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Österreich
Mit dem Ziel einen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, soll die Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement langfristig in der österreichischen Gesellschaft verankert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert: Initiativen und Projekte zur Forcierung der Aktiven Mobilität und des Mobilitätsmanagements allgemein; Konkrete Initiativen und Projekte, die der Erhöhung des Fuß- und Radverkehrsanteils dienen; Initiativen und Projekte, die die Akzeptanz für und von Maßnahmen für die Aktive Mobilität und das Mobilitätsmanagement steigern. Darunter fallen Aktivitäten aus den Bereichen Information und Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenz- und Wissensaufbau für aktives, klimafreundlichen und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten. Beispielhafte Aktivitäten sind u.a. Veranstaltungen, Konferenzen, Informations- und Mitmach-Kampagnen, Erstellung und Verbreitung von Bildungs- und Informationsmaterialen, Kurse zum Kompetenzaufbau.
Tirol
Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms werden Mobilitätsprojekte in Gemeinden, Gemeindeverbändern und Schulen in Tirol gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei bei Projekten zur Stärkung des Umweltverbundes. Zur Verwirklichung einzelner Projekte in den Bereichen „nachhaltige Mobilität“ und „nachhaltiger Transport“, die nicht über das Mobilitätsprogramm abgewickelt werden können, können nach Abschluss eines Fördervertrages Einzelförderungen von Forschungs-, Erhebungs-, und Grob-Planungsprojekten sowie Konzepten und Machbarkeitsstudien in den Bereichen nachhaltige Mobilität und nachhaltiger Transport zur Realisierung durch Systempartner gewährt werden.
Villach
Fahrtkostenbeitrag der Stadt Villach für Taxifahrten im Villacher Stadtbereich von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr nach Voranmeldung über Taxizentrale. Der/die Bürger/in zahlt nach der Fahrt einen Betrag, der Rest wird von der Stadt Villach beglichen.
Burgenland
Das Land Burgenland ist mit 12% an der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH beteiligt. Das Land ist entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet, Leistungen für die Durchtarifierungsverluste im Rahmen des Verkehrsverbundes zu übernehmen. Es handelt sich hierbei um eine Abgeltung für die entstandenen Mehrkosten, wenn ein Fahrgast auf längeren Fahrtstrecken fährt und/oder mehrere (unterschiedlich teure) Verkehrsmittel auf einer Fahrt mit einem (günstigeren) Verbundtarif benützt, sowie um Zuschüsse für Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahreskarten).
Niederösterreich
Förderung von Aktivitäten und Maßnahmen, welche die Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsarten des Umweltverbundes unterstützen.
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinien konzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen, sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und jedermann zugänglich sind.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg als Träger von Privatrechten fördert Nahverkehrsvorhaben von Vorarlberger Gemeinden, Gemeindeverbänden, Gemeindekooperationen oder juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung. Bei juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung kommt als Förderungsempfänger die Gemeinde mit ihrem jeweiligen Finanzierungsanteil in Betracht. Ziel der Förderung ist die Initiierung und Optimierung von Nahverkehrsvorhaben. Förderbare Nahverkehrsvorhaben sind: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinienkonzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen (z.B. Anruf-Sammeltaxi, Rufbus), sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und für jedermann zugänglich sind.
Salzburg
Das Land Salzburg fördert Studien, Beiträge, Kampagnen und Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung aktiver Mobilität (Rad- und Fußgängerverkehr) oder zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Bahn (Logistik, Einzelwagenverkehr, Güterterminals etc.) beitragen. Darüber hinaus werden Verkehrskonzepte, verkehrsträgerübergreifende Maßnahmen und Forschungsarbeiten und Forschungseinrichtungen mit Bezug zum Thema Verkehr gefördert. Förderadressaten: Gemeinden, Unternehmen, Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen
Es werden Dienstleistungen und Maßnahmen gefördert, die zum Ausbau/Förderung/Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs, (ZB Angebotsverbesserungen im Linienverkehr, Mikro-ÖV) dienen. Förderadressaten: Gemeinden, Gemeindeverbände
Steiermark
Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, wie Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Businfrastruktur, Fahrradprojekte und allgemeine Mobilitätsprojekte. Als Förderwerber kommen insbesondere Verkehrsunternehmungen, Gemeinden und Non-Profit-Organisationen in Frage.
Zahlungen für Gesellschafterzuschüsse aus dem Budget der UG 41 (Mobilität)
Finanzieller Zuschuss von 50 % des bezahlten Preises für das Interrail-Ticket