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ARF - Neue Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionen (Koralmbahn)

Österreich

Die Covid-Krise stellt für alle Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Zu deren Bewältigung leistet das Aufbauinstrument „NextGeneration EU“ der Europäische Union einen wichtigen Beitrag. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als Kernstück des Aufbauinstruments „NextGeneration EU“ werden insgesamt EUR 672,5 Mrd. an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Um die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen zu können, wurde von Österreich ein nationaler Aufbau- und Resilienzplan mit den bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen vorgelegt. Auf österreichischer Seite wurden vom BMK unter anderem die Zulaufstrecken der Koralmbahn (Neubaustrecke Graz Hbf. – Klagenfurt Hbf.) eingebracht. Die Investitionssumme für die Jahre 2020 bis 2026 wird im Aufbau- und Resilienzplan mit einer Höhe von EUR 1.365,7 Mio. ausgewiesen. Davon wurden EUR 542,6 Mio., also rund 40 % der von 2020 bis 2026 vorgesehenen Investitionen, aus der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt. Die Maßnahme „Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen“ verfolgt das Ziel der Errichtung einer circa 130 km langen elektrifizierten Hochleistungstrecke zwischen den Landeshauptstädten Graz und Klagenfurt. Im Zuge des Koralmbahn-Projektes werden auch Regionalstrecken in Kärnten elektrifiziert und ausgebaut. Im steirischen Bereich hat die Koralmbahn mehrere Verknüpfungspunkte zum Streckennetz der Graz-Köflach Bahn. Hinweis: teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.

Förderung Schienengüterverkehr Plus (SGV Plus) an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)

Österreich

Die Beihilfe bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen a) des Einzelwagenverkehrs, b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder c) der Rollenden Landstraße. Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden. Zusätzlich zur bisher bestehenden klassischen Förderung von Schienengüterverkehrsleistungen (bisherige SGV Förderung: 1. Säule) wird im Anschluss an den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2020/1429 von Bundesseite als weitere Fördermöglichkeit eine Wegeentgeltförderung für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ (2. Säule) angeboten. Zielsetzung ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Wettbewerb mit dem Straßengüterverkehr auch nach Auslaufen des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung 2020/1429, auf deren Grundlage das Wegeentgelt in Österreich im Güterverkehr ab März 2020 ausgesetzt war, weiterhin durch eine Wegeentgeltförderung in Höhe von 50% bzw. 100% (ab April 2023) des Wegeentgelts kostenmäßig zu entlasten. Im Rahmen der Wegeentgeltförderung werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Die beiden Förderschienen können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden.