Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Salzburg
Das Land ist (neben dem Bund, der Landeshauptstadt Salzburg und dem Tourismusförderungsfonds) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet, und zwar in Höhe von 20 vH solcher Betriebsabgänge
Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt. Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden. Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie Pelletsheizungen Hackgutheizungen Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher Anschluss Biomasse Fernwärme (Abwärme) Wärmepumpen.
Mit diesem Programm werden Projekte im Rahmen der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 unterstützt. Dies beinhaltet etwa Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energie, den Ausbau von Infrastruktur im Bereich E-Mobilität sowie der Weiterbildung, Forschung und Entwicklung. Förderungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.
Zuwendung des Landes insbesondere aus der Feuerschutzsteuer nach Maßgabe des Landesvoranschlages zur Deckung des Personal- und Sachaufwandes des Landesfeuerwehrverbandes
Die Förderung dient der Unterstützung von Gesundheitsförderungsprojekten zur Erhöhung der Schutzfaktoren bzw. der Ressourcen und zur Stärkung der gesundheitlichen Lebensbedingungen. Weiters werden Präventionsprojekte zur Verringerung oder Vermeidung von verhaltensgebundenen und nicht verhaltensgebundenen Risikofaktoren gefördert. Grundsätzliches Ziel der geförderten Projekte muss sein, die Gesundheit zu verbessern und zu erhalten. Anträge können von Vereinen, Selbsthilfegruppen und sonstigen Institutionen eingebracht werden.
Förderungsbeitrag für eine neues Alpenvereinshaus, das der stark gestiegenen Mitgliederzahl des Vereines Rechnung trägt.
Gefördert wird die Aufrechterhaltung der alpinen Infrastruktur (Alpine Wege und Steige sowie Schutzhütten) im Schutzgebiet bzw. in unmittelbarer Anbindung für die Besucherlenkung im Nationalparkgebiet.
Die Angehörigenentlastung bietet Angehörigen stundenweise, regelmäßig und langfristig die Möglichkeit, sich von der Pflege eine Auszeit zu nehmen. Eine Betreuungs- oder Pflegekraft eines anerkannten mobilen Dienstes sichert währenddessen die professionelle Betreuung der pflegebedürftigen Person zu Hause im eigenen Lebensumfeld. Das Land Salzburg leistet unter bestimmten Voraussetzungen an Personen, welche von Angehörigen gepflegt werden und zu deren Entlastung dieser soziale Dienst in Anspruch genommen wird, Zuschussleistungen.
Gefördert wird der Ankauf von alten heimischen Haustierrassen (Rinder, Ziegen, Schafe) durch Gewährung einer Förderprämie an deren Käufer.
Anschaffung von Mehrweggetränkegebinden wie Gläser, Becher, Krüge, Häferl etc für Letztverbraucher Anschaffung einer Erstausstattung mit Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck 50 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 5.000,- pro Förderwerber
Anschaffung eines sog. Geschirrmobils Anschaffungeines mobilen Geschirrspülverbaus 30 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 10.000,- pro Förderwerber Anschaffung eines mobilen Fettabscheiders 50 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 300,- pro Förderwerber
Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg. Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.