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Österreich
Die Covid-Krise stellt für alle Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Zu deren Bewältigung leistet das Aufbauinstrument „NextGeneration EU“ der Europäische Union einen wichtigen Beitrag. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als Kernstück des Aufbauinstruments „NextGeneration EU“ werden insgesamt EUR 672,5 Mrd. an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Um die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen zu können, wurde von Österreich ein nationaler Aufbau- und Resilienzplan mit den bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen vorgelegt. Auf österreichischer Seite wurden vom BMK unter anderem die Zulaufstrecken der Koralmbahn (Neubaustrecke Graz Hbf. – Klagenfurt Hbf.) eingebracht. Die Investitionssumme für die Jahre 2020 bis 2026 wird im Aufbau- und Resilienzplan mit einer Höhe von EUR 1.365,7 Mio. ausgewiesen. Davon wurden EUR 542,6 Mio., also rund 40 % der von 2020 bis 2026 vorgesehenen Investitionen, aus der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt. Die Maßnahme „Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen“ verfolgt das Ziel der Errichtung einer circa 130 km langen elektrifizierten Hochleistungstrecke zwischen den Landeshauptstädten Graz und Klagenfurt. Im Zuge des Koralmbahn-Projektes werden auch Regionalstrecken in Kärnten elektrifiziert und ausgebaut. Im steirischen Bereich hat die Koralmbahn mehrere Verknüpfungspunkte zum Streckennetz der Graz-Köflach Bahn. Hinweis: teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.
Die Republik Österreich, vertreten durch das BMK, gewährt nach Maßgabe der gültigen Sonderrichtlinien bzw. der unter diesem Titel vorhandenen Mittel, Förderungen in Form von verlorenen Zuschüssen. Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnen, der Bau und Ausbau von Umschlagseinrichtungen des Intermodalen Verkehrs, um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern, sowie Bestandsinvestitionen, mit dem Ziel der Optimierung dieser Anlagen. Im Rahmen des aktuellen Förderprogramms ist die Unterstützung von folgenden Maßnahmen möglich: Neubau, Erweiterung und Reaktivierung von Anschlussbahnen und Terminals Bestandsinvestitionen im Bereich der Anschlussbahnen Bestandsinvestitionen für mobile Umschlagsgeräte im Bereich Terminal Förderungsfähig als Förderungswerberin oder Förderungswerber sind Einzelunternehmen bzw. Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz in Österreich.
Salzburg
Das Land stellt zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur (Planung und Bau) Fördermittel zur Verfügung. Gem. § 44 Bundesbahngesetz sowie § 4 Privatbahngesetz 2004 kann die Gewährung eines Zuschusses des Bundes für die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur davon abhängig gemacht werden, dass auch Beiträge von Dritten - insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften - geleistet werden. Darüber hinaus fördert das Land Salzburg die Errichtung von Anschlussbahnen für den Güterverkehr von Betrieben.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten Beiträge für die Errichtung und den Ausbau privater Anschlussbahnen. Die Förderung dient dem Ziel, durch Schaffung geeigneter Infrastruktureinrichtungen einen Beitrag zur Verlagerung von Teilen des Güterverkehrs auf die Schiene zu leisten. Förderbar sind die Errichtung und der Ausbau privater Anschlussbahnen in Vorarlberg.
Die Beihilfe bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen a) des Einzelwagenverkehrs, b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder c) der Rollenden Landstraße. Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden. Zusätzlich zur bisher bestehenden klassischen Förderung von Schienengüterverkehrsleistungen (bisherige SGV Förderung: 1. Säule) wird im Anschluss an den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2020/1429 von Bundesseite als weitere Fördermöglichkeit eine Wegeentgeltförderung für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ (2. Säule) angeboten. Zielsetzung ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Wettbewerb mit dem Straßengüterverkehr auch nach Auslaufen des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung 2020/1429, auf deren Grundlage das Wegeentgelt in Österreich im Güterverkehr ab März 2020 ausgesetzt war, weiterhin durch eine Wegeentgeltförderung in Höhe von 50% bzw. 100% (ab April 2023) des Wegeentgelts kostenmäßig zu entlasten. Im Rahmen der Wegeentgeltförderung werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Die beiden Förderschienen können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden.
Tirol
Gefördert werden Investitionen in die Infrastruktur der ÖBB und von Privatbahnen. Das gegenständliche Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an die ÖBB, aber auch Projekte von Privatbahnen außerhalb des Mittelfristigen Investitionsprogramms für Privatbahnen (MIP) werden im Rahmen dieses Leistungsangebotes gefördert.
Gefördert werden Investitionen in die Infrastruktur von Privatbahnen.
Der Bund kann gemäß Privatbahngesetz 2004, BGBL, I/39, vom 30. April 2004, Finanzierungsbeiträge für Schieneninfrastruktur von Haupt- und Nebenbahnen gewähren, deren Betreiber ein im Bundesbahngesetz nicht angeführtes Eisenbahnunternehmen ist.
Der Bund kann Stadtregionalbahnprojekte auf Basis von Zweckzuschussgesetzen mitfinanzieren.
In der Vergangenheit konnte der Bund – neben den Schienenprojekten der ÖBB – regionale Schienenprojekte ausschließlich im Wege der Privatbahnfinanzierung gemäß Privatbahngesetz 2004 unterstützen. Diese ist jedoch an das Vorhandensein einer „Vollbahn“ (d.h. Eisenbahnen mit eigenem Gleiskörper, signalisierter Betrieb, entsprechend gesicherte Eisenbahnkreuzungen, etc.) gebunden und kann nicht für Straßenbahnen (d.h. Benützung des Verkehrsraums öffentlicher Straßen) angewendet werden. Dieser Zustand war volkswirtschaftlich nicht optimal, da dadurch eher Anreize an Kommunen und Länder zur Lukrierung einer Mitfinanzierung durch den Bund zur Errichtung von Vollbahnen gesetzt wurden. Daher wurde in Umsetzung eines wesentlichen Ziels des Mobilitätsmasterplans 2030 und des aktuellen Regierungsprogramms nunmehr die Möglichkeit für den Bund geschaffen, Straßenbahnprojekte mit stadtgrenzenüberschreitender Wirkung durch Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und den jeweiligen Bundesländern mitzufinanzieren.
Niederösterreich
Förderung der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zum umweltverträglichen nah- und regionalverkehrsgerechten Ausbau der Schieneninfrastruktur sowie seiner Zugänglichkeit durch die Nutzer.