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Kärnten
Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand des Vereines Bildungsland Kärnten.
Gefördert werden die Teilnahme an Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung sowie die Prüfungsgebühr für den ersten Prüfungsantritt. Förderadressat: Volkshochschulen für die Leistungserbringung zum Nutzen Dritter (Krankenpflegeschüler)
Salzburg
Beiträge zum Betrieb von gemeinnützigen Salzburger Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Wien
Basisbildung für Personen mit keiner oder wenig Schulbildung. Erwerb von Grundkompetenzen in der deutschen Sprache, Mathematik, IKT, Citizenship etc. mit dem Ziel, die Chancen am Arbeitsmarkt bzw. die Möglichkeit zur Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen zu erhöhen. Eine Förderung ist nur für akkreditierte Bildungseinrichtungen möglich. Zur Zielgruppe des Programmbereichs Basisbildung zählen in Österreich wohnhafte Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie Erwachsene mit Basisbildungsbedarf, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Erstsprache und eventuell vorliegender Schulabschlüsse. Fördercalls werden auf der Website www.erwachsenenbildung.at veröffentlicht und die bisher akkreditierten Bildungseinrichtungen zur Beteiligung eingeladen. Die Förderungen werden in Abstimmung mit dem Land vom Bund gewährt. Der Fördervertrag wird zwischen Bund und Bildungseinrichtungen geschlossen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch den Bund. Die Fördermittel setzen sich zu 40% von EU und jeweils zu 30% von Bund und Land zusammen.
Vorarlberg
Förderung von Projekten, Publikationen, Veranstaltungen, Kurs- und Jahresprogrammen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung.
Österreich
Gefördert werden einschlägige Bildungsinstitutionen, Vereine und natürliche Personen. Förderung eines österreichweiten, leistungsfähigen und anbieterneutralen Bildungsinformations- und –beratungssystems in Österreich. In jedem Bundesland wird das Angebot an Information und Beratung in Netzwerken koordiniert. Österreichweit werden Themen wie Qualitätsstandards, Professionalisierung oder strategische Weiterentwicklung bearbeitet und die Bundesländer-Netzwerke entsprechend unterstützt.
Niederösterreich
Um der Bedeutung der Erwachsenenbildung Rechnung zu tragen, vergibt das Land Niederösterreich Förderungen an die NÖ Erwachsenenbildungseinrichtungen im engeren Sinn und an die NÖ öffentlichen Bibliotheken. Die Initiative Erwachsenenbildung steht für die Länder-Bund-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene. Ihr Ziel ist es, in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen.
Förderung an einschlägige Bildungsinstitutionen, Vereine und natürliche Personen. Als Beitrag zur Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung werden wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsarbeiten oder auch Vortragsreihen finanziell unterstützt. Darüber hinaus werden Tagungen mit wechselnden Themen, Förderungspreise im Rahmen des Staatspreises für Erwachsenenbildung und andere schwerpunktübergreifende Projekte unterstützt.
Förderung an einschlägige Bildungsinstitutionen, Vereine und natürliche Personen. Die Geschäftsstellen Ö-Cert (Qualitätsrahmen in der Erwachsenenbildung) und Initiative Erwachsenenbildung (kostenfreie Basisbildung und Nachholung von Pflichtschulabschluss) werden auf Basis von 15a-Vereinbarungen mit den Ländern finanziert. Weiters wird die „Weiterbildungsakademie“ zur Professionalisierung der in der Erwachsenenbildung Tätigen subventioniert.
Förderungen an einschlägige Bildungsinstitutionen, Vereine und natürliche Personen. Finanzierung von regionalen Bildungszentren und Netzwerken. Weiters werden zur Erhöhung der Partizipation von regional und sozial benachteiligten Personen an Bildungsprozessen Projekte im Rahmen der Community-Education unterstützt.
Finanzielle Unterstützung des Vereins "Plattform der Erwachsenenbildung Kärnten/Koroška (PEKK)". Der Verein soll aufgrund der getroffenen Leistungsvereinbarung mit dem Land Kärnten, die ihm übertragenen Aufgaben im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung in Kooperation mit dem Land Kärnten, Abteilung 6 - LLL-Strategie & Koordination wahrnehmen. Damit soll eine zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Weiterentwicklung der Erwachsenen- und Weiterbildung Kärntens gewährleistet und das Entstehen einer Plattform, zur Ermittlung von Erfordernissen des Lebensbegleitenden Lernens, mit Anbietern und Trägern der Weiterbildung ermöglicht werden.
Steiermark
Förderung gemäß 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses Zielsetzung: Um Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation (Art. 4 Abs. 2 Z 1 und Art. 4 Abs. 3 Z 1) bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, wurde durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 39/2012, ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet Das Förderprogramm gliedert sich entsprechend den unterschiedlichen Qualifikationsstufen „Basisbildung“ und „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ in zwei Programmbereiche, für die jeweils spezifische Kriterien hinsichtlich der Qualität und Kostenkalkulation gelten. Die beiden Programmbereiche sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei.