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Österreich
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika sowie in Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit trägt dazu bei, Armut zu mindern, die natürlichen Ressourcen zu schützen sowie Frieden und menschliche Sicherheit in den Partnerländern zu fördern. Langfristige Programme und Projekte leisten Hilfe zur Selbsthilfe und verbessern die Lebensbedingungen der Menschen der Region. Die Austrian Development Agency (ADA) wickelt die Projekte und Programme der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ab.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg fördert Leistungen, wenn sie geeignet sind, den sozialen, gesundheitlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung eines Entwicklungslandes im besonderen Maße zu dienen oder sonst zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohles innerhalb dieses Landes - sei es auch nur punktuell - beizutragen.
Wien
Die Förderrichtlinie für das Wiener EZA-Leitprojekt dient der thematischen und regionalen Schwerpunktsetzung der Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Wien und zeichnet sich durch einen signifikant höheren Förderbetrag sowie durch die Mitgestaltung des Projektinhalts durch die Fördergeberin aus.
Tirol
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von öffentlichen Einrichtungen, Non Profit-Organisationen, Privatpersonen, die Investitionen in Agrarprojekte, Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Kommunal- und ähnliche Einrichtungen zum Inhalt haben. Dazu zählen auch Infrastruktureinrichtungen, die auf eine Versorgung der Bevölkerung mit örtlichen Produkten, Wasser, Elektrizität u.ä. abzielen. Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten können dann unterstützt werden, wenn sie zur Verbesserung der Lebenssituation der ärmsten Bevölkerungsschichten durch Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen und den Regeln des Fairen Handels entsprechen. Gegenstand der Förderung kann auch die Gewährung von Beiträgen zur Ausbildung an einer Ausbildungseinrichtung in Tirol sein.
Oberösterreich
Durch Unterstützung von nachhaltigen Projekten im Rahmen der Entwicklungshilfezusammenarbeit sollen die Lebensverhältnisse in ausgewählten Regionen spürbar verbessert und ein Bewusstsein in der oberösterreichischen Bevölkerung für dieses Anliegen entwickelt werden. Ziele der Entwicklungszusammenarbeit des Landes Oberösterreich sind die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungshilfeländern, die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie die Gestaltung lebenswerter Rahmenbedingungen in der Dritten Welt, insbesondere die Trinkwasserversorgung, die Grundschulausbildung, die Verbesserung der Gesundheit der Mütter sowie die Berücksichtigung der Millenniums-Entwicklungsziele. Bei den internationalen Hilfsmaßnahmen werden Maßnahmen zur Behebung von Notständen im Ausland unterstützt. Unterstützt werden Entwicklungsprogramme, die den Aufbau einer sozialen, landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Infrastruktur vorsehen. Landesmittel für Entwicklungszusammenarbeit sind sowohl für neue Projekte der Entwicklungszusammenarbeit als auch für bereits laufende Entwicklungsprogramme zu deren Weiterführung vorgesehen. Die Gewährung eines finanziellen Beitrages erfolgt zu den Kosten von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, für Hilfsmaßnahmen vor Ort, zu den Einsatzkosten oberösterreichischer Entwicklungshelfer/innen, für Auslandsaufenthalte in Entwicklungshilfeländern, zur Unterstützung von Vereinen für Entwicklungszusammenarbeit in Oberösterreich sowie FAIR-TRADE–Initiativen. Das Land Oberösterreich unterstützt Schülerinitiativen und stellt im Rahmen der Aktion „FAIR PLAY“ Landesmittel dafür bereit. Es werden jene Gelder, die Schüler/innen aus eigener Initiative für konkrete Projekte der Entwicklungszusammenarbeit erarbeiten, bis zu 2.000 Euro verdoppelt. Im Rahmen der Internationalen Hilfsmaßnahmen werden humanitäre Hilfsprojekte bei Krisen sowie Katastrophen, in Not geratene Oberösterreicher/innen im Ausland, ehemalige Vertriebene aus Oberösterreich und ihre Nachkommen unterstützt. FörderungswerberInnen können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen. mit einem deutlichen Bezug zum Bundesland Oberösterreich sein. Unterstützt werden oö. EntwicklungshelferInnen, Einzelpersonen, private Initiativen oder Aktionen, die von oö. Pfarren, Vereinen und anderen Organisationen getragen werden.
Salzburg
Finanzielle Unterstützung für Salzburger Vereine, Personen und Gruppen mit dem Ziel der Bekämpfung der Armut im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Kärnten
Förderungen an Kärntner Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine, Gruppe oder Einzelpersonen, die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) in EZA-Ländern umsetzen oder Bewusstseinsarbeit in Kärnten für EZA-Themen leisten.
Förderung des Vereins SüdwindTirol – Verein für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Durchführung von Aktivitäten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
Steiermark
Die Abwicklung der Förderung von Entwicklungszusammenarbeitsprojekten besteht in der Bearbeitung und fachlichen Prüfung von EZA-Projektanträgen, Einholung der Stellungnahmen des Beirates, Erstellung von Regierungssitzungsanträgen, Förderverträgen, Auszahlungsanweisungen sowie in der fristgerechten Einforderung von Berichten und Abrechnungen und deren Prüfung. Damit werden steirische Gruppen und Initiativen bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens sowie bei Bildungsprojekten im Inland unterstützt.
Niederösterreich
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Projekte unterstützt, welche die Lebensbedingungen und Entwicklungsperspektiven der Bevölkerung in den Entwicklungsländern nachhaltig verbessern, zur Minderung von Armut, Krankheit und Hunger beitragen und unter Beachtung der Geschlechtergleichstellung, der Ökologie und der Selbstverantwortung durchgeführt werden. Dabei orientiert man sich maßgeblich an den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Das Ziel der Förderung von Projekten der humanitären Hilfe ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die zur sofortigen Linderung von Not beitragen, welche durch ein unvorhersehbares Ereignis hervorgerufen wurden. Einen Antrag um Förderung können nicht gewinnorientierte entwicklungspolitische Vereine, Organisationen und Gruppen stellen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sitz in Niederösterreich nachgewiesener Bezug zu Niederösterreich besonderes Interesse des Landes NÖ am beantragten Projekt
Steuerliche Befreiung für Tätigkeiten als EntwicklungshelferIn in Entwicklungsländern.