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Steiermark
Förderungen für Aktivitäten und Projekte, welche für die Erhaltung und den Schutz der Natur und Landschaft aus dem Naturschutzbudget gewährt werden. Diese Aktivitäten umfassen insbesondere Maßnahmen für die Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen, Maßnahmen zur Sicherung von Höhlen, den Ankauf von Grundstücken, naturkundliche Projekte in National- und Naturparken, Maßnahmen zur Durchführung von Artenschutzprogrammen und die Öffentlichkeitsarbeit.
Es werden Projekte von Tourismusverbänden bzw. Projektträgern unterstützt, welche der Verstärkung der touristischen Profilierung dienen. Hierzu zählen Marketingaktivitäten, Optimierung bestehender bzw. Entwicklung neuer touristischer Angebote, Professionalisierung der Standortentwicklung, Digitalisierungsmaßnahmen oder Durchführen touristisch relevanter Veranstaltungen.
Kunstförderungsankäufe bzw. Ankauf von Kunstwerken im Bereich "Bildende Kunst".
Im Rahmen einer Kooperation mit dem Fonds zur Förderung der Wissenschaft und Forschung (Bundeseinrichtung) werden verschiedene Förderungsschienen (Spezialforschungsbereiche, Doktoratskollegs, Förderungsprogramme zur Frauen- und wissenschaftlichen Nachwuchsförderung etc.) mit einer ergänzenden Landesförderung zu den dort genehmigten steirischen Projekten bedacht.
15 % der Landesjagdabgabe von verpachteten Jagden fließen per Gesetz der Landesjägerschaft zu.
Es wird ein Beitrag zur teilweisen Abdeckung der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und zur Abwicklung von Jahresforschungsprogramm lt. Statuten von wissenschaftlichen Einrichtungen geleistet, welche Leistungen erbringen, die für das Land Steiermark von wesentlichem Interesse sind und nicht durch das Land selbst erbracht werden.
Beitrag zur teilweisen Abdeckung der laufenden Kosten des Geschäfts- oder Lehrbetriebs (FH Joanneum GmbH) und zur Abwicklung der im Jahresforschungsprogramm angeführten Forschungsprojekte (Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH).
Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung mit dem Ziel der Verringerung von Arbeitslosigkeit und der Sicherung von Beschäftigung, die es den Menschen ermöglicht, am wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die am Arbeitsmarkt noch immer sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Chancen vorfinden, wird dabei in allen Handlungsfeldern angestrebt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Frauen, Älteren, MigrantInnen und Menschen mit Behinderung zu steigern und zu verbessern. Arbeitslosigkeit zu verhindern und bei Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern. Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungs- und Betreuungsangebote im arbeitsmarktrelevanten Kontext. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die an Aus- und Weiterbildung heranführen. Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen. Maßnahmen, die zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote. Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarktbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen.
Menschen mit Behinderungen werden dabei unterstützt, an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilzuhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dieses Ziel wird mit der Bereitstellung einer Reihe von professionellen, gesetzlich verankerten Leistungen vorangetrieben. Als Ergänzung zu diesen Leistungen sollen verstärkt Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden sowie inklusive Maßnahmen und Projekte gefördert werden. Selbsthilfeorganisationen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Darüber hinaus vertreten Selbsthilfegruppen in unterschiedlichem Grad die Belange ihrer Mitglieder nach außen. Dies reicht von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur Interessenvertretung. Mit Hilfe inklusiver Projekte sollen Menschen mit Behinderung durch Stärkung ihrer eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten Chancen und Möglichkeiten eröffnet werden, wie sie Menschen ohne Behinderung offenstehen. Dies reicht von Maßnahmen der Sensibilisierung bis hin zur spezifischen Leistungen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Unterstützungsmaßnahmen sind: Mit Hilfe von Beratung und Begleitung durch Selbsthilfeorganisationen soll eine möglichst weitgehende Autonomie des Menschen mit Behinderung in seiner Lebensführung, also Emanzipation von Fremdhilfe und Abhängigkeit, gefördert werden. Lösungen für individuelle und behinderungsspezifische Problemlagen werden zuerst abseits der professionellen Hilfen und Dienste des Steiermärkischen Behindertengesetzes gesucht. Ein ausgewogenes regionalisiertes und behinderungsspezifisches Angebot ist verfügbar. Unter diesem Schwerpunkt werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratung zu individuellen und behinderungsspezifischen Problemstellungen, mit dem Fokus auf Peer-Beratung. (Im Sinne einer möglichst gemeindenahen Versorgung sollen nach Möglichkeit auch aufsuchende Beratungsleistungen angeboten werden) Emotionale Unterstützung und Motivation der Mitglieder und Hilfesuchenden. Vertretung der Mitglieder und Hilfesuchenden nach außen. Unterstützung von Projekten, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.
