Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Burgenland
Die Dörfer und die ländlich geprägten Orte im Burgenland sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben, erneuert und weiterentwickelt werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen. Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden. Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen, abzusichern und weiter zu entwickeln. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, Landschaft, Kulturträger, Rohstoffe, lokal vorhandene erneuerbare Energieträger, lokale und regionale Produkte, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung. Weiters sollen Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung, Regionales Lernen und Soziale Innovation unterstützt werden. Das Dorferneuerungsleitbild soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken.
In der Maßnahme sollen vorbereitende planerische und konkrete infrastrukturelle Vorhaben zur Standortattraktivierung, der Attraktivierung der Öffentlichen Verkehre und des Alltagsradverkehrs gefördert werden, die eine bessere Erreichbarkeit der lokalen, regionalen und überregionalen Zentren im Burgenland, in Ostösterreich und im benachbarten Ausland ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind auch Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur (Schlüsselprojekte) sowie in Schienensysteme zum automatisierten und autonomen Fahren förderbar.
Die Maßnahme umfasst sowohl investive Unterstützungen als auch Softmaßnahmen zur Erhaltung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Die künstlerisch-kulturellen Potenziale (Kulturdenkmäler, künstlerische und kulturelle Aktivitäten) sollen gestärkt und verbessert vermarktet werden. Impulse für zeitgenössische kulturelle Innovationen, aber auch das kulturtouristische Angebot im Land sollen unterstützt werden.
Die Mobilitätszentrale Burgenland ist zentrale Ansprechstelle für Information und Beratung für nachhaltige, CO2-schonende Mobilität. Über die regionale Fahrplan- und Tarifauskunft hinaus ist die Mobilitätszentrale die Anlaufstelle zu allen Themen rund um den Öffentlichen Verkehr (ÖV) sowie regionale Servicestelle zum Thema klimaschonende Mobilität und Kompetenzstelle für die Abwicklung von EU-Mobilitätsprojekten. Die Förderung unterstützt die weitere Arbeit der Mobilitätszentrale mit Fokus auf die Aufgaben der Mobilitätsberatung. Zur Impulssetzung soll im Rahmen der Maßnahme in innovative, neue Mobilitätslösungen wie z.B. bedarfsgesteuerte Verkehre (Mikro-ÖV), Sharing Ansätze und der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für Gemeinden und Kleinregionen finanziert werden. Diese Angebote können sowohl für die Bevölkerung aber auch für touristische Nutzungen konzipiert werden.
Gefördert werden innovative Klimawandelanpassungsmaßnahmen der Kommunen und weiterer relevanter PartnerInnen, wie z.B. Verbände und Genossenschaften und Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Burgenland für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser durch Verdunstung, Versickerung, Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf, etc. (Oberflächenwasser) für die aktive Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung durch Maßnahmen für koordinierte Entnahme und Dotierung für die Bewässerung im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung Die Förderung fokussiert insbesondere auf koordinierte Gesamtprojekte, die Maßnahmen für eine umfassende Wasserbewirtschaftung im Sinne integrativer Konzepte für die Oberflächen- und Grundwasserbewirtschaftung sowie dem Wasserbedarf für die Landwirtschaft umsetzen.
Im Zentrum der Maßnahme steht die Entwicklung und Verbesserung von touristischen Angeboten, sowie die Nutzung von Synergien mit Tourismusorganisationen und Dienstleistern unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Landestourismusstrategie. Die Kommunikation der Marke „Burgenland“ und die Abstimmung und Vernetzung sämtlicher Maßnahmen mit der Burgenland Tourismus GmbH stehen dabei im Vordergrund. Des Weiteren sollen der Ausbau und die Erweiterung touristischer Infrastrukturen um wertschöpfungsstarken ganzjährigen Qualitätstourismus auch in Bezug auf den Ausflugs- und Aufenthaltsgast durch zielgruppenadäquate Angebote und Themenschwerpunkte forciert werden, um Beschäftigung zu ermöglichen. Zusätzlich sind die Vernetzung und Kooperationen zu Themenschwerpunkten mit anderen regionalen Wirtschaftszweigen (Wein, Kulinarik, Kultur, Sport, Gesundheit, …) durch geeignete Projekte unter Berücksichtigung der Landesstrategie zu verstärken.
Im Burgenland sind für eine koordinierte und gezielte Regionalentwicklung noch Strukturen und Ressourcen notwendig, wobei es hier vor allem um den Aufbau von Netzwerken und aktiven Regionalmaßnahmen geht, damit eine Koordinierungs- und Vermittlerrolle zwischen den Top-Down Impulsen und den Bottom-Up-Aktivitäten der AkteurInnen vor Ort gewährleistet wird. Des Weiteren soll das horizontale und das vertikale Zusammenwirken von AkteurInnen der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft gefördert werden.
Die Maßnahme zielt auf den Aufbau von Netzwerken, Abwicklung von gemeinsamen Forschungsprojekten, Entwicklung von Kooperationen und Synergien zwischen Unternehmen und F&E Zentren mit den Fachhochschulen bzw. diesbezüglichen Forschungsgesellschaften ab. Des Weiteren soll die Infrastruktur für Forschung und Entwicklung ausgebaut werden, um die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung im Burgenland maßgeblich zu verbessern.
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Damit verbunden ist auch die Zielsetzung die Forschungsquote im Burgenland zu erhöhen. Gleichzeitig soll ein wesentlicher Beitrag zur Intensivierung von industrieller und experimenteller Entwicklung, zur Steigerung der Innovationsleistung der burgenländischen Wirtschaft und zur Verwertung, Verbreitung und Optimierung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen geleistet werden. Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unmittelbar für die spätere Kreation und Vermarktung neuer Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen geplant werden oder damit zusammenhängen.
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Die Förderung der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern nimmt in der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Union und ihrer Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle ein. Ausbildungsmaßnahmen wirken sich im Allgemeinen zum Vorteil der gesamten Gesellschaft aus, da sie das Reservoir an qualifizierten Arbeitskräften vergrößern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken und auch ein wichtiges Element der Beschäftigungsstrategie der Union sind.
Ziel der Aktionsrichtlinie ist die Unterstützung von Investitionen im Bereich der Privatzimmervermietung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Damit soll das Angebot von Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern nachhaltig auf einen zeitgemäßen Standard verbessert und darüber hinaus auch neue Anbieter für diesen Sektor gewonnen werden. Gefördert werden die Schaffung neuer oder die umfassende Modernisierung bestehender Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen zum Zwecke der Privatzimmervermietung/Freies Beherbergungsgewerbe bis max. 10 Betten.
Wesentlichstes Förderungsziel ist die nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Des Weiteren wird die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den Tourismusbetrieben und der Ausgleich von regionalen Disparitäten verfolgt. Diese Förderrichtlinie steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, insbesondere durch die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).