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Österreich
Die Förderung richtet sich an Non-Profit Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft zu verstärken und wesentlich zur Sicherheit der kritischen Infrastruktur im Bereich der Cyber-Security beizutragen. Der Fördernehmer muss Maßnahmen im Bereich der Cyber-Security setzen, die zu einer höheren Resilienz im Bereich der Cyber-Security beitragen.
Aufbauend auf der „Österreichischen Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED) kann der Sport im Bereich der Extremismuspävention Maßnahmen setzen und damit einhergehend aufgrund seiner sozialen Bedeutung Räume zum Informationsaustausch sowie Perspektiven schaffen, die das Gefühl der sozialen Sicherheit und gesellschaftlichen Integration stärken und damit einhergehend einen Beitrag gegen Ausgrenzung leisten. Der Schwerpunkt soll in allen sozialen Bereichen sowie im Ausbau von Anlaufstellen und niederschwelligen Beratungsangeboten liegen. Von diesen Angeboten können Betroffene, Angehörige, deren soziales Umfeld sowie Multiplikator:innen profitieren. Dies dient der Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vermittlung von sozialer Zugehörigkeit und der Stärkung der Resilienz gegenüber extremistischen religiös und/oder politisch begründeten Ideologien.
Durchführung von Förderungsprojekten im Bereich Extremismusprävention mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten, insbesondere Antisemitismus Rassismus Radikalisierende Verschwörungstheorien Geschlechtsspezifische Abwertung Hass gegen LGBTIQ+ Personen Präventionsprogramme im Freiwilligenbereich
Die Förderung richtet sich an Anlaufstellen zum Thema Extremismusprävention. Im Rahmen dieses Leistungsangebotes werden folgende Maßnahmen zur Extremismusprävention gefördert: Primärprävention durch Weiterbildung und Schulung Ausbau des Fortbildungsbereiches Neudruck des Folders für Fort- & Weiterbildung Evaluierung der Maßnahmen
Förderung des Bestandzinses für das Bestandsobjekt in Laxenburg, Münchendorfer Straße, sowie Förderung der Kosten, die zur Aufrechterhaltung des Akademiebetriebs, wie beispielsweise die Abdeckung von Personal, Betriebs-, Ausstattungs-, Reise- und Veranstaltungskosten (u.a Förderung der Treffen der Mitglieder des International Senior Advisory Board) der International Anti-Corruption Academy anfallen.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg fördert als Träger von Privatrechten die Personalaufwendungen der Gemeinden für die Gemeindesicherheitswache.
Förderung von Vorhaben, die der Vorbeugung gefährlicher Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Vermögen von Menschen dienen. Besonderer Fokus liegt auf dem Themenschwerpunkt Internetkriminalität in all seinen Erscheinungsformen. Geförderte Maßnahmen sollten Vorbeugung, Schutz, Beratung, Hilfe, Förderung der Zivilcourage sowie Vernetzung mit staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen abdecken und zur Sensibilisierung der Zivilbevölkerung auf neue kriminalpolizeiliche Erscheinungsformen im Internet beitragen.
Die Förderung dient der teilweisen Finanzierung von Aktivitäten bzw. Vorhaben mit Justizbezug.
Salzburg
Das Land Salzburg unterstützt Einrichtungen der geistigen Landesverteidigung in Salzburg durch die Förderung ihrer Personal- und Infrastrukturkosten, sowie deren Öffentlichkeitsarbeit. Gefördert werden der Landesausschuss für Geistige Landesverteidigung - insbesondere der Bildungsbereich, der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Bereich der aktuellen Informationstätigkeit, sowie die Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik in Salzburg, insbesondere Veranstaltungen mit Vorträgen, Diskussionen und Enqueten in Bezug auf die Sicherheitspolitik und die Landesverteidigung der Salzburger Bevölkerung, sowie die Herausgabe von periodischen Druckschriften.
Die Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia) unterstützt Sicherheitsorganisationen für Ausbildungsmaßnahmen, Verbesserung der Infrastruktur bzw. für die Anschaffung von Ausstattungen.
Gefördert werden Maßnahmen, die die Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Behörden in für die innere Sicherheit wesentlichen Themenfeldern zum Inhalt haben. Inhaltlich ist besonderes Augenmerk auf die Bereiche digitale Sicherheit, Cyberkriminalität, Schutz kritischer Infrastrukturen, Blackout-Vorsorge, Kriminalprävention, Gewaltschutz und Gewaltprävention zu legen. Als Maßnahmen in Betracht kommen etwa breit angelegte Netzwerkveranstaltungen für ein Fachpublikum, themenspezifische Workshops mit auswählten Experten, die Durchführung von zielgruppenspezifischen Informations- und Diskussionsveranstaltungen, die Durchführung von Planspielen mit Akteuren aus verschiedenen Bereichen oder die Erstellung von Informationsmaterialen. Die geförderten Maßnahmen sollen sich auf das gesamte Bundesgebiet beziehen, wobei regionale Schwerpunktsetzungen nicht ausgeschlossen sind.
Gemäß § 2 Abs.1 IACA-Unterstützungsgesetz leistet der Bund der IACA als führender internationalen Organisation für Bildung, Training und akademische Forschung im Bereich der Korruptionsprävention zur Stärkung ihrer finanziellen Planungssicherheit sowie zur nachhaltigen Sicherstellung des Akademiebetriebs jährlich eine Zuwendung in Höhe von 300 000 Euro (Grundbeitrag). Falls es zur Fortführung des Betriebs der IACA nachweislich erforderlich ist, leistet der Bund in Entsprechung seiner Rolle als Sitzstaat gemäß Art. III des Übereinkommens zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation, BGBl. III Nr. 22/2011, in der Fassung des Übereinkommens BGBl. III Nr. 87/2020, der IACA zusätzlich zum Grundbeitrag eine oder mehrere weitere Zuwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich insgesamt maximal 500 000 Euro.