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Österreich
Zielsetzung (WAS): Mit dem 1000-Ideen-Programm fördert der FWF völlig neue, gewagte oder besonders originelle Forschungsideen, die außerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Verständnisses liegen. Wesentlich ist, dass es Ideen sind, die ein hohes wissenschaftliches und transformatives Potenzial haben, d.h. das herkömmliche Verständnis für den Wissenschaftsbereich in Frage stellen können oder einen unerwartet hohen Fortschritt für den Bereich darstellen können. Zielgruppe (WER): Qualifizierte Forscher:innen – sowohl etablierte als auch Forscher:innen am Beginn ihrer Karriere i. d. R. mit Doktorat –, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen. Die formale Antragstellung erfolgt durch die österreichische Forschungsstätte: Es besteht keine Begrenzung der Zahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte eingebracht werden können. Ein:e Projektleiter:in kann nur an einem Projektantrag beteiligt sein. Eine Antragstellung im 1000-Ideen-Programm ist unabhängig von der Begrenzung der Projektanzahl in anderen FWF-Programmen.
Die Förderung dient dem Zweck eines finanziellen Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung, die es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, in ihrem eigenen zu Hause betreut zu werden.
Heiratet die Witwe(der Witwer) wieder, fällt die laufende Witwen(Witwer)pension weg. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe der 35-fachen Monatspension. Hinweis: Aufgrund der Abfertigung lebt der Anspruch auf Witwen(Witwer)rente frühestens nach 2 ½ Jahren nach dem seinerzeitigen Erlöschen des Anspruches wieder auf.
Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwen- bzw. Witwerrente. Dafür gebührt eine Abfertigung in der Höhe des 35-fachen Monatsbetrages der Rente. Wird die neue Ehe durch den Tod der Ehegattin bzw. des Ehegatten, durch Scheidung oder durch Aufhebung aufgelöst, lebt der Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente auf Antrag wieder auf, wenn die Ehe nicht aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden der Witwe bzw. des Witwers aufgelöst worden ist oder bei Nichtigerklärung der Ehe die Witwe bzw. der Witwer als schuldlos anzusehen ist. Hinweis: Aufgrund der Abfertigung lebt der Anspruch auf Witwen bzw. Witwerrente allerdings frühestens nach zweieinhalb Jahren nach dem seinerzeitigen Erlöschen wieder auf.
Einmalige Leistung für Hinterbliebene
Versehrtenrenten können mit Zustimmung des/der Versehrten durch einen einmaligen Kapitalbetrag abgefunden werden. Die Berechnung der Abfindung hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu erfolgen. Bei Renten bis zu 25 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) erfolgt die Abfindung der Rente zur Gänze. Versehrtenrenten mit einer höheren MdE können zur Gänze oder auch nur teilweise abgefunden werden. Die zweckmäßige Verwendung des Abfindungsbetrages muss gesichert sein. Für bäuerliche Betriebsrenten gilt die Sonderregelung, dass sie nur mit der Hälfte des Kapitalwerts der Rente abgefunden werden dürfen, während die halbe Betriebsrente bis zum Pensionsanfall oder der Betriebsaufgabe weitergewährt wird.
Der Bund ist (neben dem Land - 20 vH, der Landeshauptstadt Salzburg - 20 vH und dem Tourismusförderungsfonds - 20 vH) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet und zwar in Höhe von 40 vH solcher Betriebsabgänge.
Abhaltung der 35. Forstarbeiter Weltmeisterschaft 2024 in Wien, Österreich. Es fallen Kosten für die Organisation und Durchführung an: Anreise, Nächtigung, Material wie z.B. Holz, Materialtransport, Aufbau, Versicherung, Jury, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Sicherheit usw.
Zinsenzuschüsse zu AIK können allein oder in Zusammenhang mit einem Zuschuss für Investitionen (73-01) im Rahmen des "GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027" gewährt werden. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Zuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ iS von Artikel 146 der Verordnung (EU) 2021/2115 vor.
Als neue Schlüsseltechnologie hat Artificial Intelligence (AI, zu Deutsch: Künstliche Intelligenz) enormes Potenzial, die Wirtschaft und die Gesellschaft maßgeblich weiterzuentwickeln. AI Mission Austria fördert den Aufbau von KI als Schlüsseltechnologie von der Forschung bis zur Umsetzung. Im Rahmen des Calls „AI Unternehmen & Wachstum“ werden Start-ups, KMU und große Unternehmen bei ihren KI-Projekten unterstützt. Dabei richtet sich die Art der Förderung nach dem jeweiligen Entwicklungsstand und dem Technologie-Know-how des Unternehmens. Das Programm hat das Ziel den verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz in Unternehmen zu fördern und zu entwickeln. Mit AI-Start wird den der erstmalige Einsatz von KI unterstützt. AI-Adoption fördert innovative KI-Vorhaben und AI-Wissen berät und finanziert den Wissensaufbau in Unternehmen mit Beratung und Förderung.
Als neue Schlüsseltechnologie hat Artificial Intelligence (AI) das Potenzial, Wirtschaft und Gesellschaft maßgeblich weiterzuentwickeln. Um dieses Potenzial zu heben und einen Mehrwert für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich zu schaffen, bieten aws, FFG und FWF „AI Mission Austria“ an. Forschenden im Bereich der universitären und außeruniversitären Grundlagenforschung stehen beim FWF mehrere Programme im Rahmen der Initiative offen. Ziel ist es, neue Erkenntnisse im Bereich der künstlichen Intelligenz in einem breiten Spektrum an Disziplinen und Richtungen voranzubringen. Für Projekte, die zur Bewältigung von ökologischen Herausforderungen beitragen, stehen unter dem Titel „AI Green“ zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Zielgruppe: Das Förderangebot richtet sich an qualifizierte Forscher:innen aller Fachdisziplinen, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen und sich mit technologischen Entwicklungen sowie den Auswirkungen und Rahmenbedingungen von künstlicher Intelligenz beschäftigen. Der FWF legt besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen und Nachwuchswissenschaftler:innen und ermutigt diese daher, in den relevanten Förderangeboten einzureichen. Förderziele: Ziel der Themenförderung ist es, exzellente wissenschaftliche Grundlagenforschung im Bereich der künstlichen Intelligenz zu fördern und dazu beizutragen, Österreich als anerkannten Forschungs- und Innovationsstandort für KI zu positionieren. Die Anträge müssen thematisch dem Gebiet der Erforschung von künstlicher Intelligenz zugeordnet sein. Die Förderinitiative ist disziplinenübergreifend ausgerichtet und will sowohl technische und computerwissenschaftliche Grundlagenforschung als auch Vorhaben im biomedizinischen, natur-, sozial-, kultur- und geisteswissenschaftlichen Bereich sowie künstlerische Forschung unterstützen. Ab 15. November 2023 können im Bereich AI Green Projekte, die sich zum Beispiel mit folgenden Themenbereichen beschäftigen, beantragt werden. Verwendung von AI-Technologien: um den Umweltschutz voranzutreiben, um den Arten- und Naturschutz zu gewährleisten, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, um den Ressourceneinsatz zu verringern.
Erfasst wird die für die Erreichung der Ziele des AIT notwendige Finanzierung durch die öffentliche Hand.