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Oberösterreich
Gefördert werden der Nachwuchs- und Leistungssport, Sportveranstaltungen sowie der Ankauf von Sportgeräten. Als Leistungsempfänger kommen Sportvereine in Betracht.
Burgenland
Die Förderung umfasst sämtliche Unterstützungsmaßnahmen für anerkannte bgld. Sportdach- und Fachverbände, die Trainerförderung, die Förderung für die Organisation und Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Burgenland sowie die Fahrtkostenersätze für bgld. Sportvereine und Landesverbände für die Teilnahme an regionalen Bewerben und Veranstaltungen, die nicht dem Spitzensport hinzuzuzählen sind.
Kärnten
Landesbeitrag zur Aufrechterhaltung des laufenden Sportbetriebes der 30 Kärntner Leistungszentren, Trainingsmodelle und der Kärntner Fußball Akademie. Förderadressat: Kärntner Fachverbände, Kärntner Fußballverband und Kärntner Sportvereine.
Beiträge an NADA und ÖISS um den Nutzen für Kärnten zu erhalten.
Beiträge an ÖISS (Beiträge für Sportstättenbauberatungen im Rahmen des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau)
Österreich
Im Rahmen des Bundes-Sportfördergesetzes fördert der Bund (BMKÖS und Bundes-Sport GmbH) Vorhaben, Initiativen und Projekte im Bereich des Breiten- und Gesundheitssports. Unter Breitensport wird Vereinssport, der vorwiegend in der Freizeit aus Freude an der Bewegung, der körperlichen Fitness oder aus gesundheitlichen Aspekten ausgeübt wird, verstanden. Darüber hinaus sind innovative Projekte, Integrations- und Inklusionsprojekte sowie Projekte mit Beachtung des gesellschaftspolitischen Genderaspekts Teil der Förderstrategie. Die Breitensportförderung die im Wege der Bundes-Sport GmbH vergeben wird, wird an insgesamt fünf Organisationen vergeben, die diese Förderung weiter in ihren Strukturen, die bis auf die lokale Vereinsebene führen, verteilen. Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 sieht hier für jeden Verband eine fixe Förderhöhe vor. Der Sportminister legt nach Anhörung eines mit 16 Mitgliedern besetzten Beirates (4 Sportministerium, 10 BSO, 2 Bundesländer) die strategischen Schwerpunkte für die jeweilige Förderperiode fest. Die Bundes-Sport GmbH (BSG) erstellt auf Basis dieser Schwerpunktsetzung ein Förderprogramm für die Förderperiode. Dieses Förderprogramm bildet die Grundlage für den jeweiligen Verband, ein Konzept für den Einsatz der in der Höhe gesetzlich festgelegten Fördermittel zu erstellen und bei der BSG zur Genehmigung vorzulegen.
Förderungen des Breiten- und Gesundheitssportes in Kärnten. Förderadressat: Kärntner Sportvereine und Sportverbände.
Gegenstand der Förderung ist gemäß § 14 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017 i.V.m. §14 Abs. 3 BSFG 2017 die Förderung der österreichischen Frauenliga. Durch die Schaffung einer breiteren Basis an Nachwuchsspielerinnen in den Vereinen soll langfristig eine Steigerung des Leistungsniveaus der höchsten nationalen Spielklasse Österreichs und der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Frauenligen sowie der österreichischen Nationalteams erfolgen. Das Umsetzen geeigneter Maßnahmen in folgenden Bereichen: a. Erhöhung der Attraktivität – Mädchen und junge Frauen zum Einstieg in den Teamsport begeistern – zum Verbleib motivieren – Siegermentalität zu entwickeln; b. Professionalisierung der Frauenligen in allen Bereichen: Verbesserung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Spielerinnen, Steigerung der Qualität der interdisziplinären sportwissenschaftlichen Rahmenbedingungen (Trainer, Trainingsumfeldbetreuung, Talenteakquise und -betreuung, innovative Trainingsmethoden, etc.) und der Optimierung der regenerativen Betreuung; c. Etablierung nachhaltiger Nachwuchsarbeit in den begünstigten Vereinen die in weiterer Folge in den Nationalteams eingesetzt werden sollen; d. Professionalisierung der öffentlichen / medialen Performance; soll zur Erreichung des vorab genannten Ziels beitragen.
Förderung von regionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen und Sportgroßveranstaltungen in Kärnten. Förderadressat: Kärntner Sportvereine und Kärntner Sportverbände bzw. Alpine Vereinigungen
Ziel der Verleihung des Ehrenamtspreises ist die Würdigung des Ehrenamtes bzw. die Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Funktionär:innen. Hierfür wurden sieben Kategorien gebildet, welche jeweils unterschiedliche preiswürdige ehrenamtliche Tätigkeiten zum Gegenstand haben. Jungfunktionär Jungfunktionärin Funktionär:in im Bereich Nachhaltigkeit / nachhaltige Innovation Funktionär:in im Bereich Integration Funktionär:in im Bereich Gleichstellung Funktionär:in im Bereich Inklusion Lebenswerk-Funktionär:in
Vorarlberg
Die ganzheitliche Athletenentwicklung ist eines der Kernziele der Sportstrategie 2020. Durch Betreuungsleistungen und finanzielle Förderung der Kaderathletinnen und -athleten soll deren Leistungsfähigkeit nachhaltig gesteigert werden.
Tirol
Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine, Sportfach- und Dachverbände, Gemeinden und sonstige juristische Personen mit Sitz in Tirol in Betracht. Zur Erhaltung des Sportbetriebs zählen u. a. Wettkampf- und Trainingsbeschickungen (umfasst auch den Spitzensport für Mannschaften / Teams und EinzelsportlerInnen), Hallen- und Mietkosten, Maßnahmen der Jugendförderung, Geräte- und Materialanschaffungen, sowie Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen für Ehrungen bzw. auch Förderung des Frauensports.