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Kärnten
Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung und Sicherung des Tourismus mit den Kernaspekten Qualitäts- und Infrastrukturverbesserungen. Als Leitbild und strategischer Rahmen wirken dabei die Tourismusstrategie des Landes sowie die Tourismusmarke Kärnten 2025+. Die betreffende Initiative muss eine klare touristische Schwerpunktsetzung aufweisen. Eine entsprechende Abstimmung von Land Kärnten, Kärnten Werbung, regionalen Tourismusorganisationen, Gemeinden und Tourismusverbänden ist sicherzustellen. Vorrangig werden Projekte gefördert, welche einen Zusatzimpuls zur Tourismusentwicklung in Kärnten gewährleisten.
Steiermark
Es werden Projekte von Tourismusverbänden bzw. Projektträgern unterstützt, welche der Verstärkung der touristischen Profilierung dienen. Hierzu zählen Marketingaktivitäten, Optimierung bestehender bzw. Entwicklung neuer touristischer Angebote, Professionalisierung der Standortentwicklung, Digitalisierungsmaßnahmen oder Durchführen touristisch relevanter Veranstaltungen.
Oberösterreich
Ziel des Programms ist die Unterstützung der Internationalisierung der Tourismuswirtschaft bzw. die Unterstützung von Kooperationsprojekten von oberösterreichischen Unternehmen aus dem Bereich Tourismus.
Salzburg
Förderungsbeitrag für eine neues Alpenvereinshaus, das der stark gestiegenen Mitgliederzahl des Vereines Rechnung trägt.
Ziel der Förderung ist die Erhaltung der alpinen Schutzhütteninfrastruktur, um die Erlebbarkeit der alpinen Fauna und Flora sowie den Erholungswert der alpinen Naturlandschaft für BesucherInnen weiterhin zu ermöglichen und die Erholungsreserve mit der dazu gehörigen Bewusstseinsbildung erlebbar zu machen.
Gefördert wird die Aufrechterhaltung der alpinen Infrastruktur (Alpine Wege und Steige sowie Schutzhütten) im Schutzgebiet bzw. in unmittelbarer Anbindung für die Besucherlenkung im Nationalparkgebiet.
Niederösterreich
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen bis € 500.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 7,5 % (maximal € 37.500,‒) bei kleinen Unternehmen und maximal 5 % (maximal € 25.000) bei mittleren Unternehmen der förderbaren Kosten.
Umsetzung von Maßnahmen, welche das Angebot von Ausflugszielen innovativ weiterentwickeln, qualitätsverbessernd, optimieren und auch verstärkt ganzjährig nutzbar machen.
Vorarlberg
Beihilfen für Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung des Mountainbikeroutennetzes in Vorarlberg und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Mountainbikerouten.
Es werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse der Gemeinden an Seilbahn- und Liftgesellschaften, an denen die Gemeinden beteiligt sind, gewährt.
Investionsbeiträge für den Aus- und Neubau Achtalweg der ehemaligen Trasse der Bregenzerwaldbahn auf dem Streckenabschnitt Kennelbach/Doren- Bozenau als Bergwanderweg.
Neu-, Umbau- und Verbesserungsbaumaßnahmen an Rad-Wander-Wege; Investitionsbeiträge an sonstige Träger öffentlichen Rechts bzw. private Rechtsträger