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Wien
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 90., 95., 100. oder höheren Geburtstag (ab 100. jährlich) feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5., 75. Hochzeitstag feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.
Für die unter Einsatz des eigenen Lebens im Land Wien durchgeführte Errettung von Menschen aus Lebensgefahr wurde ein Ehrenzeichen geschaffen. Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum der*des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht nach dem Tode besteht nicht. Die Veräußerung der Rettungsmedaille ist untersagt.
Annuitätenzuschüsse für die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund auf die Dauer von zehn Jahren.
Annuitätenzuschuss/laufender Zuschuss für (umfassende) Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Mehrwohnungshäusern sowie Aufkategorisierung von Wohnungen bei Sockelsanierungsmaßnahmen. Die Förderungsdauer beträgt 20 Jahre; bei Sockelsanierungsförderung wird mit Landesdarlehen kombiniert.
Es handelt sich hierbei um einen Zweckzuschuss zur Schaffung von zusätzlichen Bildungsplätzen in institutionellen, elementaren Wiener Bildungseinrichtungen primär für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren an Trägerorganisationen.
Fördergegenstand im Sinne dieser Förderrichtlinie ist der Ausbau des elementaren Bildungsangebots für Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Gruppen. Damit soll ein bedarfsgerechtes elementare Bildungsangebot geschaffen werden. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Schaffung von neuen Plätzen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen oder zusätzlichen Plätzen im Rahmen einer Erweiterung von bereits bestehenden institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit heilpädagogischem Bedarf, die ausschließlich in Gruppen für Kinder mit Behinderung betreut werden können.
Die Stadt Wien Kultur fördert die Weiterentwicklung bzw. Fertigstellung von bestimmten Projekten und längerfristigen Arbeitsprozessen in folgenden Bereichen: Bildende Kunst und Medienkunst Darstellende Kunst - Performance Darstellende Kunst - Theater Film Literatur Dramatik Komposition Pro Bereich werden 12 Stipendien in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich vergeben.
Der Einbau bzw. Zubau eines Personenaufzuges, sowie die sicherheitstechnische Nachrüstung eines vorhandenen Aufzuges, kann als Einzelverbesserungsmaßnahme mit einem Investitionsbeitrag bis zu max. 35 Prozent gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung des Investitionsbeitrages darf dabei jenen Betrag nicht übersteigen, der sich aus 30.000 Euro für drei allgemein zugängliche Stationen zuzüglich 7.000 Euro für jede weitere allgemein zugängliche Station zusammensetzt.
Die Stadt Wien Kultur fördert Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder volljährige auf die Dauer von mind. 12 Monate arbeitsunfähige Personen, können eine Dauerleistung beantragen.
Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen.