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Österreich
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, u. a. flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030, durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 438 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel aus dem BFG/BFRG finanziert.“ Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Finanzen. Die Leistungen reichen von der Vergabe von Förderungen bei der Einreichung von Förderungsprojekten bis zum Abschluss der Förderungsverträge und deren Überwachung durch Experten und Expertinnen der FFG. Grundlage für die Förderungsprogramme bilden die Sonderrichtlinien BBA2030:Access und BBA2030:OpenNet, die mit Beschluss vom 21. März 2022 von der Europäischen Kommission (State Aid SA.63172 (2021/N) – Austria RRF – Broadband Austria 2030) als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurden und auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) erlassen wurden. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030 sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen im Zuge der Förderungsprogramme der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet können im Sinne der Breitbandstrategie 2030 zur Verbesserung des Wissens über Chancen und Risiken von Breitbandtechnologien beitragen. Sie werden seitens des Bundesministeriums für Finanzen in Auftrag gegeben. Die Erkenntnis über den Nutzen von Breitbandanwendungen stärkt die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Angeboten und reduziert letztlich den Bedarf an Förderungen. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Kärnten
Basisfinanzierung an das Institut für Technologie und alternative Mobilität für Kontrolle und Abwicklung der Breitbandinitiative. Ziel dieser Initiative ist, es Infrastruktur auszubauen: Schaffung einer Basisinfrastruktur für flächendeckendes Breitbandinternet in Kärnten im Kontext überregionaler und internationaler technologischer Entwicklungen auf diesem Sektor. Ziel ist es, die digitale Kluft zwischen ländlichen Regionen und Ballungszentren zu schließen. Eine technologisch zeitgemäße entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur stellt einen wesentlichen Standortfaktor für einen funktionierenden Wirtschafts-, Kultur- und Lebensraum dar. Es gilt den Wirtschaftsstandort für bestehende und neue Betriebe attraktiv zu gestalten und der Abwanderung, insbesondere aus ländlichen Regionen, entgegenzuwirken, wie auch für die Bevölkerung die Vorteile der Breitbandinfrastruktur darzustellen. Zwischenzeitlich verfügt die Breitbandinitiative Kärnten, welche seit 2004 besteht, über ein ausgeprägtes regionales, nationales und internationales Netzwerk. Als physische Anlaufstelle für sämtliche Agenden dieser Thematik besteht die Breitbandinitiative Kärnten auch in Form eines Breitbandbüros (office@breitbandinitiative.at, www.breitbandinitiative.at)
Niederösterreich
Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetzen in Niederösterreich durch Ausfinanzierung und/oder Schließung und/oder Verringerung von Finanzierungslücken bei Projekten, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde. Fördergebiet sind sämtliche unversorgte Gebiete in Niederösterreich, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde, jedoch eingeschränkt auf Katastralgemeinden mit weniger als 5.000 (fünftausend) Einwohnern. Als Fördernehmer kommen Gemeinden und/oder Gemeindeverbände, sowie wirtschaftliche Betriebe von Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden in Betracht, unabhängig davon ob es sich um ausgegliederte Rechtsträger oder Betriebe gewerblicher Art handelt.
Mit dem Programm Breitband Austria 2020 fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) den Ausbau von Breitbandnetzen in ganz Österreich. Das Ziel ist eine nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung Österreichs mit ultraschnellem Breitband bis zum Jahr 2020. Programme: „Breitband Austria 2020 Access“ hat die räumliche Ausdehnung von leistungsstarken Zugangsnetzen im Fokus, zielt somit in Richtung einer verbesserter Abdeckung. „Breitband Austria 2020 Backhaul“ unterstützt die Verstärkung der Zubringernetze und die Anbindung von Insellösungen an die Kernnetze, Hauptstoßrichtung sind symmetrische Übertragungsgeschwindigkeiten. Mit dem „Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm“ soll die Mitverlegung von Leerverrohrungen für Kommunikationsnetze bei laufenden kommunalen Tiefbauarbeiten erleichtert werden. Breitband Austria 2020 Connect richtet sich an österreichische KMU/EPU und Pflichtschulen bzw. andere öffentliche Bildungseinrichtungen. Gefördert wird die erstmalige Anbindung des Standortes mit Glasfaser.
