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Salzburg
Nach der Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung wird für jeden eingesendeten Fuchs eine Prämie von € 25,00 bezahlt. Die Untersuchung dieser Tiere in der AGES Vet. med. Untersuchungen in Mödling ist zur Erfassung der Wutausbreitung im Land Salzburg von Wichtigkeit. Die Aufwände/Auszahlungen werden in der jeweiligen Höhe zur Gänze vom Bund refundiert. Ziel dieser Untersuchung ist es, einen Ausbruch rasch festzustellen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Steiermark
Tierschutz stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Aus diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert und aus der Anerkennung des Tierschutzes als öffentliche Aufgabe resultiert die Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern. Das Ziel des mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten, tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftlichen Tierschutz sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Förderung von: Tierschutzprojekten Tierheimen Tagungen im Bereich des Tierschutzes Herausgabe von Tierschutzzeitschriften Katzenkastration von Fundkatzen Präsentation und Ausstellung von Tieren
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten im Rahmen der im Voranschlag zur Verfügung stehenden Mittel Förderungen im Bereich des Tierschutzes an Förderungswerber, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich in Vorarlberg haben. Ziele der Förderung sind: Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten im tierschutzrechtlich genehmigten Tierheim des Vorarlberger Tierschutzverbandes in Dornbirn Unterstützung von sonstigen Maßnahmen, die der Verbesserung des Tierwohles dienen Schaffung von Verständnis und Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Thema Tierschutz
Kärnten
Aufnahme von verletzten, pflegebedürftigen, aufgefundenen oder von der Behörde abgenommenen Tieren. Die Förderung bezieht sich auf die Kosten für die Unterbringung, Futter und tierärztliche Versorgung. Förderadressat: Reptilienzoo Happ, Greifvogelwarte Landskron Gesellschaft, KFFÖ - Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung
Niederösterreich
Förderungen von Vereinen und Institutionen, die Projekte und Maßnahmen im Bereich Tierschutz durchführen.
Es werden entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte Tiere von den Tierschutzvereinen aufgenommen. Die Förderung dient zur Abdeckung von Futterkosten, tierärztlichen Leistungen und Betreuung. Förderadressat: Kärntner Tierschutzvereine
Österreich
Förderung von Vereinen und Institutionen, die Projekte und Maßnahmen im Bereich Tierschutz durchführen
Burgenland
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Das Tierschutzhaus Sonnenhof als Kompetenzzentrum für Tierschutz im Burgenland hat neben der Unterbringung und Vergabe von Tieren vor allem auch Aufgaben im Bereich der Prävention, Bewusstseinsbildung und Verankerung des Tierschutzgedankens, insbesondere bei der Jugend. Verwahrungsverträge mit privaten Institutionen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (bewilligte Tierheime, bewilligte Tierpensionen). Prävention durch Information, Aufklärung, diverse Aktionen, Vernetzung. Prävention und rechtzeitiges Erkennen und Beheben von Missständen, durch Kontrolle und Informationsaustausch.
Tirol
Diese Förderung richtet sich an Einrichtungen des Tierschutzes (Tierheime) zur Unterstützung des laufenden Betriebes (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten usw.) für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, verwahrloste sowie von den Behörden beschlagnahmten oder abgenommenen Tiere. Weiters werden Investitionszuschüsse zur Herstellung- und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen gewährt. Ziel dieser Förderung ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren. Organisation von „Pet Buddy“-Kurse (Schulauswahl, Organisation, etc) und Information der Schulen bzw. Kindergärten über die Möglichkeit kostenfrei TierschutzreferentInnen zu buchen.