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Kärnten
Gefördert werden Kosten des laufenden Betriebes (Betriebskostenzuschüsse, Zuschüsse zu Personal- und/oder Sachaufwand). Förderadressat: Non-Profit-Organisationen, Träger nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz
Österreich
Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener haben einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kürzt die Einkommensteuer. Für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, werden folgende Absetzbeträge indexiert (gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden): Familienbonus Plus Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Kindermehrbetrag
Oberösterreich
Sicherstellung von Einrichtungen, die Personen unterstützen (hilfesuchende Frauen und deren Kinder), die von Gewalt durch Angehörige betroffen sind.
Sicherstellung von Einrichtungen, die Personen unterstützen, die von Schuldenproblemen betroffen sind.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Dies soll erfolgen, indem wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufgebaut werden. Zielsetzung ist, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern und Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird der Aufbau eines effektiven Monitoringsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen angestrebt. Weiters sollen die Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern unterstützt werden. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausbau von nationalen Systemen zur sicheren Datenübermittlung an Partnerorganisation im Bereich freiwillige Rückkehr und Reintegration und die Förderung der Nutzung europäischer Systeme (RIAT) Unterstützung von Herkunftsstaaten beim Kapazitätsaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zur Förderung der Eigenverantwortung Förderung der Wirksamkeit von Reintegration durch die Verknüpfung mit durch andere Finanzinstrumenten unterstützten Entwicklungshilfeprojekten Koordinierung der Reintegrationsprogramme mit bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Rückführungsquoten aus der EU zu erhöhen Bestmögliche Nutzung des Unterstützungsangebot von FRONTEX in sämtlichen iZm. der freiwilligen Rückkehr stehenden Rückkehr-Belangen (freiwillige Rückkehr, Reintegration)
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die strukturellen Aufnahme- und Schutzkapazitäten direkt oder in unmittelbarer Nähe von Herkunftsregionen sowie in relevanten Drittstaaten aufbauen. Dies erfolgt mittels Finanzierung von Infrastruktur, Equipment als auch durch Aus- und Weiterbildung von benötigtem Personal und Weitergabe von Best-Practice. Der Fokus liegt auf dem Kapazitätsaufbau in den Bereichen Sicherheit und funktionierende Asylsysteme, Schutzmechanismen und Infrastruktur für Unterstützungsleistungen der Flüchtlingszielgruppe, aber auch im Bereich der Good Governance. Um den Schutz vor Ort auszubauen und die Notwendigkeit für irreguläre Weiterwanderung zu minimieren, sollen Maßnahmen zur Unterstützung für Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer umgesetzt und eine Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl für (potentielle) Flüchtlinge bzw. Verdachtsfälle von Menschenhandel als auch für die lokale Aufnahmegesellschaft geschaffen werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die Erhebung von Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylbewerbern zum Inhalt haben. Diese Informationen werden kontinuierlich analysiert, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Anschließend werden die Ergebnisse in einer gemeinsamen Herkunftsländerinformationsdatenbank veröffentlicht oder bereitgestellt und mit anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht und abgeglichen. Bei Bedarf werden Fact-Finding-Missionen durchgeführt, um Empfehlungen zur möglichen Verbesserung von Schutzmaßnahmen und Perspektiven vor Ort zu formulieren. Es wird angestrebt, Mechanismen auszubauen, die eine effiziente Aktualisierung, Qualitätssicherung und bedarfsorientierte Bereitstellung der Informationen gewährleisten, um eine hohe Qualität im Verfahren sicherzustellen. Diese Arbeit erfolgt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Herkunftslandinformationseinheiten der Mitgliedsstaaten und der EASO. Des Weiteren werden Befragungsprojekte in den Herkunftsländern durchgeführt, um quantitative Daten zur aktuellen Lage vor Ort zu erheben. Dies ermöglicht eine fundierte Analyse und Planung von Schutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die den Ausbau und die Erhöhung der nationalen Fähigkeit bzw. Kapazitäten zur Sammlung und Auswertung der benötigten Daten und Informationen zum Ziel haben. Dies soll erfolgen, indem zur Gestaltung, zum Monitoring und zur Evaluierung der nationalen Asyl- und Migrationspolitik sowie zur Überwachung und Evaluierung von diesbezüglichen Strategien Maßnahmen zur Sammlung, Auswertung und Darstellung qualitativer und quantitativer statistischer, migrations- bzw. asylrelevanter Daten und Informationen – bspw. über Asylverfahren, Aufnahmekapazitäten, irreguläre Migrationsbewegungen, aktuelle Entwicklungen, Best-Practice Theorien, Menschenhandel etc. – welche als fundierte Grundlage zur Folgenabschätzung und zur Ausrichtung der Migrations- und Asylpolitik dienen, umgesetzt werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Schulung der Mitarbeiter in der Asylverwaltung zum Inhalt haben. Die Inhalte sollen die Beschleunigung der Herbeiführung von Rechtssicherheit für die Zielgruppe unter Einhaltung der nationalen und EU-rechtlichen Vorgaben und die Sicherstellung der qualitativ hochwertigen und humanen Abwicklung der Verfahren zum Inhalt haben.
Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die unumgängliche Grundlage für eine gelungene Integration. Investitionen in den Spracherwerb haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen die Erwerbschancen und eröffnen den Zugang zur Teilnahme an der Gesellschaft. Es ist daher notwendig, diese Sprachkenntnisse Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowohl niederschwellig mit ehrenamtlicher Unterstützung als auch in strukturierter und qualitativ entsprechender Form zu vermitteln. Personen mit Kinderbetreuungspflichten nehmen weniger häufig Spracherwerbsmaßnahmen in Anspruch. Es sollen daher spezifische Bildungsmaßnahmen angeboten werden, wie etwa heterogene Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung sowie entsprechende Beratungs- und Begleitangebote zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Vorkenntnisse von Personen mit Betreuungspflichten. Es sollen niederschwellige Lernangebote für Deutscheinsteigerinnen und Deutscheinsteiger angeboten werden. Diese sollen an das Erlernen der deutschen Sprache heranführen, grundlegende Lernkompetenzen vermitteln, sowie Orientierungswissen und Fähigkeiten in der Alltagskommunikation stärken. Der Ein- und Ausstieg soll für die Teilnehmenden flexibel möglich sein und gegebenenfalls etwaige Wartezeiten auf einen Deutschkursbeginn überbrücken, wobei die Teilnahme grundsätzlich für eine kurze Dauer vorgesehen ist. Im Rahmen dessen sollen insbesondere Personen aus der Zielgruppe erreicht werden, die von zuständigen Stellen wie dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder/und AMS weitervermittelt werden. Weiters soll im Zuge der Sprachvermittlung auch ein Verständnis dafür geschaffen werden, auf welchen verbindlichen Werten das Zusammenleben in Österreich basiert. Untrennbar mit dem Spracherwerb verknüpft sind der Bildungsbereich und die Bereitschaft zur weiteren Qualifizierung. Neben der Sicherstellung ausreichender Deutschkenntnisse bei Kindern und Jugendlichen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, ist diesen sowie den Eltern auch die notwendige Information über das österreichische Bildungssystem bereitzustellen, um so die Chancen, die dieses bietet, bestmöglich nutzen zu können und dadurch die Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und der Jugendlichen, die weder einer weiterführenden Ausbildung noch einer Beschäftigung nachgehen (NEET) zu reduzieren und den Bildungserfolg zu erhöhen. Hinzu kommt, dass Eltern einen großen Einfluss auf die erfolgreichen Bildungs- und Berufsverläufe ihrer Kinder haben und meist auch große Erwartungen daran knüpfen. Daher sollten zugewanderte Eltern in Belange, die die schulische Laufbahn ihrer Kinder betreffen, noch stärker eingebunden werden.
Dauerhafte Selbsterhaltungsfähigkeit sichert nicht nur das Einkommen, sondern ist häufig auch das Eintrittstor zur gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmtes Leben. Die rasche Integration in den Arbeitsmarkt und die damit verbundene Erlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit ist eines der vorrangigen Ziele im Integrationsprozess von Zugewanderten. Damit sich Personen mit einer gesicherten Bleibeperspektive erfolgreich in Österreich integrieren können, ist die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit zentral. Die Vorbereitung zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe stellt einen weiteren Schwerpunkt der Integrationsarbeit dar. Neben fachspezifischem Spracherwerb soll durch begleitende Arbeitsmarktberatung bzw. Berufsorientierung sowie Mentoring- und Orientierungsprogramme auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Anhand zugeschnittener Vorqualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung von Mangelberufen und zukunftsweisender Berufszweige, sollen insbesondere Frauen und Jugendliche aus der Zielgruppe beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt bzw. beim Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben unterstützt werden. Ergänzend dazu sollen auch Maßnahmen zur Vorbereitung auf Bewerbungsprozesse angeboten werden.
Erst kürzlich anerkannte Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene benötigen umfassende Integrationsunterstützung, um die individuelle und soziale Eingliederung in die österreichische Gesellschaft zügig zu meistern. Übergeordnetes Ziel der Starthilfe ist das „Ankommen“ in der österreichischen Gesellschaft durch ganzheitliche Integrationsberatung zu erleichtern, ohne jedoch die Zielgruppe aus der Eigenverantwortung für eine effektive Integration zu entlassen. Damit dies rasch gelingt, soll der Zielgruppe Starthilfe angeboten werden, in welcher diese ein aufeinander abgestimmtes Informations-, Qualifikations- und Beratungsangebot erhält, mit dem Ziel, möglichst rasch ein selbständiges Leben zu führen.