Vorarlberg
Wie in der Vorarlberger Breitbandstrategie festgehalten, gewährt das Land Vorarlberg im Rahmen der Breitbandstrategie BBA2020 des Bundes für die Richtlinie Access, Backhaul und Leerrohr eine TOP-UP Förderung in Höhe von bis zu 25 %. Förderungsgegenstand sind Investitionsvorhaben betreffend: Access: den Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze). Darunter fallen insbesondere die wesentliche Verbesserung der Anbindung von Privathaushalten, von öffentlichen Bildungseinrichtungen und Unternehmen, wie auch die wesentliche Verbesserung der Anbindung von Mobilfunkbasisstationen; die Modernisierung des Breitbandgrundversorgungsnetzes hin zu einem NGA-Netz. Backhaul: die Modernisierung bestehender Backhaul-Einrichtungen, um bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit genügend Kapazität zu versorgen. Das bedeutet, dass Lücken zwischen dem Kernnetz (Backbone) und Zubringerleitungen zu etwa einer Mobilfunkstation oder einem PoP (Point of Presence) geschlossen werden. Leerrohr: die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel, durch welche der Lückenschluss bei der flächendeckenden Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen unterstützt wird. Längerfristig sollen die geförderten Investitionen dem Einsatz von Glasfasern dienen. Die Förderung bezieht sich sowohl auf die Gebietserschließung als auch auf die Anbindung von Privathaushalten, öffentlichen Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Der geförderte Streckenabschnitt muss sich in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines NGA-Netzes einfügen und die entsprechenden technischen Parameter erfüllen.
Wie in der Vorarlberger Breitbandstrategie festgehalten, gewährt das Land Vorarlberg im Rahmen der Breitbandstrategie BBA2030 des Bundes für die Richtlinie OpenNet eine TOP-UP Förderung in Höhe von bis zu 25 %. Gegenstand der Förderung sind Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access-Netzen, mit dem Ziel einer Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit. Diese Verdoppelung führt gemäß BEREC BoR(20)165 vom 1. Oktober 2020 zu einer unter Spitzenlastbedingungen zuverlässig erreichbaren Geschwindigkeit der Endkundenprodukte von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch. Diese Zugangsnetze müssen ohne weitere Investitionen in die im Rahmen dieser Sonderrichtlinie geförderte passive Infrastruktur auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten zu Spitzenlastbedingungen aufgerüstet werden können.
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030 sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 891,3 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel in der Höhe von 389,6 Mio. Euro aus dem BFG/BFRG finanziert. Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
Die Verfügbarkeit und Nutzung von Breitband-Internet ist für Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor und ein wichtiges Qualitätskriterium. Ziel der Richtlinie ist es, Gemeinden in allen Regionen des Landes bei der Errichtung einer hochwertigen Breitband-Infrastruktur zu unterstützen. Förderwerber sind Vorarlberger Gemeinden, Kooperationen von Vorarlberger Gemeinden, Regionalplanungsgemeinschaften oder Vorarlberger Gemeindeverbände.
Oberösterreich
Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Investitionen von Klein- und Mittelbetrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.
Salzburg
Das Land Salzburg gewährt im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 des Bundes für die Richtlinien OpenNet und Access eine Top-Up-Förderung in Höhe von maximal 40 % (OpenNet) bzw. maximal 25 % (Access). Die Förderungsprogramme BBA2030: Access und OpenNet streben die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Gegenstand der Förderung sind Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Access) bzw. für die Errichtung von Open Access-Netzen (OpenNet), mit dem Ziel einer Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit. Diese Zugangsnetze müssen ohne weitere Investitionen in die im Rahmen der Sonderrichtlinien geförderte passive Infrastruktur auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten zu Spitzenlastbedingungen aufgerüstet werden können.