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Österreich
CuraFAIR ist eine Anlaufstelle für 24-Stunden-Betreuer:innen. Im österreichischen Arrangement der 24-Stunden-Betreuung arbeiten die Personenbetreuer:innen formal als Selbständige und führen folglich ein Gewerbe aus. Daraus resultieren zahlreiche Problemstellungen, zu deren Bearbeitung die Betreuer:innen keine andere institutionelle Hilfestellung in Anspruch nehmen können. Die Anlaufstelle CuraFAIR hilft bei den vielfältigen sozialrechtlichen Problemen.
Zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich ist die Attraktivierung der Primärversorgung eine wesentliche Zielsetzung. Mit der Maßnahme wird u.a. die Öffentlichkeitsarbeit (Social Media Aktivitäten), Besuch von Karrieremessen, die Durchführung von Kommunikationskampagnen, der Aufbau und Betrieb der Plattform Primärversorgung, Change Management Prozesse finanziert. Die Plattform Primärversorgung ist als die Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe, Vertretern von Patientinnen und Patienten, Bildung und Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung und anderen Interessenträgern des Gesundheitswesens. Das Gesamtziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner:innen und Angehörige anderer Gesundheits- und Sozialberufe in der Primärversorgung zu fördern, insbesondere in ländlichen Gebieten. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Vorarlberg
Gefördert werden z.B. die Vorbereitung von Maturanten für den Aufnahmetest zum Medizinstudium; Schwerpunktsetzung Forcierung von Gesundheitsberufen; Geplante Mitfinanzierung von Lehrpraxen; Stipendiumsmodell für Medizinstudenten
In der Sitzung der Generalversammlung der ELGA GmbH werden Gesellschafterzuschüsse der ELGA GmbH beschlossen. Die Gesellschafter leisten damit einen finanziellen Beitrag, sodass die ELGA GmbH ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Das gegenständliche Leistungsangebot bildet den Gesellschafterzuschuss des Bundes (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ab.
Förderung der Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) der AIDS-Hilfe-Landesvereine.
Förderung von gemeinnützigen Vereinigungen (z.B. Kneippvereine, Clini-Clowns etc.)
Burgenland
Zuschüsse für Projekte, die gesundheitspolitisch bedeutsame Inhalte umsetzen und unterstützen. Fördernehmen können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen sein.
Tirol
Die Abteilung Öffentliche Gesundheit fördert Selbsthilfegruppen, die ergänzend zum medizinischen Angebot, Unterstützung für spezifische Krankheitsbilder anbieten. Die Förderungen werden für Sachaufwendungen im Rahmen der Tätigkeiten der Selbsthilfegruppen gewährt.
Aus diesem Leistungsangebot werden Förderungen für die AIDS-Hilfe Vorarlberg (Aufzeigen von psychischen, medizinischen, sozialen und politischen Folgen der Erkrankung, Information und Beratung an Interessierte, Unterstützung von Betroffenen) für iatrogen HIV-Infizierte Kosten für die Grundausstattung des „Vbg. Seuchenteams“ (Behördliche Bekämpfung von Ausbrüchen von Infektionskrankheiten) bezahlt.
Die Österreichische Krebshilfe Burgenland wird bei der Durchführung von Beratungsleistungen für an Brustkrebs erkrankte Frauen finanziell unterstützt.
Salzburg
An fünf Messstellen im Bundesland Salzburg wurden von der Universität Salzburg so genannte "Pollenfallen" aufgestellt und betreut. Die gesammelten und ausgewerteten Daten aus diesen Pollenfallen werden zur Erstellung von regionalen Pollenflugkalendern verwendet. Die Informationen werden veröffentlicht und außerdem an Rundfunk und Presse weitergeleitet. Zusätzlich werden detaillierte Berichte über den Pollenflug per E-Mail an Abteilungen der Krankenhäuser und praktizierende Ärzte verschickt. Das Land Salzburg übernimmt im Rahmen eines Pauschalhonorars die Kosten für Personal, für Büro- und Material sowie für sonstigen Sachaufwand.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte durch die Pensionsversicherung gefördert: Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Mitgliedschaft zu gemeinnützigen Einrichtungen für einschlägige Forschung zur Erfüllung der Aufgaben der Sozialversicherung Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen von Sozialversicherten zum Ziel haben (Voraussetzung hierfür ist, dass die Träger der Pensionsversicherung für diese Zwecke in jedem Geschäftsjahr bis zu 0,005 v.T. der Erträge an Versicherungsbeiträgen aufwenden können)