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Österreich
Im Rahmen des Programms AT:net „austrian electronic network“ (AT:net)“ wird die Markteinführung von IKT-Lösungen, -Diensten und -Anwendungen im öffentlichen Interesse gefördert. Ausgehend von einem bestehenden Prototypen, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb anhand des eingereichten Markteinführungsplans. Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b (business to business), b2c (business to consumer) und b2a (business to administration). In Abgrenzung zu anderen IKT-Förderungsprogrammen fördert das Programm keine Forschungsaktivitäten oder vorwettbewerbliche Entwicklungen, die vor ungeklärten technischen Hürden oder hohen technischen Risiken stehen und keine Investitionen in Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Breitband-Infrastruktur.
Salzburg
Förderungsbeiträge zu Buch-Publikationen im Land Salzburg ansässiger Verlage sowie von Publikationen Salzburger Autorinnen und Autoren in auswärtigen Verlagen Druckkostenzuschüsse für Salzburger Literaturzeitschriften
Blindensendung = entgeltfreie Briefsendung (ausgenommen Flugzuschläge), die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung steht; Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen: Postentgeltbefreiungen für einen bestimmten Personenkreis
Förderung an den Verein "fit4internet“: "fit4internet" - ein Verein zur Steigerung der digitalen Kompetenz in Österreich“ besteht seit Ende Mai 2018 und widmet sich in seinen Aktivitäten dem raschen und standardisierten Aufbau von digitalen Kompetenzen, der dazugehörigen Kompetenzvertiefung und -verbreitung für die kommenden Anforderungen der Digitalisierung in Österreichs Wirtschaft und Gesellschaft.
Zur Förderung digitaler Übertragungstechniken und digitaler Anwendungen auf Basis europäischer Standards im Zusammenhang mit Rundfunkprogrammen.
Den Inhabern von Multiplex-Zulassungen gebührt ein Kostenersatz für die aus der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz nachweislich entstandenen Umstellungskosten, wobei ein Betrag von höchstens 3,55 Millionen Euro zur Verfügung steht. Die RTR-GmbH, Fachbereich Medien, hat die Kosten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erstatten. Als erstattungsfähige Umstellungskosten sind anzusehen: Anschaffungskosten für technische Einrichtungen Kosten der Umstellung an technischen Einrichtungen Kosten für Projektmanagement und Frequenzplanung für die Umstellung Kosten für Informationskampagnen zu ausschließlich aufgrund der Umstellung erforderlichen Frequenzumstellungen Kosten für den aufgrund der Umstellung erforderlichen Serviceaufwand
Die Förderung der digitalen Transformation ist zur Erhaltung der Vielfalt an Anbietern und Anbieterinnen und zur Förderung des Auf- und Ausbaus des digitalen Angebots in der Medienlandschaft von privaten Medienunternehmen, die ihre Medieninhalte auf das österreichische Publikum ausrichten, eingerichtet. Der Fonds soll zur Stärkung der Medienunternehmen und ihres digitalen Angebots und insgesamt zur Festigung der zentralen Rolle der Medien in einer modernen demokratischen Gesellschaft beitragen.
Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks innerhalb der österreichischen Medienlandschaft sowie seiner Unterstützung in der Erbringung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots, welches insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information und Bildung der Bevölkerung leistet.
Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems, der Vielfalt des privaten, hierbei auch des lokalen und regionalen Programmangebots innerhalb der österreichischen Medienlandschaft sowie der Unterstützung der Erbringung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots, welches insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information und Bildung der Bevölkerung leistet.
Förderung einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien. Als anerkannt gilt eine Selbstregulierungseinrichtung insbesondere dann, wenn sie eine breite Repräsentanz der betroffenen Berufsgruppen und hinreichende Transparenz im Hinblick auf Entscheidungsgrundlage, Verfahren und Durchsetzung von Entscheidungen gewährleistet. Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.
Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit € 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger, gemäß KommAustria-Gesetz (KOG), zuerkannt werden. Ziel ist die Unterstützung bei der Bewältigung des Aufwands der Selbstkontrolle in Bezug auf die Einstufung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können.
lt. ARR sowie gem. Fördervertrag aus dem Jahr 1992 Förderung nach Maßgabe der jeweils geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigung des International Press Institute. Das IPI ist die älteste Organisation zur Stärkung der Pressefreiheit.