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Österreich
Die Covid-Krise stellt für alle Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Zu deren Bewältigung leistet das Aufbauinstrument „NextGeneration EU“ der Europäische Union einen wichtigen Beitrag. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als Kernstück des Aufbauinstruments „NextGeneration EU“ werden insgesamt EUR 672,5 Mrd. an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Um die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen zu können, wurde von Österreich ein nationaler Aufbau- und Resilienzplan mit den bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen vorgelegt. Auf österreichischer Seite wurden vom BMK unter anderem die Zulaufstrecken der Koralmbahn (Neubaustrecke Graz Hbf. – Klagenfurt Hbf.) eingebracht. Die Investitionssumme für die Jahre 2020 bis 2026 wird im Aufbau- und Resilienzplan mit einer Höhe von EUR 1.365,7 Mio. ausgewiesen. Davon wurden EUR 542,6 Mio., also rund 40 % der von 2020 bis 2026 vorgesehenen Investitionen, aus der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt. Die Maßnahme „Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen“ verfolgt das Ziel der Errichtung einer circa 130 km langen elektrifizierten Hochleistungstrecke zwischen den Landeshauptstädten Graz und Klagenfurt. Im Zuge des Koralmbahn-Projektes werden auch Regionalstrecken in Kärnten elektrifiziert und ausgebaut. Im steirischen Bereich hat die Koralmbahn mehrere Verknüpfungspunkte zum Streckennetz der Graz-Köflach Bahn. Hinweis: teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.
Die Republik Österreich, vertreten durch das BMK, gewährt nach Maßgabe der gültigen Sonderrichtlinien bzw. der unter diesem Titel vorhandenen Mittel, Förderungen in Form von verlorenen Zuschüssen. Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnen, der Bau und Ausbau von Umschlagseinrichtungen des Intermodalen Verkehrs, um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern, sowie Bestandsinvestitionen, mit dem Ziel der Optimierung dieser Anlagen. Im Rahmen des aktuellen Förderprogramms ist die Unterstützung von folgenden Maßnahmen möglich: Neubau, Erweiterung und Reaktivierung von Anschlussbahnen und Terminals Bestandsinvestitionen im Bereich der Anschlussbahnen Bestandsinvestitionen für mobile Umschlagsgeräte im Bereich Terminal Förderungsfähig als Förderungswerberin oder Förderungswerber sind Einzelunternehmen bzw. Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz in Österreich.
Salzburg
Das Land stellt zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur (Planung und Bau) Fördermittel zur Verfügung. Gem. § 44 Bundesbahngesetz sowie § 4 Privatbahngesetz 2004 kann die Gewährung eines Zuschusses des Bundes für die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur davon abhängig gemacht werden, dass auch Beiträge von Dritten - insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften - geleistet werden. Darüber hinaus fördert das Land Salzburg die Errichtung von Anschlussbahnen für den Güterverkehr von Betrieben.
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten Beiträge für die Errichtung und den Ausbau privater Anschlussbahnen. Die Förderung dient dem Ziel, durch Schaffung geeigneter Infrastruktureinrichtungen einen Beitrag zur Verlagerung von Teilen des Güterverkehrs auf die Schiene zu leisten. Förderbar sind die Errichtung und der Ausbau privater Anschlussbahnen in Vorarlberg.
Die Beihilfe bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen a) des Einzelwagenverkehrs, b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder c) der Rollenden Landstraße. Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden. Zusätzlich zur bisher bestehenden klassischen Förderung von Schienengüterverkehrsleistungen (bisherige SGV Förderung: 1. Säule) wird im Anschluss an den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2020/1429 von Bundesseite als weitere Fördermöglichkeit eine Wegeentgeltförderung für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ (2. Säule) angeboten. Zielsetzung ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Wettbewerb mit dem Straßengüterverkehr auch nach Auslaufen des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung 2020/1429, auf deren Grundlage das Wegeentgelt in Österreich im Güterverkehr ab März 2020 ausgesetzt war, weiterhin durch eine Wegeentgeltförderung in Höhe von 50% bzw. 100% (ab April 2023) des Wegeentgelts kostenmäßig zu entlasten. Im Rahmen der Wegeentgeltförderung werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Die beiden Förderschienen können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden.
Tirol
Gefördert werden Investitionen in die Infrastruktur der ÖBB und von Privatbahnen. Das gegenständliche Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an die ÖBB, aber auch Projekte von Privatbahnen außerhalb des Mittelfristigen Investitionsprogramms für Privatbahnen (MIP) werden im Rahmen dieses Leistungsangebotes gefördert.
Gefördert werden Investitionen in die Infrastruktur von Privatbahnen.
Der Bund kann gemäß Privatbahngesetz 2004, BGBL, I/39, vom 30. April 2004, Finanzierungsbeiträge für Schieneninfrastruktur von Haupt- und Nebenbahnen gewähren, deren Betreiber ein im Bundesbahngesetz nicht angeführtes Eisenbahnunternehmen ist.
Der Bund kann Stadtregionalbahnprojekte auf Basis von Zweckzuschussgesetzen mitfinanzieren.