In der Steiermark wird zum Schutz von Opfern bei und nach Gewalterfahrungen Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen, sowie Gewaltschutz durch Interventionen für von Gewalterfahrung betroffene Personen angeboten. Opfern und Betroffenen von Gewalt soll eine niederschwellige, unentgeltliche und anonyme Hilfe ermöglicht werden, die insbesondere durch qualifizierte Beratung geleistet wird. Diese Leistungen sollen dem Schutz und der Hilfe in Notsituationen nach psychischer oder physischer, insbesondere sexueller Gewalt dienen. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Opferschutz durch qualifizierte Beratung, Betreuung und Unterstützung bei und nach psychischer, physischer oder sexueller Gewalt in auf Gewaltschutz spezialisierten Einrichtungen. Bewältigung der individuellen Situation der betroffenen Person(en) nach einer Gewalterfahrung. Prävention von (erneuter) Gewalterfahrung/-ausübung in lebensrelevanten Umfeldern (z.B. Familie, Nachbarschaft, Arbeitsstelle, Schule, Ausbildungseinrichtung). Unter dem Schwerpunkt Gewaltschutz werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratung und Information im Rahmen der Kinderschutzarbeit. Beratung und Information im Rahmen der Frauenschutzarbeit. Beratung und Information im Rahmen von Interventionen zur Prävention von Situationen erneuter Gewalt.
Auf Basis der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt" und im Zusammenwirken mit dem im Jahr 2016 beschlossenen „Arbeitsprogramm Integration" ist es Ziel dieses Schwerpunktes, die Gestaltung einer Gesellschaft zu fördern, die Barrieren abbaut, selbstbestimmte Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, Zivilcourage stärkt und im Sinne einer Orientierung an den Menschenrechten Sicherheit, Zugehörigkeit und Zusammenhalt festigt und antidemokratischen Strömungen entgegenwirkt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Förderung von Demokratieverständnis, Menschenrechtsbewusstsein und Zivilcourage. Prävention von Extremismus und Radikalisierung. Unterstützung von Integration regional und vor Ort durch die Bündelung und Stärkung von Know-How und durch kommunale Integrationsinitiativen. Stärkung von diesbezüglichem Wissen und Handlungssicherheit bei MultiplikatorInnen und zentralen AkteurInnen. Unter dem Schwerpunkt Integration und Diversität werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Maßnahmen und Aktivitäten, die sich für Menschenrechtskompetenz und gegen Gewalt und Extremismus engagieren, die Sensibilisierung betreiben und die Vernetzung mit lokalen AkteurInnen anstreben. Maßnahmen und Projekte, die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe fördern. Aktivitäten, insbesondere im kommunalen Kontext und unter Einbeziehung des Ehrenamts- und Vereinswesens, die der Entwicklung von guter Praxis dienen und die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern. Fachstellen mit Beratungs- und Betreuungsangeboten, die die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern sowie integrations- und diversitätsrelevante Information, Beratung und Unterstützung für Institutionen und Behörden anbieten.
Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der darauffolgenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll es unter anderem zu einem verstärkten Einsatz von vorbeugenden Interventionen (Präventivhilfen) kommen, wodurch der Einsatz von Erziehungshilfen mittel- bis langfristig reduziert werden soll. Zielrichtung der Präventivhilfen sind die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bewältigung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (bzw. deren Bezugspersonen). Die Hilfen sollen bedarfsgerecht und niederschwellig erbracht werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Entwicklungsförderung ist darauf ausgerichtet, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld zu stärken. Prävention ist darauf ausgerichtet, Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Ein regional bedarfsentsprechendes und bestehende Strukturen ergänzendes Angebot ist verfügbar. Unter dem Schwerpunkt Präventivhilfen werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Ambulante Gruppenangebote zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung von Kindern, zur Stärkung der elterlichen Kompetenz und der Eltern-Kind-Beziehung, die ergänzend zu bestehenden Angeboten wirken. Aufsuchende Angebote für Jugendliche mit dem Schwerpunkt Problemstellungen und Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken. Erziehungs- und Jugendberatung MultiplikatorInnenschulung