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Kärnten
Gefördert werden die Teilnahme an Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung sowie die Prüfungsgebühr für den ersten Prüfungsantritt. Förderadressat: Volkshochschulen für die Leistungserbringung zum Nutzen Dritter (Krankenpflegeschüler)
Mit dem "Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand" unterstützt das Land Kärnten die Weiterbildung in der nachberuflichen Lebensphase. Der Zuschuss kann von Senior:innen mit Pensionsnachweis und Hauptwohnsitz in Kärnten beantragt werden. Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses für eine absolvierte Weiterbildung pro Person und pro Kalenderjahr in der Höhe der tatsächlichen Kurskosten, maximal jedoch in der Höhe von € 100,- gewährt.
Vorarlberg
Zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und zur Förderung benachteiligter und bisher unterrepräsentierter Personengruppen werden Angebote zur Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Level Up Erwachsenenbildung) unterstützt. Gefördert werden akkreditierte Bildungsmaßnahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen. Der Programmbereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses wird von der Abteilung Allg. Wirtschaftsangelegenheiten abgewickelt. Zielgruppe des Förderprogramms „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ sind Personen ab dem 15. Lebensjahr, die über keinen positiven Abschluss der achten Schulstufe verfügen oder eine Bildungsmaßnahme zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses abgebrochen haben. Die Förderung wird in einem Länder-Bund-Kofinanzierungsmodell (Kostenaufteilung 50:50) gewährt. Zusätzlich kann der Bund Mittel des Europäischen Sozialfonds in Anspruch nehmen.
Salzburg
Beiträge zum Betrieb von gemeinnützigen Salzburger Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Österreich
Die im Rahmen dieses Aufrufs finanzierten Partnerschaften sind Teil des bundesweiten Förderprogramms „Level Up - Erwachsenenbildung“. Dieses Programm fördert österreichweit kostenlose Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, mit dem Ziel, Personen ohne Pflichtschulabschluss die Möglichkeit zu geben, diesen nach Beenden der Schulzeit zu erwerben. Zielgruppe der Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die über keinen positiven Abschluss der 8. Schulstufe verfügen oder eine Bildungsmaßnahme zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen haben. Bildungsangebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sind entsprechend dem Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene zu gestalten (BGBl. I Nr. 72/2012). Voraussetzung zur Einreichung im Rahmen dieses Aufrufs ist die positive Akkreditierung im Rahmen des Programms „Level Up - Erwachsenenbildung“ und das Vorliegen einer gültigen Akkreditierungsbestätigung. Die nationale Kofinanzierung im Ausmaß von 65% wird zu gleichen Teilen von Bund und zuständigem Bundesland bereitgestellt. Kalkulationsgrundlagen: Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Restkostenpauschale. Die beantragten Kosten dürfen die mit der Angebotsplanung dargestellten Kosten nach Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Für die Kursteilnahme werden 80% der förderfähigen Kosten übernommen. Der Finanzierung erhöht sich um maximal 20%, abhängig von der Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zu allen erforderlichen Prüfungen antreten. Verteilungsschlüssel: EU Förderquote: 35 % Bund: 32,5 % Andere - jeweiliges Bundesland: 32,5 %
Wien
Basisbildung für Personen mit keiner oder wenig Schulbildung. Erwerb von Grundkompetenzen in der deutschen Sprache, Mathematik, IKT, Citizenship etc. mit dem Ziel, die Chancen am Arbeitsmarkt bzw. die Möglichkeit zur Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen zu erhöhen. Eine Förderung ist nur für akkreditierte Bildungseinrichtungen möglich. Zur Zielgruppe des Programmbereichs Basisbildung zählen in Österreich wohnhafte Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie Erwachsene mit Basisbildungsbedarf, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Erstsprache und eventuell vorliegender Schulabschlüsse. Fördercalls werden auf der Website www.erwachsenenbildung.at veröffentlicht und die bisher akkreditierten Bildungseinrichtungen zur Beteiligung eingeladen. Die Förderungen werden in Abstimmung mit dem Land vom Bund gewährt. Der Fördervertrag wird zwischen Bund und Bildungseinrichtungen geschlossen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch den Bund. Die Fördermittel setzen sich zu 40% von EU und jeweils zu 30% von Bund und Land zusammen.
Förderung von Projekten, Publikationen, Veranstaltungen, Kurs- und Jahresprogrammen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung.
Niederösterreich
Um der Bedeutung der Erwachsenenbildung Rechnung zu tragen, vergibt das Land Niederösterreich Förderungen an die NÖ Erwachsenenbildungseinrichtungen im engeren Sinn und an die NÖ öffentlichen Bibliotheken. Die Initiative Erwachsenenbildung steht für die Länder-Bund-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene. Ihr Ziel ist es, in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen.
Finanzielle Unterstützung des Vereins "Plattform der Erwachsenenbildung Kärnten/Koroška (PEKK)". Der Verein soll aufgrund der getroffenen Leistungsvereinbarung mit dem Land Kärnten, die ihm übertragenen Aufgaben im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung in Kooperation mit dem Land Kärnten, Abteilung 6 - LLL-Strategie & Koordination wahrnehmen. Damit soll eine zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Weiterentwicklung der Erwachsenen- und Weiterbildung Kärntens gewährleistet und das Entstehen einer Plattform, zur Ermittlung von Erfordernissen des Lebensbegleitenden Lernens, mit Anbietern und Trägern der Weiterbildung ermöglicht werden.
Steiermark
Förderung gemäß 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses Zielsetzung: Um Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation (Art. 4 Abs. 2 Z 1 und Art. 4 Abs. 3 Z 1) bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, wurde durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 39/2012, ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet Das Förderprogramm gliedert sich entsprechend den unterschiedlichen Qualifikationsstufen „Basisbildung“ und „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ in zwei Programmbereiche, für die jeweils spezifische Kriterien hinsichtlich der Qualität und Kostenkalkulation gelten. Die beiden Programmbereiche sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei.
Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Gefördert werden nur gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte Einrichtungen, wie z. B. Vereine, deren Bildungsmaßnahmen laut Vereinbarung gem. §15a B-VG von der Akkreditierungsgruppe genehmigt wurden.
Finanzielle Unterstützung in den Bereichen: 1. Weiterbildungsberatung 2. Erwachsenen - und Weiterbildung (z. B. Basisförderung für Erwachsenenbildungseinrichtungen, OEAD GmbH - Österreichischer Austauschdienst GmbH) 3. Bibliothekenwesen (z. B. Aktion "Österreich liest - Treffpunkt Bibliothek", länderübergfreifendes Bibliothekenprojekt "Rezensionen online", Projekt "Jugendlounge", Projekt "Buchstart") 4. LebensLanges Lernen - relevantes Forschungs- und Datenmanagement (z. B. Verein "Wissensnetzwerk Kärnten - Wissenslandkarte Kärnten")