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Vorarlberg
Gesellschaften, bei denen das Land Vorarlberg zu weniger als 100% beteiligt ist, erhalten aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung eine Abgangsabdeckung und Förderung.
Beiträge zu den Kosten für die forstliche Bildung und Unterstützung der Waldschulen. Ziel der Förderungen ist es das Wissen über den Wald in der Bevölkerung zu vertiefen.
Gefördert werden Absolvent/innen von ordentlichen Diplom- und Masterstudien bzw. Absolvent/innen von ordentlichen Doktoratsstudien, die eine Diplom- oder Masterarbeit bzw. Dissertation mit Vorarlberg-Bezug fertig gestellt haben. Es handelt sich um eine Ankaufsförderung.
Um für Vorarlberger Studentinnen und Studenten eine gesicherte und kostengünstige Unterkunft am Studienort bestmöglich zu gewährleisten, erwirbt die Vorarlberger Landesregierung Heimplatzkontingente in ganz Österreich. Studierendenheime, die über kein Vorarlberger Kontingent verfügen oder bei denen Vorarlberger Studierende über das vorhandene Kontingent hinaus aufgenommen werden, können mit Betriebskostenzuschüssen unterstützt werden.
In enger Kooperation mit dem AMS Vorarlberg fördert das Land Vorarlberg (Mitfinanzierung oder 100%) verschiedene Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte zur Erhöhung der Beschäftigungschancen und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Ziel ist der Verfestigung von Langzeitbeschäftigungslosigkeit entgegenzuwirken, die Höherqualifizierung von Menschen mit niedrigem Ausbildungsniveau zu forcieren sowie Jugendlichen eine gute berufliche Ausbildung und Beschäftigungsperspektiven zu bieten. Die Schwerpunkte sind daher folgende: 1. Förderung junger Menschen unter 25 Jahre, ein besonderes Augenmerk wird auf Jugendliche gelegt, die aufgrund ihrer schulischen Leistungen oder anderer Defizite geringere Chancen auf eine Lehr- oder Ausbildungsstelle haben. 2. Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote für Geringqualifizierte. 3. Angebote für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Personengruppen zur Verhinderung der Verfestigung von Arbeitslosigkeit bzw. um einem dauerhaften Ausschluss vom Erwerbsleben entgegenzuwirken.
Die Landesregierung hat mit Vertrag eine gemeinnützige Einrichtung mit der Ausübung der Funktion einer Patientenanwaltschaft für die Patienten der Krankenanstalten und Klienten der Pflegeheime zu betrauen. Die Patientenanwaltschaft hat die Aufgabe, a) Patienten und Klienten sowie deren Vertrauenspersonen zu beraten und ihnen Auskünfte zu erteilen, b) Beschwerden über die Unterbringung, die Versorgung, die Betreuung und die Heilbehandlung zu bearbeiten, c) Patienten und Klienten vor der Schiedskommission zu unterstützen, d) Entschädigungen für Patientenschäden zuzuerkennen. Die Rechte und Interessen von Patienten und Klienten sollen durch Förderung von Personal- und Betriebskosten des Patientenanwaltes gewahrt werden.
Die Landesregierung hat eine Schiedskommission für die Patienten der öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten zu bestellen. Die Schiedskommission hat bei Patienten- und Klientenschäden auf eine außergerichtliche Einigung hinzuwirken und Lösungsvorschläge dafür zu erstatten.
Gefördert werden z.B. die Vorbereitung von Maturanten für den Aufnahmetest zum Medizinstudium; Schwerpunktsetzung Forcierung von Gesundheitsberufen; Geplante Mitfinanzierung von Lehrpraxen; Stipendiumsmodell für Medizinstudenten
Lebendbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verunfallten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Fahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers. Totbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verendeten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Tierkörperverwertungsfahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers.
Beihilfen für Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung des Mountainbikeroutennetzes in Vorarlberg und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Mountainbikerouten.
Für die Behebung der Schäden können Beihilfen gewährt werden an: a) natürliche Personen b) juristische Personen Elementarschäden im Sinne dieser Richtlinien sind alle unvorhersehbaren und unabwendbaren Beschädigungen und Zerstörungen von Grundstücken, Bauwerken, baulichen Anlagen samt Inventar und von sonstigen Anlagen wie Bringungs-, Wasser- und Energieversorgungsanlagen, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten und von Fahrzeugen.
Übernahme des Rechtsträgeranteils des jährlichen Gebarungsabganges des Sonderkrankenhauses Maria Ebene zu 100 %.