Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Wien
Die Mindestsicherung-Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen wird von der Stadt Wien dann gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen (Mindeststandard) unterschritten wird.
Salzburg
Wohnkostenzuschuss ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss, der natürlichen Personen gewährt wird, um die gestiegenen Wohnkosten abzufedern.
Vorarlberg
Gefördert werden Institutionen, die durch Information und Beratung von Privatpersonen, Gemeinden, Wohnbauträgern und sozialen Einrichtungen versuchen Delogierungen (Zwangsräumung von Wohnungen) aktiv zu vermeiden. Die jeweilige Institution bietet unter anderem folgende Hilfestellungen für die Zielgruppen: Ansprechstelle für Betroffene und Systempartner Clearing/Erstkontaktstelle zur qualifizierten Weitervermittlung an die entsprechenden psychosozialen Beratungsdienste Entwicklung von Präventionsmodellen mit den Systempartnern Erarbeitung von Handlungsstrategien - Koordination aller Projektpartner Evaluation und Dokumentation Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen Koordination der inhaltlichen Arbeit zwischen Kommunen und Beratungsstellen Vernetzungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit
Gefördert werden Institutionen der ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe, die unter anderem folgende Leistungen für Betroffene anbieten: Grundversorgung in der Teestube" (Essen u. Trinken, Duschen, Wäsche waschen, Infos, soziale Kontakte,...) mit angegliederter Beratungsstelle und Notschlafstelle Zugang zu rechtlichen und materiellen Ansprüchen (Beratung und Interventionen) Zugang zu gemeinnützigem Wohnraum (Beratung und Begleitung) Bemühungen, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern (neues Meldegesetz, bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz) Psychosoziale Betreuung (Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation) Angebot von zeitlich begrenzter Unterkunft (Notschlafstelle) und längerfristigem Wohnraum Tagesstrukturelle Tätigkeiten (handwerkliche Arbeiten, geringfügige Anstellungen, Freizeitaktivitäten)
Gefördert werden Institutionen, die Krisenwohnungen bereitstellen und folgende Leistungen für Betroffene anbieten: stützende Begleitung der BewohnerInnen Hilfe in der akuten Krise - zur Verfügung stellen einer funktionierenden Infrastruktur in der Wohnung Problembegleitung und bei Bedarf Vermittlung an andere soziale Einrichtungen Stabilisierung der Lebenssituation Erarbeitung neuer Perspektiven
Oberösterreich
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.
Graz
Die Stadt Graz fördert Personen durch Zuweisung einer Gemeindewohnung, wenn bei diesen ein Wohnbedarf und eine entsprechende soziale Bedürftigkeit vorliegt. Voraussetzung ist, dass das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Bedürftigkeit wird nach einem Punktesystem ermittelt.
Die Stadt Graz fördert Studenten durch Zuweisung einer Gemeindewohnung, wenn bei diesen ein Wohnbedarf und eine entsprechende soziale Bedürftigkeit vorliegt. Voraussetzung ist, dass das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen und von persönlichen Förderungsvoraussetzungen Kredite bzw. Zuschüsse gewährt werden.
Kärnten
Förderung für Heimkosten bzw. Wohnkosten an Lehrlinge im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Lehrlinge, denen Kosten für die Unterbringung entstehen, wenn sie für den Besuch der Fachberufsschule aufgrund der Unzumutbarkeit des Verkehrsweges vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen, können einen Heimkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss für die Berufsschul-Besuchszeit beantragen.
Tirol
Das Land Tirol gewährt alljährlich für die Heizperiode einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten laut der geltenden Richtlinie des Landes Tirol für den Heizkostenzuschuss.
Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die finanziellen Mehrbelastungen der kalten Jahreszeit für SalzburgerInnen mit niedrigem Einkommen ausgeglichen werden. Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Unterstützung von € 150,- die unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes gewährt wird.