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Burgenland
Die Dörfer und die ländlich geprägten Orte im Burgenland sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben, erneuert und weiterentwickelt werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen. Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden. Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen, abzusichern und weiter zu entwickeln. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, Landschaft, Kulturträger, Rohstoffe, lokal vorhandene erneuerbare Energieträger, lokale und regionale Produkte, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung. Weiters sollen Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung, Regionales Lernen und Soziale Innovation unterstützt werden. Das Dorferneuerungsleitbild soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken.
Im Burgenland sind für eine koordinierte und gezielte Regionalentwicklung noch Strukturen und Ressourcen notwendig, wobei es hier vor allem um den Aufbau von Netzwerken und aktiven Regionalmaßnahmen geht, damit eine Koordinierungs- und Vermittlerrolle zwischen den Top-Down Impulsen und den Bottom-Up-Aktivitäten der AkteurInnen vor Ort gewährleistet wird. Des Weiteren soll das horizontale und das vertikale Zusammenwirken von AkteurInnen der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft gefördert werden.
Oberösterreich
Es wird der Ankauf von Grundstücken von Gemeinden im Bereich der aktiven Bodenpolitik unterstützt. Gemäß § 15 (2) Oö. ROG 1994 hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Entsprechend dem voraussehbaren Bedarf ist dabei insbesondere auf die Vorsorge für Wohnungen und für die Ansiedlung von Betrieben Bedacht zu nehmen.
Niederösterreich
Durch die Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände aus dem Titel der „Allgemeinen Bauwirtschaft“ soll einerseits die Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen durch die NÖ Gemeinden forciert werden, andererseits soll durch die geförderten Maßnahmen der Gemeinden auch die NÖ Bauwirtschaft unterstützt werden.
Kärnten
Das Land Kärnten fördert Gemeinden bei der Durchführung zum audit familienfreundichegemeinde. Um Österreichs Gemeinden dabei zu unterstützen, ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit im eigenen Interesse weiterzuentwickeln wurde das Audit familienfreundlichegemeinde initiiert. Mit diesem einfach anzuwendenden Beratungsinstrument können Gemeinden ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit auf den Prüfstand stellen und systematisch weiterentwickeln. So sichern sie die Attraktivität ihrer Gemeinde als lebenswerten Standort für Familien und Kinder.
Tirol
Dorferneuerung ist ein Innovations- und Förderprogramm des Landes Tirol für den ländlichen Raum, das gezielt durch Umsetzung von Schlüsselprojekten die nachhaltige Entwicklung in den Gemeinden unterstützt. Durch umfassendes Engagement und Einbindung der GemeindebürgerInnen, andauernde Entwicklungsprozesse und vor allem durch die Realisierung der verschiedensten Dorferneuerungsmaßnahmen (in den Bereichen Infrastruktur, Ortskernrevitalisierung, Baukultur, Kulturlandschaft, Ökologie, Öffentlichkeitsarbeit) werden die Gemeinden mittel- und langfristig geprägt. Seit 2009 ist die Dorferneuerung auch Leitstelle für die Lokale Agenda 21
Österreich
Zuschüsse gemäß Maßnahme 4 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Die Maßnahme verfolgt eine methodische sowie eine inhaltliche Zielrichtung: Die methodische Zielrichtung sieht die Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung mit städtischem bzw. stadtregionalem Bezug vor. Dabei steht die Verbesserung der notwendigen Entwicklungsprozesse sowie der Koordination unter stadtregionalen Stakeholder:innen im Vordergrund. Diese strategischen und beratenden Aktivitäten werden durch gezielte Investitionen in städtische/stadtregionale Schlüsselprojekte unterstützt. Als inhaltliche Zielrichtung sollen diese Investitionen eine innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung vorantreiben, Ressourcenschonung stärker etablieren und die Anpassung an den Klimawandel forcieren.
Zuschüsse gemäß Maßnahme 5 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027:Die Maßnahme verfolgt eine methodische und eine inhaltliche Zielrichtung, sie sieht die Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung mit entsprechendem regionalen Bezug vor. Der zugrunde liegende methodische Ansatz nennt sich „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung“ (engl. Community-Led Local Development, Abk. CLLD). Entsprechend dieses Förderkonzeptes werden Inhalte bottom-up, partizipativ und unter Nutzung des lokalen Wissens und Engagements erarbeitet. Schwerpunktthemen für die inhaltliche Zielrichtung sind Umsetzungen in den Bereichen Stadtumland-kooperation, Klimakrise und Integrierte Standortentwicklung.
Das Leistungsangebot LEADER umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 77-05 - LEADER
Das Leistungsangebot "Orts- und Stadtkernförderung" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-10 - Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)
Das Leistungsangebot "Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung und Beratung, Entwicklungskonzepte und Management zur Stadt- und Ortskernstärkung" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 77-04 - Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung und Beratung, Entwicklungskonzepte und Management zur Stadt- und Ortskernstärkung
Das Leistungsangebot Soziale Dienstleistungen umfasst die nationale Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegten Fördermaßnahme „73-11 Investitionen in soziale Dienstleistungen“.