In der Vergangenheit konnte der Bund – neben den Schienenprojekten der ÖBB – regionale Schienenprojekte ausschließlich im Wege der Privatbahnfinanzierung gemäß Privatbahngesetz 2004 unterstützen. Diese ist jedoch an das Vorhandensein einer „Vollbahn“ (d.h. Eisenbahnen mit eigenem Gleiskörper, signalisierter Betrieb, entsprechend gesicherte Eisenbahnkreuzungen, etc.) gebunden und kann nicht für Straßenbahnen (d.h. Benützung des Verkehrsraums öffentlicher Straßen) angewendet werden. Dieser Zustand war volkswirtschaftlich nicht optimal, da dadurch eher Anreize an Kommunen und Länder zur Lukrierung einer Mitfinanzierung durch den Bund zur Errichtung von Vollbahnen gesetzt wurden. Daher wurde in Umsetzung eines wesentlichen Ziels des Mobilitätsmasterplans 2030 und des aktuellen Regierungsprogramms nunmehr die Möglichkeit für den Bund geschaffen, Straßenbahnprojekte mit stadtgrenzenüberschreitender Wirkung durch Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und den jeweiligen Bundesländern mitzufinanzieren.
Durch den VCÖ soll eine unabhängige Fahrgast-Befragung durchgeführt werden. Der VCÖ-Bahntest erhebt auf Basis von Befragungen der Fahrgäste direkt in den Zügen insbesondere, wie zufrieden die Bahnfahrer:innen mit dem Angebot sind und welche Verbesserungen gewünscht werden. Der VCÖ-Bahntest stellt dar, welche Veränderungen bei der Bahn aus Sicht der Fahrgäste wichtig und nötig sind. Auch für die Weiterentwicklung der Qualität des Bahnverkehrs ist der VCÖ-Bahntest ein wichtiges Beobachtungs- und Evaluierungsinstrument. Die Ergebnisse des VCÖ-Bahntest zeigen auch, mit welchen Verbesserungen die Fahrgäste zufrieden sind und wo es für die Bahnfahrer:innen noch Verbesserungspotenzial gibt. Als gemeinwohlorientierte Organisation zeigt der VCÖ auf, welche Maßnahmen und Entscheidungen heute für eine ökologisch verträgliche Mobilität der Zukunft umzusetzen sind. Bei der Erreichung der Klimaschutzziele der österreichischen Bundesregierung kommt dem Öffentlichen Verkehr und insbesondere der Bahn eine zentrale Rolle zu. Ein Öffentlicher Verkehr mit hoher Qualität ist wesentlich, um die nötige Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erreichen. Und die Bahnen sind schon heute überwiegend von Erdöl unabhängig. In den Jahren 2001 bis 2004 fand der VCÖ-Bahntest als Online-Befragung statt. Seit dem Jahr 2005 besteht der Kern des Bahntests aus direkten, schriftlichen Befragungen der Fahrgäste in den Zügen. Die Befragungen bezogen sich in den Jahren 2005 bis 2011 auf die Züge der ÖBB. Seit dem Jahr 2012 wird der VCÖ-Bahntest auch in den Zügen von weiteren Bahn-Unternehmen, die Personenverkehr in Österreich anbieten, durchgeführt. Ziel des VCÖ ist es, dass möglichst viele Bahnen, die Personenverkehr in Österreich anbieten, im Rahmen des VCÖ-Bahntests getestet werden. Das sind voraussichtlich die ÖBB, die Westbahn, der CAT, die Wiener Lokalbahn, DB-Regio, die Graz-Köflacher Bahn, Stern & Hafferl, die Montafonerbahn, die niederösterreichischen Landesbahnen, die Pinzgauer Lokalbahn, die Raaberbahn, die Salzburger Lokalbahn, die Steiermärkischen Landesbahnen und die Zillertalbahn. Im Jahr 2021 wurde der VCÖ-Bahntest in sieben Bahnen durchgeführt, 2022 und 2023 nahmen zehn Bahnunternehmen am VCÖ-Bahntest teil, 2024 nahmen neun Bahnunternehmen teil. Der Fragebogen umfasst Fragestellungen, die für alle Bahnunternehmen gleich sind. Befragt wird sowohl in Fernverkehrszügen, als auch im Nahverkehr, sowie speziell auch zur Qualität der Bahnhöfe. Neben Fragen zur aktuellen Zugfahrt werden auch Fragen zum Bahnfahren generell gestellt. Ab dem Jahr 2021 beispielsweise auch zum seit Oktober 2021 umgesetzten Klimaticket. Die Ergebnisse der Befragung werden vom VCÖ in einem vierseitigen VCÖ-Factsheet zusammengefasst und im Rahmen von intensiver Medienarbeit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Bund kann mit einzelnen Ländern gem. Art 15a B-VG Vereinbarungen zur Finanzierung von Schieneninfrastruktur abschließen. Die Vereinbarung über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn betreffend die Errichtung der U-Bahn (darunter fallen die Planung, die Grundeinlöse und der Bau) und deren Inbetriebsetzung inklusive die Anschaffung der gemäß der Vereinbarung notwendigen Fahrzeuge wird abgeschlossen und abgewickelt, um die Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen und dadurch den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und eine nachhaltige Mobilität zu fördern. Die finanziellen Beiträge des Bundes werden in jährlichen Raten an das Land Wien geleistet.