder Berufsqualifizierung des FSW) in einem neu eingegangenen (der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses gestellt werden), aufrechten, echten (daher kein freier Dienst-oder Werkvertrag) Dienstverhältnis zu einem Unternehmen, sofern keine gleichartige Leistung durch andere Fördergeber (z.B. Förderung bei begünstigten Behinderten vom AMS, BSB) in Betracht kommt; Menschen mit Behinderung in einem Dienstverhältnis zu Wien Work (Integrativer Betrieb: IB-BE). Freiwillige Leistung im Sinne des §10 CGW.
Die Stadt Wien Kultur fördert die Weiterentwicklung bzw. Fertigstellung von bestimmten Projekten und längerfristigen Arbeitsprozessen in folgenden Bereichen: Bildende Kunst und Medienkunst Darstellende Kunst - Performance Darstellende Kunst - Theater Film Literatur Dramatik Komposition Pro Bereich werden 12 Stipendien in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich vergeben.
Der Einbau bzw. Zubau eines Personenaufzuges, sowie die sicherheitstechnische Nachrüstung eines vorhandenen Aufzuges, kann als Einzelverbesserungsmaßnahme mit einem Investitionsbeitrag bis zu max. 35 Prozent gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung des Investitionsbeitrages darf dabei jenen Betrag nicht übersteigen, der sich aus 30.000 Euro für drei allgemein zugängliche Stationen zuzüglich 7.000 Euro für jede weitere allgemein zugängliche Station zusammensetzt.
Die Stadt Wien Kultur fördert Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder volljährige auf die Dauer von mind. 12 Monate arbeitsunfähige Personen, können eine Dauerleistung beantragen.
Im Einzelfall und nach individueller Prüfung können Menschen in einer Notlage eine Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten, z. B. für • Mietrückstände (zur Abwendung einer Delogierung) • Instandsetzung der Wohnung und Installationen • Beschaffung einer Unterkunft • Nachzahlung von Pensionsbeiträgen zur Erlangung einer Pension.
Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen.
Die Mindestsicherung-Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen wird von der Stadt Wien dann gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen (Mindeststandard) unterschritten wird.