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Burgenland
Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt werden. Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst die Ausstattung mit Automatikgetriebe; die Umrüstung auf Handbetrieb. Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.
Das Land fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung den elektronischen Schutz („Alarmanlagen“) bei Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen, sowie den Einbau einer Sicherheitstüre bei Wohnungen.
Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen.
Die Förderung umfasst sämtliche Unterstützungsmaßnahmen für anerkannte bgld. Sportdach- und Fachverbände, die Trainerförderung, die Förderung für die Organisation und Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Burgenland sowie die Fahrtkostenersätze für bgld. Sportvereine und Landesverbände für die Teilnahme an regionalen Bewerben und Veranstaltungen, die nicht dem Spitzensport hinzuzuzählen sind.
Dieser Beitrag dient dem Land Burgenland zur Abwicklung von direkten Geldleistungen (Anerkennungspreisen) an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Burgenländischen Bandwettbewerbs.
Dieser Beitrag dient dem Land Burgenland zur Abwicklung von direkten Geldleistungen (Anerkennungspreisen) an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendredewettbewerbe an den burgenländischen höheren, mittleren und polytechnischen Schulen.
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf weiblicher Zuchtrinder, sowie von Zuchtschafen und -ziegen mit Zuschüssen. Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, die auf eigene Rechnung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Burgenland bewirtschaften, sein.
Förderung der Errichtung und des Betriebes von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen und Internaten; Förderung von Ausbildungsstätten, die auch für die zwischen- bzw. überbetriebliche Ausbildung genutzt werden können; Förderung von Einrichtungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation, die Maßnahmen zum Zweck der beruflichen Schulung, Umschulung und Weiterbildung durchführen; Förderung von Einrichtungen, die Wohnstätten für Arbeitnehmer betreiben.
Der Auslandsösterreicher-Weltbund ist eine Serviceorganisation. Die Subvention dient dem Auslandsösterreicher-Weltbund für die Durchführung seiner Projekte wie zum Beispiel der Erstellung von Informationsbroschüren, Zeitschriften. Abgesehen davon dient sie als Plattform für AuslandsösterreicherInnen.
Seit Beginn des Sommersemesters 2010 (März) gewährt das Land Burgenland Studierenden, die sich aufgrund von Studienzwecken im Ausland aufhalten, ein Stipendium in Form eines Zuschusses von 600,-- Euro pro Semester. Das Auslandsstipendium darf in Ausnahmefällen und wenn der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr beträgt ein zweites Mal vergeben werden.
Bis 2013 wurden alle zwei Jahre und ab 2013 werden nach Änderung mit Beschluss der Landesregierung vom 22. Feber 2012 Preisgelder für besondere Leistungen, die über gesetzliche Vorschriften, den Stand der Technik oder den vorgegebenen Bildungsauftrag hinausgehen, herausragendes berufliches oder privates, sowie ehrenamtliches Engagement, die erfolgreiche Umsetzung kreativer Ideen und Pionierprojekte, innovative Entwicklungen und Verbesserungen, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für bewussten und nachhaltigen Umgang im Bereich Natur und Umweltschutz in einem Abstand von drei Jahren vergeben.
Bis 1989 wurden jährlich und ab 1989 werden nach Änderung der Statuten mit Beschluss der Landesregierung vom 20.9.1989, Zl.:XII/1-647/201-1989 Preisgelder in den sechs Sparten: Literatur und Publizistik Musik Bildende Kunst und Fotografie Darstellende Kunst, Film und Video Erwachsenenbildung und Volkskultur Wissenschaft in einem Abstand von drei Jahren vergeben.