Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Österreich
Die Förderung dient dem Zweck eines finanziellen Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung, die es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, in ihrem eigenen zu Hause betreut zu werden.
Unterstützungsleistung für pflegende Angehörige, die deren nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Salzburg
Die Angehörigenentlastung bietet Angehörigen stundenweise, regelmäßig und langfristig die Möglichkeit, sich von der Pflege eine Auszeit zu nehmen. Eine Betreuungs- oder Pflegekraft eines anerkannten mobilen Dienstes sichert währenddessen die professionelle Betreuung der pflegebedürftigen Person zu Hause im eigenen Lebensumfeld. Das Land Salzburg leistet unter bestimmten Voraussetzungen an Personen, welche von Angehörigen gepflegt werden und zu deren Entlastung dieser soziale Dienst in Anspruch genommen wird, Zuschussleistungen.
Die Zuwendung des Bundes dient zur Abdeckung der ARF betreffenden Kosten, die im Rahmen des Projektes Community Nursing als Begleitmaßnahmen beschrieben werden. Finanziert von der Europäischen Union - NextGeneration EU
Die Zuwendung des Bundes dient zur Abdeckung der ARF betreffenden Kosten, die der Gesundheit Österreich GmbH im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zum Community Nursing entstehen. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Steiermark
Es werden Beiträge an Gemeinden geleistet, welche selbst Pflegeheime betreiben und an private Pflegeheimbetreiber, die beabsichtigen, die Qualität Ihres Pflegeheims oder dessen Leistungsangebot zu verbessern. Ebenso fällt darunter das Angebot von Therapien durch Spezialisten.
Es werden finanzielle Beiträge an Sozialhilfeverbände und Gemeinden geleistet, welche selbst Pflegeheime betreiben sowie an private Pflegeheimbetreiber, die beabsichtigen, durch beispielsweise Bettenverlegungen die Kapazitäten an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Betreutes Wohnen ist ein Vertragsangebot des Landes Steiermark an die Sozialhilfeverbände oder Gemeinden/Stadt Graz mit dem Ziel eine altersgerechte Wohnsituation mit behindertengerechter Ausstattung und Grundserviceleistungen für Senioren und Seniorinnen zu schaffen.
Burgenland
Dieses Pilotprojekt dient der finanziellen Unterstützung des betreuten Wohnens für Personen, die bereits einen Betreuungsbedarf bis zu Pflegegeldstufe 3 (im Einzelfall auch höhere Stufen) haben, aber noch nicht in ein Pflegeheim aufgenommen werden müssen. Beim „Betreuten Wohnen PLUS“ ist neben Miete und Betriebskosten auch ein Grundleistungspaket zu bezahlen; diese obligatorischen Grundleistungen umfassen insbesondere: Eine Betreuungskraft, die den MieterInnen als Ansprechperson und für organisatorische Belange zur Verfügung steht (4 Stunden pro MieterIn und Monat, davon 3 Stunden vor Ort); Eine rund um die Uhr besetzte Notrufanlage; Bereitstellung eines Gemeinschaftsraumes und die Organisation von Veranstaltungen sowie von Angeboten zur körperlichen und geistigen Aktivierung.
Im Rahmen der COVID-19 Pandemie wird den Ländern ein zweckgebundener Zuschuss iHv 150 Mio Euro zur Verfügung gestellt als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen im Rahmen der Pflege und Betreuung und der durch den Wegfall von Betreuungsstrukturen notwendigen Maßnahmen, insbesondere für Ersatzbetreuungseinrichtungen, Clearingstellen sowie außerordentliche Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal.
Oberösterreich
Mit Ende des 2. Lockdowns sollen auch die Alten- und Pflegeheime wieder eingeschränkt für BesucherInnen öffnen. Damit dies unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Hygieneempfehlungen möglich wird, soll zur Unterstützung der bestehenden MitarbeiterInnen aufgrund der COVID-19 bedingten Mehrbelastungen zusätzliches Stützpersonal im Zeitraum von 07.12.2020 bis 28.02.2021 (mit der Option seitens des Landes Oberösterreich um Verlängerung bis 31.03.2021) bereitgestellt werden. Das Land Oberösterreich hat einen Fördervertrag mit dem Verein zur Förderung von Beschäftigung und Arbeit (FAB). FAB stellt die Arbeitskräfte befristet an und vermittelt diese an die Alten- und Pflegeheime. Der Verein zur Förderung von Beschäftigung und Arbeit erhält die Personalkosten aus der Anstellung der Mitarbeiter und den Aufwand für die Abwicklung und Organisation ersetzt.
Demenziell erkrankte Personen können in ihrem gewohnten Umfeld Demenztestungen durch GerontopsychologInnen in Anspruch nehmen. Bei der darauf folgenden Befundbesprechung werden die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen im Familiensetting abgeklärt und beschäftigungstherapeutische Hausbesuche durchgeführt. Die Mobile Demenzbetreuung wird im Rahmen der Hauskrankenpflege durchgeführt.