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Österreich
Die Förderung von Initiativen und Projekten zur Forcierung der aktiven, klimafreundlichen, sanften Mobilität; insbesondere des Radfahrens und Zufußgehens sowie des Mobilitätsmanagements mit dem Ziel einen Beitrag zur klima- und umweltfreundlichen Mobilitätswende zu leisten. Wichtige Bereiche sind dabei Information und Bewusstseinsbildung für klimafreundliches und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten wie z.B. Veranstaltungen und Konferenzen, Informationskampagnen, Informationsmaterialien und Ausstellungen, Schulungen, Aus- und Weiterbildungen mit dem Fokus auf die Förderung aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement.
Tirol
Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms werden Mobilitätsprojekte in Gemeinden, Gemeindeverbändern und Schulen in Tirol gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei bei Projekten zur Stärkung des Umweltverbundes. Zur Verwirklichung einzelner Projekte in den Bereichen „nachhaltige Mobilität“ und „nachhaltiger Transport“, die nicht über das Mobilitätsprogramm abgewickelt werden können, können nach Abschluss eines Fördervertrages Einzelförderungen von Forschungs-, Erhebungs-, und Grob-Planungsprojekten sowie Konzepten und Machbarkeitsstudien in den Bereichen nachhaltige Mobilität und nachhaltiger Transport zur Realisierung durch Systempartner gewährt werden.
Villach
Fahrtkostenbeitrag der Stadt Villach für Taxifahrten im Villacher Stadtbereich von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr nach Voranmeldung über Taxizentrale. Der/die Bürger/in zahlt nach der Fahrt einen Betrag, der Rest wird von der Stadt Villach beglichen.
Burgenland
Das Land Burgenland ist mit 12% an der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH beteiligt. Das Land ist entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet, Leistungen für die Durchtarifierungsverluste im Rahmen des Verkehrsverbundes zu übernehmen. Es handelt sich hierbei um eine Abgeltung für die entstandenen Mehrkosten, wenn ein Fahrgast auf längeren Fahrtstrecken fährt und/oder mehrere (unterschiedlich teure) Verkehrsmittel auf einer Fahrt mit einem (günstigeren) Verbundtarif benützt, sowie um Zuschüsse für Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahreskarten).
Niederösterreich
Förderung von Aktivitäten und Maßnahmen, welche die Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsarten des Umweltverbundes unterstützen.
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinien konzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen, sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und jedermann zugänglich sind.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg als Träger von Privatrechten fördert Nahverkehrsvorhaben von Vorarlberger Gemeinden, Gemeindeverbänden, Gemeindekooperationen oder juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung. Bei juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung kommt als Förderungsempfänger die Gemeinde mit ihrem jeweiligen Finanzierungsanteil in Betracht. Ziel der Förderung ist die Initiierung und Optimierung von Nahverkehrsvorhaben. Förderbare Nahverkehrsvorhaben sind: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinienkonzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen (z.B. Anruf-Sammeltaxi, Rufbus), sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und für jedermann zugänglich sind.
Salzburg
Das Land Salzburg fördert Studien, Beiträge, Kampagnen und Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung aktiver Mobilität (Rad- und Fußgängerverkehr) oder zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Bahn (Logistik, Einzelwagenverkehr, Güterterminals etc.) beitragen. Darüber hinaus werden Verkehrskonzepte, verkehrsträgerübergreifende Maßnahmen und Forschungsarbeiten und Forschungseinrichtungen mit Bezug zum Thema Verkehr gefördert. Förderadressaten: Gemeinden, Unternehmen, Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen
Es werden Dienstleistungen und Maßnahmen gefördert, die zum Ausbau/Förderung/Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs, (ZB Angebotsverbesserungen im Linienverkehr, Mikro-ÖV) dienen. Förderadressaten: Gemeinden, Gemeindeverbände
Steiermark
Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, wie Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Businfrastruktur, Fahrradprojekte und allgemeine Mobilitätsprojekte. Als Förderwerber kommen insbesondere Verkehrsunternehmungen, Gemeinden und Non-Profit-Organisationen in Frage.
Zahlungen für Gesellschafterzuschüsse aus dem Budget der UG 41 (Mobilität)
Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Qualitätssteigerung für die verstärkte Nutzung des Kombinierten Güterverkehr, um somit eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im Straßengüterverkehr zu reduzieren. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraße (Umweltverträglichkeit und effizienter Massentransport) in einer Verkehrsart kombiniert werden. Gleichzeitig werden durch diese Verkehrsart die Nachteile des Straßengüterverkehrs (wie Lärm, Stau, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und vor allem CO2-Ausstoß) weitgehend reduziert. Konkret gefördert werden: Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen (soweit nicht in anderen Förderungen abgedeckt) für einen KV-tauglichen Betrieb bzw. dessen Erhalt Investitionen in innovative Technologien und Systeme zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs bzw. dessen Erhalt Ersatzinvestitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen im Bereich des Kombinierten/Intermodalen Verkehr oder zu dessen Verbesserung Aus- und Weiterbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken im Bereich Logistik u.a. spezielle Sprachkurse etc. Zielgruppe der Förderung sind alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen (wie z.B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen) sowie Verlader, Versender und Industrie, Berater bzw. Consultants (mit Projektpartnern aus dem vorhin genannten Umfeld) und universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellte Institutionen. Förderungswerber sind physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sowie rechtlich selbstständige Unternehmen im Eigentum einer Gebietskörperschaft, die eine Niederlassung in Österreich haben.