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Vorarlberg
Gesellschaften, bei denen das Land Vorarlberg zu weniger als 100% beteiligt ist, erhalten aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung eine Abgangsabdeckung und Förderung.
Den allgemeinbildenden Pflichtschulen in Vorarlberg werden für administrative Tätigkeiten zur Entlastung der Schulleitungen Stundenkontingente zur Verfügung gestellt. Diese sind von Bürokräften zu verrichten, die in der Regel vom Schulerhalter der jeweiligen Schule angestellt sind. Die von den öffentlichen Schulerhaltern vorfinanzierten Verwaltungsstunden werden auf Basis der zur Verfügung gestellten Stundenkontingente vom Land Vorarlberg zu einem festgelegten Refundierungssatz gefördert. Dazu werden entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen Schulerhaltern geschlossen.
Beiträge zu den Kosten für die forstliche Bildung und Unterstützung der Waldschulen. Ziel der Förderungen ist es das Wissen über den Wald in der Bevölkerung zu vertiefen.
Ist zu erwarten, dass die Gefährdung eines Kindes oder einer jugendlichen Person nur durch eine Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, dann ist Kindern und Jugendlichen eine volle Erziehung in einer Kriseneinrichtung zu gewähren. Die volle Erziehung umfasst die Ausübung der Pflege und Erziehung und kann in sozialpädagogischen Einrichtungen (je nach Alter - Kriseneinrichtung für Kinder oder für Jugendliche) erfolgen. Wenn sie nicht in der regulären Krisenwohngruppe aufgenommen werden können und eine Kooperation verweigern, ist auch eine basale Versorgung (Teilbetreuung) von Jugendlichen in einer Notsituation über die Krisenwohngruppe für Jugendliche möglich. Weiters steht Jugendlichen in Krisensituationen ab dem 14. Lebensjahr eine "Jugendnotschlafstelle" zur Übernachtung und für eine "Basisversorgung" (duschen, essen, Kleidung waschen und eintauschen) zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten der Kinder- und Jugendhilfe Abteilungen der Bezirkshauptmannschaften (Nacht/Wochenende/Feiertage) steht Familien, sowie deren Kindern und Jugendlichen, das Angebot eines "Familienkrisendienstes" zur Verfügung. Dieser klärt die Situation der Minderjährigen vor Ort ab und sorgt dafür, dass deren Wohl sichergestellt ist.
Unbegleitete minderjährige Fremde sind ohne ihre Eltern (Obsorgeberechtigte) nach Österreich gekommen und haben hier einen Asylantrag gestellt. Sie werden nach Zulassung zum Asylverfahren von den Erstaufnahmestellen des Bundes zur Betreuung an die Bundesländer überstellt. In Vorarlberg ist für diese Kinder und Jugendlichen die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (BH-KJH Feldkirch) zuständig. Die Fachkräfte der BH-KJH Feldkirch beantragen für diese Kinder und Jugendlichen die Obsorge beim örtlich zuständigen Bezirksgericht. Die Pflege und Erziehung wird an eine private Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Mit der Rechtsvertretung im Asyl- und Fremdenrechtsverfahren beauftragt die BH-KJH Feldkirch ebenfalls eine private Einrichtung. Die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung von den Fachkräften der BH-KJH Feldkirch und den Betreuungspersonen der privaten KJH-Einrichtungen (Volle Erziehung in Wohngruppen) darin unterstützt, ihre jeweiligen Entwicklungsziele zu erreichen. Eine ambulante Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden kann durch die BH-KJH Feldkirch auch über die Volljährigkeit hinaus in Auftrag gegeben werden.
Gefördert werden Absolvent/innen von ordentlichen Diplom- und Masterstudien bzw. Absolvent/innen von ordentlichen Doktoratsstudien, die eine Diplom- oder Masterarbeit bzw. Dissertation mit Vorarlberg-Bezug fertig gestellt haben. Es handelt sich um eine Ankaufsförderung.
Um für Vorarlberger Studentinnen und Studenten eine gesicherte und kostengünstige Unterkunft am Studienort bestmöglich zu gewährleisten, erwirbt die Vorarlberger Landesregierung Heimplatzkontingente in ganz Österreich. Studierendenheime, die über kein Vorarlberger Kontingent verfügen oder bei denen Vorarlberger Studierende über das vorhandene Kontingent hinaus aufgenommen werden, können mit Betriebskostenzuschüssen unterstützt werden.
In enger Kooperation mit dem AMS Vorarlberg fördert das Land Vorarlberg (Mitfinanzierung oder 100%) verschiedene Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte zur Erhöhung der Beschäftigungschancen und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Ziel ist der Verfestigung von Langzeitbeschäftigungslosigkeit entgegenzuwirken, die Höherqualifizierung von Menschen mit niedrigem Ausbildungsniveau zu forcieren sowie Jugendlichen eine gute berufliche Ausbildung und Beschäftigungsperspektiven zu bieten. Die Schwerpunkte sind daher folgende: 1. Förderung junger Menschen unter 25 Jahre, ein besonderes Augenmerk wird auf Jugendliche gelegt, die aufgrund ihrer schulischen Leistungen oder anderer Defizite geringere Chancen auf eine Lehr- oder Ausbildungsstelle haben. 2. Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote für Geringqualifizierte. 3. Angebote für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Personengruppen zur Verhinderung der Verfestigung von Arbeitslosigkeit bzw. um einem dauerhaften Ausschluss vom Erwerbsleben entgegenzuwirken.
Gefördert werden z.B. die Vorbereitung von Maturanten für den Aufnahmetest zum Medizinstudium; Schwerpunktsetzung Forcierung von Gesundheitsberufen; Geplante Mitfinanzierung von Lehrpraxen; Stipendiumsmodell für Medizinstudenten
Lebendbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verunfallten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Fahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers. Totbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verendeten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Tierkörperverwertungsfahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers.
Beihilfen für Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung des Mountainbikeroutennetzes in Vorarlberg und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Mountainbikerouten.
Für die Behebung der Schäden können Beihilfen gewährt werden an: a) natürliche Personen b) juristische Personen Elementarschäden im Sinne dieser Richtlinien sind alle unvorhersehbaren und unabwendbaren Beschädigungen und Zerstörungen von Grundstücken, Bauwerken, baulichen Anlagen samt Inventar und von sonstigen Anlagen wie Bringungs-, Wasser- und Energieversorgungsanlagen, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten und von Fahrzeugen.