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Kärnten
Beihilfen zur Verkehrserschließung ländlicher Gebiete durch natürliche und juristische Personen in Form von Neuerrichtung, Umbau Instandsetzung, sowie die Durchführung baulicher Instandhaltungsmaßnahmen von ländlichen Straßen und Wegen mit öffentlichem oder privatem Rechtsstatus, das sind Ortschafts- und Verbindungswege gemäß Kärntner Straßengesetz, LGBl Nr 72/1991 idgF sowie Güterwege, Hofzufahrten, Wirtschafts- und Almwege, sonstige Verkehrsflächen (zB Parkplätze, Wirtschaftsflächen und Materialseilbahnen) sowie deren Erhaltung.
Vorarlberg
Beiträge zu den Kosten für Erstellung, Ausbau und Instandsetzung und von Schlepperwege an Forstbetriebe. Ziel der Förderung ist die dauerhafte Erschließung von Wäldern mit Schlepper-befahrbaren Forstwegen (Schlepperwege) zur Erleichterung der Waldpflege, des Forstschutzes und der Holzernte im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder. Anträge auf Förderung können einbringen: Waldeigentümer (Privatwaldeigentümer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)
Salzburg
Die Mittel des Ländlichen Straßenerhaltungsfonds, dessen Aufgabe die Übernahme der Kosten zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes ist, werden unter anderem durch Beiträge des Landes gemäß § 7 Abs. 1 lit. a des Gesetzes aufgebracht.
Österreich
Das Leistungsangebot Ländliche Verkehrsinfrastruktur umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-09 - Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Gemeinden, Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen), die Mitglieder des Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes sind, werden bei der Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von ländlichen Straßen, Wegen und Brücken organisatorisch, finanziell und fachtechnisch unterstützt, um nachhaltig eine funktionstaugliche verkehrssichere ländliche Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen. Die Fondskommission entscheidet auf Vorschlag der Geschäftsführung über die Vergabe der Förderungen. Die Förderungshöhe bemisst sich auf Grund des FELS-Gesetzes, der Richtlinien und der Beschlüsse der Fondskommission. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Die Auszahlungshöhe bemisst sich auf Grund des FELS-Gesetzes, der Richtlinien und der Beschlüsse der Fondskommission.
Burgenland
Die Mittel aus dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds werden für folgende Zwecke vergeben: Für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung; Für die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit; Für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.
Oberösterreich
Im Rahmen dieses Leistungsangebotes können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit in Oberösterreich dienen. Förderanträge können von Gemeinden, Vereinen, Schulen, Unternehmen und Privatpersonen eingereicht werden.
Im Rahmen dieses Leistungsangebotes können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit in Oberösterreich dienen. Förderanträge können von Gemeinden, Vereine, Schulen und der Polizei eingereicht werden.
Förderung der Erhaltung von Alm- und Wirtschaftswegen sowie Brücken, insbesondere durch finanzielle, fachtechnische und organisatorische Hilfestellung bei der Durchführung der Maßnahme, mit dem Ziel die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern. Das Förderungsausmaß beträgt im Regelfall bis zu 45%. Die Förderung erfolgt durch Direktzuschüsse und organisatorische und fachtechnische Hilfestellung.
Wien
Das sichere und komfortable Abstellen von Fahrrädern und Scootern trägt wesentlich zur Nutzung dieser Fortbewegungsmittel als innerstätisches Verkehrsmittel bei. Daher sollen an den Zielen und Quellen der Fahrt sichere Abstellplätze für Fahrräder und Scooter geschaffen werden. Das Förderprogramm soll Anreize zur Umsetzung bieten.
Errichtung von Fahrradstehern (Bügelmodell) auf öffentlichem Grund. Das sichere und komfortable Abstellen von Fahrrädern trägt wesentlich zur Nutzung des Fahrrades als innerstädtisches Verkehrsmittel bei. Daher sollen an den Zielen und Quellen der Fahrt sichere und qualitativ entsprechende Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Das Förderprogramm soll Anreiz zur Umsetzung dafür bieten.
Gefördert werden Verkehrssicherheitsaktionen und -kampagnen, Studien und Beiträge zu Verkehrsverhalten, Verkehrsbeeinflussung und Unfallforschung. Förderadressaten sind Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen, die sich mit dem Thema Verkehrssicherheit beschäftigen.