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Steiermark
Die Leistung Langzeitpflege und -betreuung in einem anerkannten Pflegewohnheim umfasst die Übernahme von Kosten der Pflege und Betreuung.
Förderungen für Aktivitäten und Projekte, welche für die Erhaltung und den Schutz der Natur und Landschaft aus dem Naturschutzbudget gewährt werden. Diese Aktivitäten umfassen insbesondere Maßnahmen für die Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen, Maßnahmen zur Sicherung von Höhlen, den Ankauf von Grundstücken, naturkundliche Projekte in National- und Naturparken, Maßnahmen zur Durchführung von Artenschutzprogrammen und die Öffentlichkeitsarbeit.
Es werden Projekte von Tourismusverbänden bzw. Projektträgern unterstützt, welche der Verstärkung der touristischen Profilierung dienen. Hierzu zählen Marketingaktivitäten, Optimierung bestehender bzw. Entwicklung neuer touristischer Angebote, Professionalisierung der Standortentwicklung, Digitalisierungsmaßnahmen oder Durchführen touristisch relevanter Veranstaltungen.
Kunstförderungsankäufe bzw. Ankauf von Kunstwerken im Bereich "Bildende Kunst".
Das Programm COMET (Competence Centers for Excellent Technologies) ermöglicht anwendungsorientierte Spitzenforschung an Schlüsseltechnologien, wie z. B. Energie, High-Tech Materialien, Kreislaufwirtschaft, Künstliche Intelligenz, Life-Sciences, Mikroelektronik, Produktionstechnologien, Robotik und Quantentechnologie. Es fördert auch den Aufbau von Kompetenzzentren, bei denen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bereichen mit hoher Bedeutung für den österreichischen Wirtschafts- und Innovationsstandort eng zusammenarbeiten.
Im Rahmen einer Kooperation mit dem Fonds zur Förderung der Wissenschaft und Forschung (Bundeseinrichtung) werden verschiedene Förderungsschienen (Spezialforschungsbereiche, Doktoratskollegs, Förderungsprogramme zur Frauen- und wissenschaftlichen Nachwuchsförderung etc.) mit einer ergänzenden Landesförderung zu den dort genehmigten steirischen Projekten bedacht.
15 % der Landesjagdabgabe von verpachteten Jagden fließen per Gesetz der Landesjägerschaft zu.
Es wird ein Beitrag zur teilweisen Abdeckung der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und zur Abwicklung von Jahresforschungsprogramm lt. Statuten von wissenschaftlichen Einrichtungen geleistet, welche Leistungen erbringen, die für das Land Steiermark von wesentlichem Interesse sind und nicht durch das Land selbst erbracht werden.
Beitrag zur teilweisen Abdeckung der laufenden Kosten des Geschäfts- oder Lehrbetriebs (FH Joanneum GmbH) und zur Abwicklung der im Jahresforschungsprogramm angeführten Forschungsprojekte (Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH).
Es werden Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung gefördert, die zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Steiermark beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Steirischen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms mit den Schwerpunkten: Fachkräfteausbildung und Qualifizierung fördern sowie Beschäftigungspotenziale fördern. Im Fokus stehen nachhaltige Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven für Arbeitsuchende, Beschäftigte und steirische Unternehmen sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern.
Menschen mit Behinderungen werden dabei unterstützt, an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilzuhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dieses Ziel wird mit der Bereitstellung einer Reihe von professionellen, gesetzlich verankerten Leistungen vorangetrieben. Als Ergänzung zu diesen Leistungen sollen verstärkt Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden sowie inklusive Maßnahmen und Projekte gefördert werden. Selbsthilfeorganisationen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Darüber hinaus vertreten Selbsthilfegruppen in unterschiedlichem Grad die Belange ihrer Mitglieder nach außen. Dies reicht von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur Interessenvertretung. Mit Hilfe inklusiver Projekte sollen Menschen mit Behinderung durch Stärkung ihrer eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten Chancen und Möglichkeiten eröffnet werden, wie sie Menschen ohne Behinderung offenstehen. Dies reicht von Maßnahmen der Sensibilisierung bis hin zur spezifischen Leistungen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Unterstützungsmaßnahmen sind: Mit Hilfe von Beratung und Begleitung durch Selbsthilfeorganisationen soll eine möglichst weitgehende Autonomie des Menschen mit Behinderung in seiner Lebensführung, also Emanzipation von Fremdhilfe und Abhängigkeit, gefördert werden. Lösungen für individuelle und behinderungsspezifische Problemlagen werden zuerst abseits der professionellen Hilfen und Dienste des Steiermärkischen Behindertengesetzes gesucht. Ein ausgewogenes regionalisiertes und behinderungsspezifisches Angebot ist verfügbar. Unter diesem Schwerpunkt werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratung zu individuellen und behinderungsspezifischen Problemstellungen, mit dem Fokus auf Peer-Beratung. (Im Sinne einer möglichst gemeindenahen Versorgung sollen nach Möglichkeit auch aufsuchende Beratungsleistungen angeboten werden) Emotionale Unterstützung und Motivation der Mitglieder und Hilfesuchenden. Vertretung der Mitglieder und Hilfesuchenden nach außen. Unterstützung von Projekten, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.
In der Steiermark wird zum Schutz von Opfern bei und nach Gewalterfahrungen Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen, sowie Gewaltschutz durch Interventionen für von Gewalterfahrung betroffene Personen angeboten. Opfern und Betroffenen von Gewalt soll eine niederschwellige, unentgeltliche und anonyme Hilfe ermöglicht werden, die insbesondere durch qualifizierte Beratung geleistet wird. Diese Leistungen sollen dem Schutz und der Hilfe in Notsituationen nach psychischer oder physischer, insbesondere sexueller Gewalt dienen. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Opferschutz durch qualifizierte Beratung, Betreuung und Unterstützung bei und nach psychischer, physischer oder sexueller Gewalt in auf Gewaltschutz spezialisierten Einrichtungen. Bewältigung der individuellen Situation der betroffenen Person(en) nach einer Gewalterfahrung. Prävention von (erneuter) Gewalterfahrung/-ausübung in lebensrelevanten Umfeldern (z.B. Familie, Nachbarschaft, Arbeitsstelle, Schule, Ausbildungseinrichtung). Unter dem Schwerpunkt Gewaltschutz werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratung und Information im Rahmen der Kinderschutzarbeit. Beratung und Information im Rahmen der Frauenschutzarbeit. Beratung und Information im Rahmen von Interventionen zur Prävention von Situationen erneuter Gewalt.