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Basis- und Projektförderungen – Arbeit und Qualifizierung

Steiermark

Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung, die auf die Zukunftsfähigkeit des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Steiermark ausgerichtet sind. Der hohe Bedarf der Unternehmen an qualifizierten Arbeitskräften und die sich ständigen Veränderungen in der Arbeitswelt legen den Fokus auf die Sicherung eines qualifizierten Fachkräftepotentials, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Mit einem vielfältigen Maßnahmenangebot sollen nachhaltige Perspektiven für Arbeitsuchende, Beschäftigte und für steirische Unternehmen geschaffen werden und die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern angestrebt werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit durch rasche und nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern. Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die den Abschluss einer dualen Berufsausbildung unterstützen Beschäftigungsprojekte zur Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt Beratungs- und Betreuungsangebote im Zusammenhang mit der Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt

Basis- und Projektförderungen - Behindertenhilfe

Steiermark

Menschen mit Behinderungen werden dabei unterstützt, an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilzuhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dieses Ziel wird mit der Bereitstellung einer Reihe von professionellen, gesetzlich verankerten Leistungen vorangetrieben. Als Ergänzung zu diesen Leistungen sollen verstärkt Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden sowie inklusive Maßnahmen und Projekte gefördert werden. Selbsthilfeorganisationen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Darüber hinaus vertreten Selbsthilfegruppen in unterschiedlichem Grad die Belange ihrer Mitglieder nach außen. Dies reicht von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur Interessenvertretung. Mit Hilfe inklusiver Projekte sollen Menschen mit Behinderung durch Stärkung ihrer eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten Chancen und Möglichkeiten eröffnet werden, wie sie Menschen ohne Behinderung offenstehen. Dies reicht von Maßnahmen der Sensibilisierung bis hin zur spezifischen Leistungen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Unterstützungsmaßnahmen sind: Mit Hilfe von Beratung und Begleitung durch Selbsthilfeorganisationen soll eine möglichst weitgehende Autonomie des Menschen mit Behinderung in seiner Lebensführung, also Emanzipation von Fremdhilfe und Abhängigkeit, gefördert werden. Lösungen für individuelle und behinderungsspezifische Problemlagen werden zuerst abseits der professionellen Hilfen und Dienste des Steiermärkischen Behindertengesetzes gesucht. Ein ausgewogenes regionalisiertes und behinderungsspezifisches Angebot ist verfügbar. Unter diesem Schwerpunkt werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratung zu individuellen und behinderungsspezifischen Problemstellungen, mit dem Fokus auf Peer-Beratung. (Im Sinne einer möglichst gemeindenahen Versorgung sollen nach Möglichkeit auch aufsuchende Beratungsleistungen angeboten werden) Emotionale Unterstützung und Motivation der Mitglieder und Hilfesuchenden. Vertretung der Mitglieder und Hilfesuchenden nach außen. Unterstützung von Projekten, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.

Basis- und Projektförderungen - Integration

Steiermark

Auf Basis der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt" und im Zusammenwirken mit dem im Jahr 2016 beschlossenen „Arbeitsprogramm Integration" ist es Ziel dieses Schwerpunktes, die Gestaltung einer Gesellschaft zu fördern, die Barrieren abbaut, selbstbestimmte Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, Zivilcourage stärkt und im Sinne einer Orientierung an den Menschenrechten Sicherheit, Zugehörigkeit und Zusammenhalt festigt und antidemokratischen Strömungen entgegenwirkt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Förderung von Demokratieverständnis, Menschenrechtsbewusstsein und Zivilcourage. Prävention von Extremismus und Radikalisierung. Unterstützung von Integration regional und vor Ort durch die Bündelung und Stärkung von Know-How und durch kommunale Integrationsinitiativen. Stärkung von diesbezüglichem Wissen und Handlungssicherheit bei MultiplikatorInnen und zentralen AkteurInnen. Unter dem Schwerpunkt Integration und Diversität werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Maßnahmen und Aktivitäten, die sich für Menschenrechtskompetenz und gegen Gewalt und Extremismus engagieren, die Sensibilisierung betreiben und die Vernetzung mit lokalen AkteurInnen anstreben. Maßnahmen und Projekte, die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe fördern. Aktivitäten, insbesondere im kommunalen Kontext und unter Einbeziehung des Ehrenamts- und Vereinswesens, die der Entwicklung von guter Praxis dienen und die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern. Fachstellen mit Beratungs- und Betreuungsangeboten, die die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern sowie integrations- und diversitätsrelevante Information, Beratung und Unterstützung für Institutionen und Behörden anbieten.