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Vorarlberg
Gemeinden, die zur Erreichung der Kostendeckung im Abwasserbeseitigungsbereich unzumutbar hohe Kanalbenützungsgebühren einheben müssten, erhalten neben der projektbezogenen Investitionskostenförderung eine zusätzliche Betriebskostenförderung.
Österreich
Das Leistungsangebot "Investitionen in überbetriebliche Bewässerung" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-05 - Investitionen in überbetriebliche Bewässerung
Förderung von Investitionen für die Errichtung und Sanierung von Anlagen der Abwasserentsorgung für Wassergenossenschaften, Agrargemeinschaften, Gewerbetreibende und Privatpersonen.
Steiermark
Instandhaltungsmaßnahmen für bestehende Entwässerungsanlagen und Meliorationen, die mit Fördermitteln des Landes im ländlichen Raum errichtet worden sind.
Gemäß den Förderungsrichtlinien von Bund und Land sind Kosten für die Errichtung von Einzelwasserversorgungsanlagen förderbar, sofern für die zu versorgenden Objekte ein Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Förderungswerber können natürliche Personen und Unternehmen sein.
Oberösterreich
Gefördert werden Abwasserreinigungsanlagen mit Einleitung der gereinigten Abwässer in ein Fließgewässer bzw. Versickerung der gereinigten Abwässer in den Untergrund und Abwasserableitungsanlagen mit Anschluss an eine öffentliche Kanalisationsanlage. Einreichen können natürliche oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Abwasserentsorgungsanlagen für den eigenen Bedarf errichten, und Wassergenossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Gefördert werden die Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen, sowie von Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlage durch Nutzung des an der Anlage anfallenden Biogases; Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Abwasserentsorgung; die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Abwasserableitungsanlagen auf Grundlage einer aktuellen Leitungszustandserhebung mittels Dichtheitskontrolle oder Kamerabefahrung. Maßnahmen zu Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen nach Naturkatastrophen Einstiegsteilnahmegebühren am Abwasserbenchmarking des ÖWAV Ergänzende Schwerpunktförderung Land für: Errichtung, Reinvestition und Anpassung von Kläranlagen an den Stand der Technik und von Regenbecken Anpassung Mischwasserentlastungsbauwerke inkl. Kanalnetzbewirtschaftung Maßnahmen im Zusammenhang Umstellung Mischsystem auf Trennsystem Reinvestition von Seedruckleitungen Abwasserwärmenutzung Maßnahmen zur Nährstoffrückgewinnung Maßnahmen in Zusammenhang mit Interkommunaler Zusammenarbeit Förderansuchen einreichen können Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften oder im Auftrag der Gemeinde tätige natürliche und juristische Personen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum; Natürliche oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Anlagen zur Abwasserentsorgung für den eigenen Bedarf errichten oder in diese reinvestieren. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Gefördert werden die Ersterrichtung von, sowie Reinvestition in Anlagen zur - Wasserfassung (Brunnen, Quellen), - Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter), - Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und Wasseraufbereitung Ankauf von Grundstücken für Schutzgebiete, die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters, Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes, Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der Wasserversorgungsanlage (z.B. Trinkwasserkraftwerke, Photovoltaik-Anlagen) sowie zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen u.a.m. Einreichen können Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften Alpine Vereine Natürliche und juristische Personen, die eine Anschlussleitung mit mehr als 100 lfm Länge an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten oder in diese reinvestieren Einzelwasserversorgungsanlagen in Extremlage errichten oder in diese reinvestieren
Förderungsmöglichkeiten bei der Neuerrichtung von artesischen Brunnenanlagen in Streulage sowie der Verschließung von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnenanlagen. Einreichen können Physische und juristische Personen, die Eigentümer einer artesischen Brunnenanlage in Streulage (Einzellage) entsprechend Trinkwasserversorgungskonzept der Gemeinde sind, wenn sie einen artesischen Brunnen errichten oder sanieren. Gemeinden und Wassergenossenschaften, die artesische (private) Brunnenanlagen verschließen, wenn die bislang dadurch versorgten Objekte in ihre öffentliche Anlage eingebunden werden.
Die Förderung zielt vorrangig auf die Sanierung von Rutschhängen, sowie die Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen durch Sanierung ab. Neue Entwässerungsanlagen sind auf Flächen außerhalb ökologisch wertvoller Feuchtgebiete zu beschränken. Die Förderungsmaßnahmen sind begrenzt auf Flächen in Vorarlberg und bezwecken vor allem a) den Schutz gegen Schadwirkung von Hochwässern für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung b) die Erhaltung und Verbesserung der Fruchtbarkeit und Nutzbarkeit von landwirtschaftlichem Kulturland zur Aufrechterhaltung einer natur- und landschaftsgemäßen Bewirtschaftung c) die Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und Eigenart. Als Förderungswerber im Sinne dieser Richtlinien werden anerkannt: Wassergenossenschaften und Wasserverbände gemäß Wasserrechtsgesetz WRG 1959 idgF. Zusammenlegungsgemeinschaften gemäß Flurverfassungsgesetz LGBl Nr 2/1979 idgF. Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundflächen Vorarlberger Gemeinden
Tirol
Es besteht die Möglichkeit, Förderungen des Landes für die „Verbesserung der Produktionsvoraussetzungen durch Bodenmeliorationen“ (sprich: Entwässerungen) sowie für „Maßnahmen zur Leistungssteigerung oder zur Qualitätsverbesserung der Pflanzenproduktion“ (sprich: Bewässerungen) zu erhalten.
Durch die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt das Land Tirol Vorhaben der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft, das heißt Vorhaben im Bereich der kommunalen Trinkwasserversorgung und der kommunalen Abwasserentsorgung (Kanalisation und Abwasserreinigung inklusive Schlammbehandlung und Schlammverwertung), inkl. Einzelanlagen. Eine Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft wird nur für Vorhaben gewährt, welche im Sinne der „Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ des Bundes förderbar sind. Zusätzlich ist eine Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft auch möglich für: Studien und Konzepte von Förderungswerbern im Hinblick auf Grundlagen für förderbare Vorhaben, Anlagen zur weitergehenden Schlammbehandlung, insbesondere über die mechanische Entwässerung hinaus, Anlagen zur Nutzung von Energie aus Faulgas inklusive des Anteils, der durch eine allfällige Zugabe von Co-Substrat entsteht. Für die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft kommen die in § 5 der „Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ des Bundes Genannten in Betracht.