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Niederösterreich
Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände aus dem Titel der „Allgemeinen Bauwirtschaft“ zur Forcierung der Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen durch die NÖ Gemeinden.
Der NÖ Blasmusikverband wurde mit der finanziellen und administrativen Abwicklung der Fördervergabe im Bereich der Förderung des NÖ Blasmusikwesens vom Land Niederösterreich beauftragt. Gefördert werden vereinsmäßig konstituierte Musikkapellen, welche an Konzertwertungen teilnehmen in folgenden Bereichen: Der Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen, dem Ankauf von Blas- u. Schlaginstrumenten, der Durchführung von notwendigen Reparaturen am Instrumentenbestand und dem Ankauf von Noten. Weitere Beihilfen/Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialfonds, des Darlehensfonds und im Rahmen von Sonderförderungen sind auf der Homepage des NÖ Blasmusikverbandes ersichtlich.
Das Land Niederösterreich als Kulturland war immer bestrebt die Musikkultur zu unterstützen und durch finanzielle Förderungen zu heben. Darauf ist nicht zuletzt die musikalische Vielfalt der Aktivitäten in Niederösterreich zurückzuführen, sondern auch deren Ausstrahlung weit über die Grenzen des Bundeslandes und der Republik hinaus. Niederösterreichische KomponistInnen können einerseits durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen unterstützt werden und andererseits durch die Verleihung der Würdigungs- und Anerkennungspreise des Landes Niederösterreich, die im Bereich der Musik in zweijährigem Rhythmus KomponistInnen vorbehalten sein sollen. Musikveranstaltungen, seien es Konzertserien (keine Einzelkonzerte!) oder auch Meisterkurse, Fortbildungskurse, Wettbewerbe etc. können ebenfalls vom Land Niederösterreich gefördert werden. Akustische Ausstattung von Proberäumen (Blasmusik), folgende max. Fördersätze kommen zur Anwendung, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird: € 50.000,- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m² € 21.800,- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m² € 10.000,- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.
Förderung von Publikationen mit überwiegenden und direkten inhaltlichen Bezügen auf das Land Niederösterreich und für die Drucklegung von Publikationen von NiederösterreicherInnen, die gehobenen wissenschaftlichen Standards entsprechen, kaum Unterstützung seitens der Wirtschaft erhalten und ohne Unterstützung des Landes Niederösterreich kaum veröffentlicht werden könnten.
Hier besteht zwar keine Fokussierung auf niederösterreichische Themen, doch muss die zu unterstützende Veranstaltung jedenfalls im Interesse des Landes Niederösterreich liegen.
Unter dieser Fördermaßnahme werden insbesondere die Publikationsreihen und sonstigen Aktivitäten der in Niederösterreich ansässigen wissenschaftlichen Organisationen unterstützt. Die Förderung sonstiger wissenschaftlicher Projekte erfolgt nach Absprache mit dem fachlich zuständigen Mitarbeiter. Im Zweifelsfall und bei Projekten ohne ausreichende direkte inhaltliche Bezüge zum Land Niederösterreich sind die einschlägigen Bundesstellen zuständig.
Das Land Niederösterreich gewährt Zuwendungen und Förderungen für Investitionen und Anschaffungen an Erhalter von Bildungseinrichtungen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Schulerhalter.
Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetzen in Niederösterreich durch Ausfinanzierung und/oder Schließung und/oder Verringerung von Finanzierungslücken bei Projekten, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde. Fördergebiet sind sämtliche unversorgte Gebiete in Niederösterreich, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde, jedoch eingeschränkt auf Katastralgemeinden mit weniger als 5.000 (fünftausend) Einwohnern. Als Fördernehmer kommen Gemeinden und/oder Gemeindeverbände, sowie wirtschaftliche Betriebe von Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden in Betracht, unabhängig davon ob es sich um ausgegliederte Rechtsträger oder Betriebe gewerblicher Art handelt.
Feuerwehrleuten, die bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten verunglückt sind, anderen Personen, die in einem auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erfolgten Hilfs-, Rettungs- oder Katastropheneinsatz verunglückt sind und versorgungsberechtigten Hinterbliebenen der genannten Personen ist dieser Fonds eingerichtet. Die Unterstützung besteht in der Gewährung von Beihilfen, laufenden Zuwendungen und sonstigen im Einzelfall zielführenden Geld- oder geldwerten Leistungen. Welche Art der Unterstützung gewährt wird, richtet sich nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall. Bei Bemessung der Unterstützung ist auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Verunglückten im Zeitpunkt des Unglücksfalles Bedacht zu nehmen.
Gewährung einer Beihilfe zum Ankauf von Schulartikeln einmal pro Jahr und von Fahrtkostenzuschüssen für Schüler im Rahmen der Grundversorgung in Niederösterreich.
Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
Gewährung einer Beihilfe zum Ankauf von Bekleidung für hilfs- und schutzbedürftige Personen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz.