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Kärnten
Der Zweck der Förderung im Rahmen der Strategie des Landes Kärnten für das Lebenslange Lernen besteht darin, eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Erwachsenenbildung zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei wurden vier zentrale Grundprinzipien definiert, für die jeweils konkrete Handlungsfelder erarbeitet wurden. Chancengleichheit soll in jeder Hinsicht gefördert werden. Dies umfasst die Erleichterung des Zugangs zu Informationen durch mehr Transparenz sowie die Optimierung lebenslanger Bildungsbegleitung (Life Long Guidance). Außerdem zielt die Förderung darauf ab, neue Lernformate und -orte zu definieren, zu fördern und zu implementieren. Kompetenzen sollen dabei bewusst und sichtbar gemacht werden. Zudem sollen neue Lernorte und Lernmethoden etabliert werden. Drittens wird großer Wert auf Netzwerke gelegt. Ziel ist es, die Qualität und Durchlässigkeit von Bildungsangeboten zu verbessern, Kooperationen und Vernetzungen zu fördern sowie die langfristige Absicherung der Bildungsinstitutionen sicherzustellen. Viertens steht das Prinzip Vielfalt statt Einfalt im Fokus. Ein vielfältiges Bildungsangebot soll gewährleistet und ein positives Image für Lernen und Bildung geschaffen werden. Insgesamt zielt die Förderung darauf ab, durch klare Prinzipien und zielgerichtete Maßnahmen eine moderne, inklusive und nachhaltige Erwachsenenbildung in Kärnten sicherzustellen.
Gefördert werden die Teilnahme an Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung sowie die Prüfungsgebühr für den ersten Prüfungsantritt. Förderadressat: Volkshochschulen für die Leistungserbringung zum Nutzen Dritter (Krankenpflegeschüler)
Mit dem "Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand" unterstützt das Land Kärnten die Weiterbildung in der nachberuflichen Lebensphase. Der Zuschuss kann von Senior:innen mit Pensionsnachweis und Hauptwohnsitz in Kärnten beantragt werden. Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses für eine absolvierte Weiterbildung pro Person und pro Kalenderjahr in der Höhe der tatsächlichen Kurskosten, maximal jedoch in der Höhe von € 100,- gewährt.
Vorarlberg
Zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und zur Förderung benachteiligter und bisher unterrepräsentierter Personengruppen werden Angebote zur Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Level Up Erwachsenenbildung) unterstützt. Gefördert werden akkreditierte Bildungsmaßnahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen. Der Programmbereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses wird von der Abteilung Allg. Wirtschaftsangelegenheiten abgewickelt. Zielgruppe des Förderprogramms „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ sind Personen ab dem 15. Lebensjahr, die über keinen positiven Abschluss der achten Schulstufe verfügen oder eine Bildungsmaßnahme zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses abgebrochen haben. Die Förderung wird in einem Länder-Bund-Kofinanzierungsmodell (Kostenaufteilung 50:50) gewährt. Zusätzlich kann der Bund Mittel des Europäischen Sozialfonds in Anspruch nehmen.
Salzburg
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus, der gesellschaftlichen Teilhabe der Salzburger Bevölkerung sowie zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des regionalen Angebotes der Salzburger Erwachsenenbildung.
Burgenland
Einer der Schwerpunkte dieser Maßnahme ist der Bildungsberatung und anbieterunabhängigen Bildungsinformation gewidmet. Dieses konzipierte Projekt wird insbesondere im Bereich Bildungsmarketing (Sensibilisierung und Bewusstseinsschaffung für den Wert von Bildung) erweitert. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Abwicklung der „Initiative Erwachsenenbildung“ sein, im Zuge derer die beiden Projektteile Basisbildung und Nachholen von Bildungsabschlüssen abgewickelt werden sollen. Dabei ist auch auf regionale Aspekte sowie die Zugänglichkeit für Menschen mit körperlichen Behinderungen zu achten. Ergänzend sollen auch unterstützende Studien und Analysen im Bildungsbereich vergeben werden können, die die Weiterentwicklung der Schwerpunkte dieser Maßnahme unterstützen.
Wien
Basisbildung für Personen mit keiner oder wenig Schulbildung. Erwerb von Grundkompetenzen in der deutschen Sprache, Mathematik, IKT, Citizenship etc. mit dem Ziel, die Chancen am Arbeitsmarkt bzw. die Möglichkeit zur Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen zu erhöhen. Eine Förderung ist nur für akkreditierte Bildungseinrichtungen möglich. Zur Zielgruppe des Programmbereichs Basisbildung zählen in Österreich wohnhafte Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie Erwachsene mit Basisbildungsbedarf, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Erstsprache und eventuell vorliegender Schulabschlüsse. Fördercalls werden auf der Website www.erwachsenenbildung.at veröffentlicht und die bisher akkreditierten Bildungseinrichtungen zur Beteiligung eingeladen. Die Förderungen werden in Abstimmung mit dem Land vom Bund gewährt. Der Fördervertrag wird zwischen Bund und Bildungseinrichtungen geschlossen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch den Bund. Die Fördermittel setzen sich zu 40% von EU und jeweils zu 30% von Bund und Land zusammen.
Das Netzwerk "Bildungsberatung in Wien" ist Teil eines österreichweiten Programms des BMBWF, das aus dem BMBWF zugeordneten ESF-Mitteln, aus Mitteln des Bundes und aus Landesmitteln finanziert wird. Der waff stellt die Landesförderung zur Verfügung und beteiligt sich auch operativ an der Initiative "Bildungsberatung in Wien".
Ermöglichung eines niederschwelligen Zugangs zu diversen Bildungsangeboten für benachteiligte und bildungsferne Zielgruppen.
Förderung von Projekten, Publikationen, Veranstaltungen, Kurs- und Jahresprogrammen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung.
Niederösterreich
Um der Bedeutung der Erwachsenenbildung Rechnung zu tragen, vergibt das Land Niederösterreich Förderungen an die NÖ Erwachsenenbildungseinrichtungen im engeren Sinn und an die NÖ öffentlichen Bibliotheken. Die Initiative Erwachsenenbildung steht für die Länder-Bund-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene. Ihr Ziel ist es, in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen.
Steiermark
Förderung gemäß 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses Zielsetzung: Um Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation (Art. 4 Abs. 2 Z 1 und Art. 4 Abs. 3 Z 1) bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, wurde durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 39/2012, ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet Das Förderprogramm gliedert sich entsprechend den unterschiedlichen Qualifikationsstufen „Basisbildung“ und „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ in zwei Programmbereiche, für die jeweils spezifische Kriterien hinsichtlich der Qualität und Kostenkalkulation gelten. Die beiden Programmbereiche sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei.