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Österreich
Nach dem Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) sind die Erwachsenenschutzvereine mit umfassenden Aufgaben auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzrechts (Tätigkeit als gerichtlicher Erwachsenenvertreter, Abklärung im Auftrag des Gerichts, Informations-, Beratungs- und Registrierungsaufgaben, Patientenanwaltschaft nach dem UbG und Bewohnervertretung nach dem HeimAufG) betraut. Der Bundesminister für Justiz ersetzt den Erwachsenenschutzvereinen den mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehenden Aufwand im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Geldmittel. Dabei ist eine ausreichende Versorgung der Betroffenen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Vorarlberg
Für Frauen, die sich über ihre Rechte in Familien-, Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsfragen informieren möchten, bieten spezialisierte Rechtsanwältinnen einmalig eine kostenreduzierte Beratung an. Sie dauert bis zu 45 Minuten. Über einen Beratungsschein des Bereiches Frauen und Gleichstellung wird der Großteil der Kosten übernommen, der Selbstbehalt beträgt 20 Euro.
Gemäß § 66b StPO ist Opfern auf ihr Verlangen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung der prozessualen Rechte der Opfer unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.