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Kärnten
Gefördert werden Kosten des laufenden Betriebes (Betriebskostenzuschüsse, Zuschüsse zu Personal- und/oder Sachaufwand). Förderadressat: Non-Profit-Organisationen, Träger nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz
Österreich
Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener haben einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kürzt die Einkommensteuer. Für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, werden folgende Absetzbeträge indexiert (gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden): Familienbonus Plus Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Kindermehrbetrag
Oberösterreich
Sicherstellung von Einrichtungen, die Personen unterstützen (hilfesuchende Frauen und deren Kinder), die von Gewalt durch Angehörige betroffen sind.
Sicherstellung von Einrichtungen, die Personen unterstützen, die von Schuldenproblemen betroffen sind.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Dies soll erfolgen, indem wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufgebaut werden. Zielsetzung ist, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern und Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird der Aufbau eines effektiven Monitoringsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen angestrebt. Weiters sollen die Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern unterstützt werden. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausbau von nationalen Systemen zur sicheren Datenübermittlung an Partnerorganisation im Bereich freiwillige Rückkehr und Reintegration und die Förderung der Nutzung europäischer Systeme (RIAT) Unterstützung von Herkunftsstaaten beim Kapazitätsaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zur Förderung der Eigenverantwortung Förderung der Wirksamkeit von Reintegration durch die Verknüpfung mit durch andere Finanzinstrumenten unterstützten Entwicklungshilfeprojekten Koordinierung der Reintegrationsprogramme mit bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Rückführungsquoten aus der EU zu erhöhen Bestmögliche Nutzung des Unterstützungsangebot von FRONTEX in sämtlichen iZm. der freiwilligen Rückkehr stehenden Rückkehr-Belangen (freiwillige Rückkehr, Reintegration)
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die strukturellen Aufnahme- und Schutzkapazitäten direkt oder in unmittelbarer Nähe von Herkunftsregionen sowie in relevanten Drittstaaten aufbauen. Dies erfolgt mittels Finanzierung von Infrastruktur, Equipment als auch durch Aus- und Weiterbildung von benötigtem Personal und Weitergabe von Best-Practice. Der Fokus liegt auf dem Kapazitätsaufbau in den Bereichen Sicherheit und funktionierende Asylsysteme, Schutzmechanismen und Infrastruktur für Unterstützungsleistungen der Flüchtlingszielgruppe, aber auch im Bereich der Good Governance. Um den Schutz vor Ort auszubauen und die Notwendigkeit für irreguläre Weiterwanderung zu minimieren, sollen Maßnahmen zur Unterstützung für Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer umgesetzt und eine Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl für (potentielle) Flüchtlinge bzw. Verdachtsfälle von Menschenhandel als auch für die lokale Aufnahmegesellschaft geschaffen werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die Erhebung von Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylbewerbern zum Inhalt haben. Diese Informationen werden kontinuierlich analysiert, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Anschließend werden die Ergebnisse in einer gemeinsamen Herkunftsländerinformationsdatenbank veröffentlicht oder bereitgestellt und mit anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht und abgeglichen. Bei Bedarf werden Fact-Finding-Missionen durchgeführt, um Empfehlungen zur möglichen Verbesserung von Schutzmaßnahmen und Perspektiven vor Ort zu formulieren. Es wird angestrebt, Mechanismen auszubauen, die eine effiziente Aktualisierung, Qualitätssicherung und bedarfsorientierte Bereitstellung der Informationen gewährleisten, um eine hohe Qualität im Verfahren sicherzustellen. Diese Arbeit erfolgt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Herkunftslandinformationseinheiten der Mitgliedsstaaten und der EASO. Des Weiteren werden Befragungsprojekte in den Herkunftsländern durchgeführt, um quantitative Daten zur aktuellen Lage vor Ort zu erheben. Dies ermöglicht eine fundierte Analyse und Planung von Schutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die den Ausbau und die Erhöhung der nationalen Fähigkeit bzw. Kapazitäten zur Sammlung und Auswertung der benötigten Daten und Informationen zum Ziel haben. Dies soll erfolgen, indem zur Gestaltung, zum Monitoring und zur Evaluierung der nationalen Asyl- und Migrationspolitik sowie zur Überwachung und Evaluierung von diesbezüglichen Strategien Maßnahmen zur Sammlung, Auswertung und Darstellung qualitativer und quantitativer statistischer, migrations- bzw. asylrelevanter Daten und Informationen – bspw. über Asylverfahren, Aufnahmekapazitäten, irreguläre Migrationsbewegungen, aktuelle Entwicklungen, Best-Practice Theorien, Menschenhandel etc. – welche als fundierte Grundlage zur Folgenabschätzung und zur Ausrichtung der Migrations- und Asylpolitik dienen, umgesetzt werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Schulung der Mitarbeiter in der Asylverwaltung zum Inhalt haben. Die Inhalte sollen die Beschleunigung der Herbeiführung von Rechtssicherheit für die Zielgruppe unter Einhaltung der nationalen und EU-rechtlichen Vorgaben und die Sicherstellung der qualitativ hochwertigen und humanen Abwicklung der Verfahren zum Inhalt haben.
Zum regionalen Klimabonus für das Jahr 2022 erhalten alle natürlichen Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, zur finanziellen Entlastung für die im Jahr 2022 eingetretenen Preissteigerungen einen Sonderzuschlag (Teuerungsbonus) zum regionalen Klimabonus. Der Teuerungsbonus beträgt für Personen, die im Kalenderjahr 2022 das 18. Lebensjahr vollendet haben 250,-€ und für Personen, die im Kalenderjahr 2022 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 125,-€.
Förderbar ist die Durchführung von Projekten zur Bekämpfung krisenbedingter Armutsfolgen für besonders vulnerable Personengruppen wie Alleinerziehende, armuts- und ausgrenzungsgefährdete Kinder Verhinderung bzw. Beendigung von Wohnungslosigkeit durch Basissubventionen oder Werkleistungen.
Die Integrationsvereinbarung (IV) besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen. Das Modul 1 der IV ist mit erstmaliger Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel von rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen binnen zwei Jahren zu erfüllen. Drittstaatsangehörige sind im Rahmen der IV verpflichtet, Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs nachzuweisen. Die Erfüllung von Modul 1 der IV kann unter anderem mit der erfolgreichen Absolvierung einer Integrationsprüfung, die Sprach- und Werteinhalte umfasst, nachgewiesen werden. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind nicht von der Erfüllungspflicht der IV umfasst. Drittstaatsangehörige, die bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Rahmen der IV erfüllungspflichtig wurden, können den Nachweis der Deutschkenntnisse mittels Sprachprüfung auf A2-Niveau erbringen. Die Verpflichtung kann jedoch auch durch Nachweis einer erfolgreich absolvierten Integrationsprüfung erfüllt werden. Wenn der Nachweis der Erfüllung binnen 18 Monaten durch ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) auf mind. A2-Niveau erfolgt und ein (Deutsch‑)Integrationskurs auf A2-Niveau besucht wurde, kann dem Drittstaatsangehörigen ein Teil der Kurskosten rückerstattet werden (mittels des blauen Bundesgutscheins). Mit diesem Gutschein ersetzt der Bund unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten eines (Deutsch‑)Integrationskurses. Die Abwicklung der Kostenrückerstattung erfolgt durch den ÖIF. Förderadressat ist die Person, auf die der Gutschein lautet. In Ausnahmefällen ist die Abwicklung des Kostenersatzes zwischen dem durch die Person ausgewählten Kursinstitut und dem ÖIF möglich.