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Österreich
Die Förderung von Initiativen und Projekten zur Forcierung der aktiven, klimafreundlichen, sanften Mobilität; insbesondere des Radfahrens und Zufußgehens sowie des Mobilitätsmanagements mit dem Ziel einen Beitrag zur klima- und umweltfreundlichen Mobilitätswende zu leisten. Wichtige Bereiche sind dabei Information und Bewusstseinsbildung für klimafreundliches und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten wie z.B. Veranstaltungen und Konferenzen, Informationskampagnen, Informationsmaterialien und Ausstellungen, Schulungen, Aus- und Weiterbildungen mit dem Fokus auf die Förderung aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement.
Villach
Fahrtkostenbeitrag der Stadt Villach für Taxifahrten im Villacher Stadtbereich von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr nach Voranmeldung über Taxizentrale. Der/die Bürger/in zahlt nach der Fahrt einen Betrag, der Rest wird von der Stadt Villach beglichen.
Burgenland
Das Land Burgenland ist mit 12% an der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH beteiligt. Das Land ist entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet, Leistungen für die Durchtarifierungsverluste im Rahmen des Verkehrsverbundes zu übernehmen. Es handelt sich hierbei um eine Abgeltung für die entstandenen Mehrkosten, wenn ein Fahrgast auf längeren Fahrtstrecken fährt und/oder mehrere (unterschiedlich teure) Verkehrsmittel auf einer Fahrt mit einem (günstigeren) Verbundtarif benützt, sowie um Zuschüsse für Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahreskarten).
Niederösterreich
Förderung von Aktivitäten und Maßnahmen, welche die Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsarten des Umweltverbundes unterstützen.
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinien konzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen, sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und jedermann zugänglich sind.
Salzburg
Das Land Salzburg fördert Studien, Beiträge und Kampagnen, die zur verstärkten Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel (Öffentlicher Verkehr, Rad- und Fußgängerverkehr) beitragen sollen, sowie Konzepte zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Bahn (Logistik, Güterterminals etc.).
Steiermark
Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, wie Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Businfrastruktur, Fahrradprojekte und allgemeine Mobilitätsprojekte. Als Förderwerber kommen insbesondere Verkehrsunternehmungen, Gemeinden und Non-Profit-Organisationen in Frage.
Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Qualitätssteigerung für die verstärkte Nutzung des Kombinierten Güterverkehr, um somit eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im Straßengüterverkehr zu reduzieren. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraße (Umweltverträglichkeit und effizienter Massentransport) in einer Verkehrsart kombiniert werden. Gleichzeitig werden durch diese Verkehrsart die Nachteile des Straßengüterverkehrs (wie Lärm, Stau, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und vor allem CO2-Ausstoß) weitgehend reduziert. Konkret gefördert werden: Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen (soweit nicht in anderen Förderungen abgedeckt) für einen KV-tauglichen Betrieb bzw. dessen Erhalt Investitionen in innovative Technologien und Systeme zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs bzw. dessen Erhalt Ersatzinvestitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen im Bereich des Kombinierten/Intermodalen Verkehr oder zu dessen Verbesserung Aus- und Weiterbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken im Bereich Logistik u.a. spezielle Sprachkurse etc. Zielgruppe der Förderung sind alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen (wie z.B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen) sowie Verlader, Versender und Industrie, Berater bzw. Consultants (mit Projektpartnern aus dem vorhin genannten Umfeld) und universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellte Institutionen. Förderungswerber sind physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sowie rechtlich selbstständige Unternehmen im Eigentum einer Gebietskörperschaft, die eine Niederlassung in Österreich haben.
Der Klima- und Energiefonds (KLI.EN) wurde 2007 durch die Bundesregierung ins Leben gerufen, um die Umsetzung ihrer Klimastrategie zu unterstützen – kurz, mittel- und langfristig. Eigentümer ist die Republik Österreich, vertreten durch das Umweltministerium und Infrastrukturministerium. Bei diesem Programm handelt es sich um Förderungen zur Implementierung von IVS-Technologien. Die Förderaktion unterstützt im Rahmen des im November 2011 veröffentlichten IVS-Aktionsplans Österreich Projekte, die langfristig zur Erreichung eines effizienten, sicheren und umweltverträglichen Verkehrssystems beitragen können. Aspekte der Umweltverträglichkeit bzw. positiver Umweltwirkungen, beispielsweise wie die Verkehrsnachfrage in Richtung der stärkeren Nutzung umweltverträglicher Verkehrsträger zu beeinflussen, und einer effizienten Ressourcennutzung stehen im Vordergrund.
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Antragsberechtigt sind vom Bund verschiedene juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen. Förderungswerbende, welche Forschungseinrichtungen im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen, ABl. C 198 vom 27.6.2014) sind, müssen die Erfüllung der Voraussetzungen des Unionsrahmens und damit die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Abs. 1 AEUV ist, mittels „Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit“ nachweisen (siehe dazu Leitfaden und Ausschreibungsunterlagen). Förderungswerbende, welche keine Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts sind und daher nicht unter das EU-Beihilfenrecht fallen, müssen dies mittels „Erklärung zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit nach EU-Beihilfenrecht“ nachweisen (siehe dazu Ausschreibungsunterlagen). Beinhaltet die geförderte Leistung Mobilitäts- und Logistikkonzepte, die die Zustimmung der Länder bzw. Gemeinden erfordern, hat der:die Förderungswerbende diese Zustimmung vor Einreichung des Förderungsantrages schriftlich einzuholen (bspw. in Form eines Letter of Intent oder Letter of Commitment). Vorhaben im Bereich industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aber auch Neu- und Weiterentwicklungen von Technologien werden im Zuge dieser Fördermaßnahmen nicht unterstützt. Zudem sind finanzielle Zuwendungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Kontext dieser Richtlinie nicht förderbar.
Gratkorn
Bürger*innen der Marktgemeinde Gratkorn, die eine Halbjahres- oder Jahreskarte für die Fahrt nach Graz besitzen, erhalten den Differenzbetrag zwischen der Zone 1 (Graz) und der Zone 2 (Graz-Umgebung) in Form einer Förderung refundiert.
Graz
Die Stadt Graz gewährt Bezirksratsmitgliedern, die keine Funktion als Bezirksvorsteher/in oder Bezirksvorsteher-Stellvertreter/in ausüben, einen Aufwandsersatz zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Graz. Der Kostenersatz bezieht sich auf eine nicht übertragbare Jahreskarte zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs, in der die Zone 101 (Großraum Graz) enthalten ist. Dabei ist es unerheblich, welche Jahreskarte für die Zone 101 erworben wurde (z.B. KlimaTicket Österreich, KlimaTicket Steiermark Classic, KlimaTicket Steiermark Varianten).