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Burgenland
Die Dörfer und die ländlich geprägten Orte im Burgenland sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben, erneuert und weiterentwickelt werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen. Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden. Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen, abzusichern und weiter zu entwickeln. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, Landschaft, Kulturträger, Rohstoffe, lokal vorhandene erneuerbare Energieträger, lokale und regionale Produkte, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung. Weiters sollen Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung, Regionales Lernen und Soziale Innovation unterstützt werden. Das Dorferneuerungsleitbild soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken.
In der Maßnahme sollen vorbereitende planerische und konkrete infrastrukturelle Vorhaben zur Standortattraktivierung, der Attraktivierung der Öffentlichen Verkehre und des Alltagsradverkehrs gefördert werden, die eine bessere Erreichbarkeit der lokalen, regionalen und überregionalen Zentren im Burgenland, in Ostösterreich und im benachbarten Ausland ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind auch Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur (Schlüsselprojekte) sowie in Schienensysteme zum automatisierten und autonomen Fahren förderbar.
Im Rahmen der Maßnahme sollen Energie- und Umweltmaßnahmen, die durch Gemeinden im Burgenland umgesetzt werden, unterstützt werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung von Belastungen durch Luftschadstoffe und klimarelevante Gase sowie zur Einsparung oder Ersatz von fossilen Energieträgern geleistet werden. Weiters soll die Maßnahme zum Erreichen der Ziele der „Klima & Energie Strategie“ des Landes Burgenland beitragen.
Im Rahmen der Maßnahme soll einerseits ein nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Unternehmen in Gewerbe und Industrie unterstützt werden. Die Investitionsförderung soll die Zahl und Qualität betrieblicher Investitionen erhöhen, die die Entwicklungsdynamik und das Innovationspotenzial neuer und bestehender Unternehmen verbessern. Damit wird gleichzeitig auch die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze im Burgenland gefördert.
Die Maßnahme umfasst sowohl investive Unterstützungen als auch Softmaßnahmen zur Erhaltung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Die künstlerisch-kulturellen Potenziale (Kulturdenkmäler, künstlerische und kulturelle Aktivitäten) sollen gestärkt und verbessert vermarktet werden. Impulse für zeitgenössische kulturelle Innovationen, aber auch das kulturtouristische Angebot im Land sollen unterstützt werden.
Die Mobilitätszentrale Burgenland ist zentrale Ansprechstelle für Information und Beratung für nachhaltige, CO2-schonende Mobilität. Über die regionale Fahrplan- und Tarifauskunft hinaus ist die Mobilitätszentrale die Anlaufstelle zu allen Themen rund um den Öffentlichen Verkehr (ÖV) sowie regionale Servicestelle zum Thema klimaschonende Mobilität und Kompetenzstelle für die Abwicklung von EU-Mobilitätsprojekten. Die Förderung unterstützt die weitere Arbeit der Mobilitätszentrale mit Fokus auf die Aufgaben der Mobilitätsberatung. Zur Impulssetzung soll im Rahmen der Maßnahme in innovative, neue Mobilitätslösungen wie z.B. bedarfsgesteuerte Verkehre (Mikro-ÖV), Sharing Ansätze und der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für Gemeinden und Kleinregionen finanziert werden. Diese Angebote können sowohl für die Bevölkerung aber auch für touristische Nutzungen konzipiert werden.
Gefördert werden innovative Klimawandelanpassungsmaßnahmen der Kommunen und weiterer relevanter PartnerInnen, wie z.B. Verbände und Genossenschaften und Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Burgenland für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser durch Verdunstung, Versickerung, Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf, etc. (Oberflächenwasser) für die aktive Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung durch Maßnahmen für koordinierte Entnahme und Dotierung für die Bewässerung im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung Die Förderung fokussiert insbesondere auf koordinierte Gesamtprojekte, die Maßnahmen für eine umfassende Wasserbewirtschaftung im Sinne integrativer Konzepte für die Oberflächen- und Grundwasserbewirtschaftung sowie dem Wasserbedarf für die Landwirtschaft umsetzen.
In Hinblick auf die hohen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte sollen Fördermittel für notwendige betriebliche Investitionen in Innovationen zur Verfügung gestellt werden. Gegenstand der Maßnahme sind die Erhaltung und Stärkung der Konkurrenzfähigkeit, die Nachhaltigkeit und Internationalisierung der burgenländischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Unterstützung und Stärkung der Innovationsfähigkeit von Tourismusbetrieben, die Schaffung neuer und innovativer Produkte sowie die Förderung der Gründung von touristischen Betrieben.
Im Zentrum der Maßnahme steht die Entwicklung und Verbesserung von touristischen Angeboten, sowie die Nutzung von Synergien mit Tourismusorganisationen und Dienstleistern unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Landestourismusstrategie. Die Kommunikation der Marke „Burgenland“ und die Abstimmung und Vernetzung sämtlicher Maßnahmen mit der Burgenland Tourismus GmbH stehen dabei im Vordergrund. Des Weiteren sollen der Ausbau und die Erweiterung touristischer Infrastrukturen um wertschöpfungsstarken ganzjährigen Qualitätstourismus auch in Bezug auf den Ausflugs- und Aufenthaltsgast durch zielgruppenadäquate Angebote und Themenschwerpunkte forciert werden, um Beschäftigung zu ermöglichen. Zusätzlich sind die Vernetzung und Kooperationen zu Themenschwerpunkten mit anderen regionalen Wirtschaftszweigen (Wein, Kulinarik, Kultur, Sport, Gesundheit, …) durch geeignete Projekte unter Berücksichtigung der Landesstrategie zu verstärken.
Im Burgenland sind für eine koordinierte und gezielte Regionalentwicklung noch Strukturen und Ressourcen notwendig, wobei es hier vor allem um den Aufbau von Netzwerken und aktiven Regionalmaßnahmen geht, damit eine Koordinierungs- und Vermittlerrolle zwischen den Top-Down Impulsen und den Bottom-Up-Aktivitäten der AkteurInnen vor Ort gewährleistet wird. Des Weiteren soll das horizontale und das vertikale Zusammenwirken von AkteurInnen der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft gefördert werden.
Die Maßnahme zielt auf den Aufbau von Netzwerken, Abwicklung von gemeinsamen Forschungsprojekten, Entwicklung von Kooperationen und Synergien zwischen Unternehmen und F&E Zentren mit den Fachhochschulen bzw. diesbezüglichen Forschungsgesellschaften ab. Des Weiteren soll die Infrastruktur für Forschung und Entwicklung ausgebaut werden, um die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung im Burgenland maßgeblich zu verbessern.
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die solide und langjährig erprobte Strukturen sowie Geschäftsmodelle aufweisen, wird die Digitalisierung als bedeutende Herausforderung erkannt. Die Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung und die Ermöglichung eines Zugangs von Unternehmen zu digitalen Technologien tragen zur Umsetzung der wirtschafts- und innovationspolitischen Strategien des Burgenlandes bei.