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Burgenland
In Hinblick auf die hohen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte sollen Fördermittel für notwendige betriebliche Investitionen in Innovationen zur Verfügung gestellt werden. Gegenstand der Maßnahme sind die Erhaltung und Stärkung der Konkurrenzfähigkeit, die Nachhaltigkeit und Internationalisierung der burgenländischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Unterstützung und Stärkung der Innovationsfähigkeit von Tourismusbetrieben, die Schaffung neuer und innovativer Produkte sowie die Förderung der Gründung von touristischen Betrieben.
Im Zentrum der Maßnahme steht die Entwicklung und Verbesserung von touristischen Angeboten, sowie die Nutzung von Synergien mit Tourismusorganisationen und Dienstleistern unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Landestourismusstrategie. Die Kommunikation der Marke „Burgenland“ und die Abstimmung und Vernetzung sämtlicher Maßnahmen mit der Burgenland Tourismus GmbH stehen dabei im Vordergrund. Des Weiteren sollen der Ausbau und die Erweiterung touristischer Infrastrukturen um wertschöpfungsstarken ganzjährigen Qualitätstourismus auch in Bezug auf den Ausflugs- und Aufenthaltsgast durch zielgruppenadäquate Angebote und Themenschwerpunkte forciert werden, um Beschäftigung zu ermöglichen. Zusätzlich sind die Vernetzung und Kooperationen zu Themenschwerpunkten mit anderen regionalen Wirtschaftszweigen (Wein, Kulinarik, Kultur, Sport, Gesundheit, …) durch geeignete Projekte unter Berücksichtigung der Landesstrategie zu verstärken.
Ziel der Aktionsrichtlinie ist die Unterstützung von Investitionen im Bereich der Privatzimmervermietung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Damit soll das Angebot von Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern nachhaltig auf einen zeitgemäßen Standard verbessert und darüber hinaus auch neue Anbieter für diesen Sektor gewonnen werden. Gefördert werden die Schaffung neuer oder die umfassende Modernisierung bestehender Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen zum Zwecke der Privatzimmervermietung/Freies Beherbergungsgewerbe bis max. 10 Betten.
Wesentlichstes Förderungsziel ist die nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Des Weiteren wird die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den Tourismusbetrieben und der Ausgleich von regionalen Disparitäten verfolgt. Diese Förderrichtlinie steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, insbesondere durch die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Kärnten
Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung und Sicherung des Tourismus mit den Kernaspekten Qualitäts- und Infrastrukturverbesserungen. Als Leitbild und strategischer Rahmen wirken dabei die Tourismusstrategie des Landes sowie die Tourismusmarke Kärnten 2025+. Die betreffende Initiative muss eine klare touristische Schwerpunktsetzung aufweisen. Eine entsprechende Abstimmung von Land Kärnten, Kärnten Werbung, regionalen Tourismusorganisationen, Gemeinden und Tourismusverbänden ist sicherzustellen. Vorrangig werden Projekte gefördert, welche einen Zusatzimpuls zur Tourismusentwicklung in Kärnten gewährleisten.
Steiermark
Es werden Projekte von Tourismusverbänden bzw. Projektträgern unterstützt, welche der Verstärkung der touristischen Profilierung dienen. Hierzu zählen Marketingaktivitäten, Optimierung bestehender bzw. Entwicklung neuer touristischer Angebote, Professionalisierung der Standortentwicklung, Digitalisierungsmaßnahmen oder Durchführen touristisch relevanter Veranstaltungen.
Oberösterreich
Ziel des Programms ist die Unterstützung der Internationalisierung der Tourismuswirtschaft bzw. die Unterstützung von Kooperationsprojekten von oberösterreichischen Unternehmen aus dem Bereich Tourismus.
Salzburg
Förderungsbeitrag für eine neues Alpenvereinshaus, das der stark gestiegenen Mitgliederzahl des Vereines Rechnung trägt.
Ziel der Förderung ist die Erhaltung der alpinen Schutzhütteninfrastruktur, um die Erlebbarkeit der alpinen Fauna und Flora sowie den Erholungswert der alpinen Naturlandschaft für BesucherInnen weiterhin zu ermöglichen und die Erholungsreserve mit der dazu gehörigen Bewusstseinsbildung erlebbar zu machen.
Gefördert wird die Aufrechterhaltung der alpinen Infrastruktur (Alpine Wege und Steige sowie Schutzhütten) im Schutzgebiet bzw. in unmittelbarer Anbindung für die Besucherlenkung im Nationalparkgebiet.
Niederösterreich
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen bis € 500.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 7,5 % (maximal € 37.500,‒) bei kleinen Unternehmen und maximal 5 % (maximal € 25.000) bei mittleren Unternehmen der förderbaren Kosten.
Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die nach-haltige Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren burgenländischen Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.