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Salzburg
Nach der Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung wird für jeden eingesendeten Fuchs eine Prämie von € 25,00 bezahlt. Die Untersuchung dieser Tiere in der AGES Vet. med. Untersuchungen in Mödling ist zur Erfassung der Wutausbreitung im Land Salzburg von Wichtigkeit. Die Aufwände/Auszahlungen werden in der jeweiligen Höhe zur Gänze vom Bund refundiert. Ziel dieser Untersuchung ist es, einen Ausbruch rasch festzustellen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Steiermark
Tierschutz stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Aus diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert und aus der Anerkennung des Tierschutzes als öffentliche Aufgabe resultiert die Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern. Das Ziel des mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten, tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftlichen Tierschutz sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Förderung von: Tierschutzprojekten Tierheimen Tagungen im Bereich des Tierschutzes Herausgabe von Tierschutzzeitschriften Katzenkastration von Fundkatzen Präsentation und Ausstellung von Tieren
Burgenland
Gemäß § 2 Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 2004/118 idgF sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insb. der Jugend für Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten die Anliegen des Tierschutzes zu fördern. Mit dieser Fördermaßnahme unterstützt das Land natürliche oder juristische Personen bei Maßnahmen oder Initiativen zum Wohle des Tierschutzes und zur Verbesserung des Tierwohles.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten im Rahmen der im Voranschlag zur Verfügung stehenden Mittel Förderungen im Bereich des Tierschutzes an Förderungswerber, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich in Vorarlberg haben. Ziele der Förderung sind: Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten im tierschutzrechtlich genehmigten Tierheim des Vorarlberger Tierschutzverbandes in Dornbirn Unterstützung von sonstigen Maßnahmen, die der Verbesserung des Tierwohles dienen Schaffung von Verständnis und Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Thema Tierschutz
Kärnten
Das Land Kärnten hat Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Stellen übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne des Tierschutzgesetzes gewährleisten können. Vereine und Institutionen, die Tierverwahrungen nach den Vorgaben des Landes Kärnten betreiben, werden daher im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Die Förderung dient der Deckung der Futterkosten, der Kosten für tierärztliche Leistungen und der Aufwendungen für die Betreuung, die dem Verein oder der Institution durch die Verwahrung von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen sowie von der Behörde beschlagnahmten oder abgenommenen Tieren entstehen. Ziele für Kärnten sind: die tierschutzgerechte Unterbringung von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen sowie von der Behörde beschlagnahmten oder abgenommenen Tieren Sicherstellung der fach- und artgerechten Betreuung dieser Tiere für den Zeitraum der Verwahrung Sicherstellung der notwendigen tiermedizinischen Versorgung dieser Tiere durch zeit- und fachgerechte Durchführung aller notwendigen tierärztlichen Maßnahmen
Niederösterreich
Förderungen von Vereinen und Institutionen, die Projekte und Maßnahmen im Bereich Tierschutz durchführen.
Nach § 2 Tierschutzgesetz haben Bund, Länder und Gemeinden nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten Anliegen des Tierschutzes zu fördern. Die Förderung der Kastration von Streunerkatzen ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gelebten Tierschutzes. Das Fangen von verwilderten Katzen zu Kastrationszwecken ist alternativlos. Die Kastration von Streunerkatzen stellt eine Kooperation zwischen dem Land Kärnten, der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Kärnten und dem Kärntner Gemeindebund dar. Die Gemeinden sind Anlaufstelle für aufmerksame Bürger:innen und für Tierschutzvereine, die sich um die Eindämmung von verwilderten Katzen und Katzenpopulationen kümmern und sich unentgeltlich um den Fang dieser Tiere bemühen. Die freiberuflichen Tierärzte:innen, die sich an der Aktion beteiligen, führen die Kastration und die Kennzeichnung mittels Mikrochip durch und rechnen diese mit der jeweiligen Gemeinde ab. Innerhalb des vorliegenden Förderprogramms refundiert das Land Kärnten den Gemeinden einen Teil der angefallenen Kosten pro Kastration, wobei die finanzielle Unterstützung nach budgetären Möglichkeiten erfolgt. Ziele für Kärnten sind: Regulierung der Streunerkatzen-Population Eindämmung der Ausbreitung von Krankheiten sowohl beim Menschen als auch beim Tier (zB Leukose, FIP, Katzenschupfen, Katzenseuche) Verhinderung bzw. Reduzierung von Tierleid Förderungsadressat sind die Gemeinden in Kärnten.
Österreich
Förderung von Vereinen und Institutionen, die Projekte und Maßnahmen im Bereich Tierschutz durchführen
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Das Tierschutzhaus Sonnenhof als Kompetenzzentrum für Tierschutz im Burgenland hat neben der Unterbringung und Vergabe von Tieren vor allem auch Aufgaben im Bereich der Prävention, Bewusstseinsbildung und Verankerung des Tierschutzgedankens, insbesondere bei der Jugend. Verwahrungsverträge mit privaten Institutionen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (bewilligte Tierheime, bewilligte Tierpensionen). Prävention durch Information, Aufklärung, diverse Aktionen, Vernetzung. Prävention und rechtzeitiges Erkennen und Beheben von Missständen, durch Kontrolle und Informationsaustausch.
Oberösterreich
Vereine, Personen und Institutionen, die Tierverwahrungen nach den Vorgaben des Landes Oberösterreich betreiben, sowie die für den Tierschutz tätig werden, werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Das Land steuert und plant gemeinsam mit den Partner/innen vor Ort – insbesondere den Tierschutzorganisationen – Maßnahmen, damit in Oberösterreich die Voraussetzungen für die artgerechte Haltung von Tieren geschaffen werden. Ziele für Oberösterreich sind: die Förderung des Tierschutzes die artgerechte Haltung von Tieren in Menschenobhut, einschließlich der Nutztierhaltung das Verhindern von ungerechtfertigten Leiden, Schmerzen und Schäden und dass Tiere in schwere Angst versetzt werden ein positives Zusammenleben von Mensch und Tier die Vermittlung des richtigen Umgangs mit Tieren, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Förderung von tierschutzrelevantem Wissen und Kompetenz, insbesondere für Tierhalter/innen ein regionalisiertes Angebot für die Verwahrung von Fundtieren eine möglichst rasche Vermittlung eines verwahrten Tieres an neue qualifizierte Halter/innen das Setzen von Maßnahmen, damit schwer vermittelbare Tiere in bestehende Einrichtungen integriert werden können
Tirol
Diese Förderung richtet sich an Einrichtungen des Tierschutzes (Tierheime) zur Unterstützung des laufenden Betriebes (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten usw.) für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, verwahrloste sowie von den Behörden beschlagnahmten oder abgenommenen Tiere. Weiters werden Investitionszuschüsse zur Herstellung- und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen gewährt. Ziel dieser Förderung ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren. Organisation von „Pet Buddy“-Kurse (Schulauswahl, Organisation, etc) und Information der Schulen bzw. Kindergärten über die Möglichkeit kostenfrei TierschutzreferentInnen zu buchen.