Transparenzportal

Bitte aktivieren Sie JavaScript.

Ich suche Förderungen für:

Region

Ihre Auswahl:

Suchergebnis Treffer 1-12 von 312

Agenda 21 und Bürgerbeteiligungsprozesse für Gemeinden und Regionen in Salzburg

Salzburg

Im Rahmen der Agenda 21 gestalten Salzburger Gemeinden ihre Zukunft „enkeltauglich“ Wie können wir den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechen, ohne die Chancen künftiger Generationen zu schmälern? Was müssen wir tun, um unseren Enkeln lebenswerte Gemeinden zu hinterlassen? Unter diesen Leitfragen werden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Zukunftsperspektiven und Projektideen für eine nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet. Immer nach sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten. Gefördert werden Agenda 21 Prozesse sowie Bürgerbeteiligungsprozesse, die im Bundesland Salzburg durchgeführt werden. Ziel ist es, Prozesse und Projekte im Sinne der Agenda 21 zu unterstützen, die vor allem in folgenden Bereichen einen Beitrag leisten: Verbesserung der Zukunftsfähigkeit (Nachhaltigkeit) auf lokaler und regionaler Ebene Aktive und breite Bürgerbeteiligung durch z.B. Teilhabe der Menschen an der Gestaltung der lokalen Lebensräume Als erstes ist ein Agenda 21-Basisprozess zu durchlaufen. Darauf aufbauend können ein Agenda 21-Folgeprozess und ein Agenda 21-Folgeprozess SALZBURG 2050 sowie ein Agenda 21-Umsetzungsprogramm oder ein gemeindeübergreifendes Agenda 21-Themennetzwerke durchgeführt werden. Bei Integration eines Bürgerrats beim Agenda 21-Basisprozess oder beim Agenda 21-Folgeprozess erfolgt eine Zusatzförderung. Details zu den einzelnen Förderschwerpunkten/Prozessen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Arbeitsstiftungen

Salzburg

Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg. Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.