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Vorarlberg
Gefördert werden Absolvent/innen von ordentlichen Diplom- und Masterstudien bzw. Absolvent/innen von ordentlichen Doktoratsstudien, die eine Diplom- oder Masterarbeit bzw. Dissertation mit Vorarlberg-Bezug fertig gestellt haben. Es handelt sich um eine Ankaufsförderung.
Burgenland
Seit Beginn des Sommersemesters 2010 (März) gewährt das Land Burgenland Studierenden, die sich aufgrund von Studienzwecken im Ausland aufhalten, ein Stipendium in Form eines Zuschusses von 600,-- Euro pro Semester. Das Auslandsstipendium darf in Ausnahmefällen und wenn der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr beträgt ein zweites Mal vergeben werden.
Oberösterreich
Der Linzer Hochschulfonds wird zu 50 % vom Land OÖ und zu 50 % von der Stadt Linz finanziert. Der Hochschulfonds verwendet die Mittel für die Führung der Geschäftsstelle, die Universitätsverwaltung und die Wohnungsverwaltung für zur Verfügung gestellte Wohnungen für Universitätsbedienstete.
Salzburg
Förderung zur Unterstützung des Betriebes der PMU als universitäre Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungseinrichtung im Bereich Medizin im Land Salzburg
Aktuellen Daten der Österreichischen Gesundheitskasse zufolge gehen in den nächsten Jahren 60% der Ärzt*innen für Allgemeinmedizin des Burgenlandes in Pension. Um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken und eine Ansiedelung von Allgemeinmediziner*innen aber auch von Fachärzt*innen im Burgenland zu fördern, vergibt das Land Burgenland bis zu 50 Stipendien pro Studienjahr an junge Menschen, die Medizin studieren möchten. Das Burgenländische Medizin-Stipendium (BMS) ist eine regelmäßige (monatliche) finanzielle Förderung von Studierenden der Humanmedizin, die ihnen das zielstrebige Absolvieren ihres Studiums erleichtern soll. Zielgruppe sind Studierende der Humanmedizin an einer staatlich anerkannten europäischen Universität (sowohl öffentliche als auch Privatuniversitäten) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland nicht nur Studienanfänger*innen im WS 2025/26, sondern auch „Quereinsteiger*innen“, d.h. bereits im Studium Fortgeschrittene (Ausnahme: Stipendiat*innen an der DPU) Die Förderung umfasst eine monatliche Unterstützung (12 Mal jährlich) in Höhe von 1.000 Euro für die Zeit der Mindeststudiendauer (12 Semester) + insgesamt 2 Toleranzsemester
Österreich
Anlässlich der COVID-19-Pandemie kommt es zu unterschiedlichen Maßnahmen der Universitäten um Studierende in dieser Zeit zu unterstützen: Monetäre Unterstützung (zB zur Aufstockung des Internetvolumens im Zuge von Distance learning) Sachleistungen Bereitstellung von Testkapazitäten auf Grundlage der Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019-2021 betreffend Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative (VCDI)
Niederösterreich
Der Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) obliegt die wissenschaftliche Lehre und Forschung in den ihr übertragenen Bereichen. Am 21. Mai 1994 ist die Vereinbarung zwischen Bund und Land über die Donau-Universität in Kraft getreten. Der Bund trägt den Personalaufwand (ohne Hauspersonal), den laufenden Sachaufwand (ohne Instandhaltungs- und Gebäudebetriebsaufwand) und den Investitionsaufwand (Geräte usw.) ohne Ersteinrichtung. Das Land stellt die betriebsbereite Liegenschaft mit Ausstattung zur Verfügung, übernimmt den Ersatz- und Erneuerungsaufwand in technologisch jeweils aktueller Form und den Instandhaltungs- und Gebäudebetriebsaufwand einschließlich Hauspersonal sowie die Finanzierung weiterer Einrichtungen am Campus Krems.
Kärnten
Das Land Kärnten prämiert durch den "Europa-Preis" herausragende wissenschaftliche Arbeiten (Bakkalaureat, Diplom/Master und Dissertation), die sich mit Europa-Themen und deren Auswirkung und Bedeutung für das Bundesland Kärnten befassen. Der Preis richtet sich an Studierende österreichischer Hochschuleinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) mit starkem Kärnten-Bezug (zB Hauptwohnsitz in Kärnten, Studienort in Kärnten, Schulabschluss in Kärnten, etc.).
Alle Stipendien, die in der Autonomie der Universität unter der Kategorie Exzellenzstipendium vergeben werden.
Förderungen von akkreditierten und vom Bund geförderten Studiengängen der Fachhochschule Technikum Kärnten, die in Kärnten mittels Regierungssitzungsakt genehmigt werden. Förderadresse: FH-Kärnten (gemeinnützige Privatstiftung)
Gefördert werden Projekte der pädagogischen Hochschulen in Oberösterreich, die auch im Interesse des Landes Oberösterreich liegen.
Gemäß § 14 Abs. 4 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG), welches am 1.1.2023 in Kraft getreten ist, kann die Leitung einer Einrichtung mit Kleinkind- oder Kindergartengruppen nur pädagogischen Fachkräften übertragen werden, die aufgrund einer einschlägigen Ausbildung dazu befähigt sind oder eine solche Ausbildung innerhalb von drei Jahren ab Übernahme der Leitung absolvieren. Der Lehrgang an der PH Vorarlberg dauert 2 Semester und wird einmal jährlich angeboten. Dafür erhält die PH Vorarlberg eine Förderung, u.a. für Referentenkosten, Fahrt- und Reisekosten, Verwaltung und Ähnliches.