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Oberösterreich
Mitgliedsbeitrag an EUROPEA Austria (Europäische Netzwerk der Agrarbildung)
Österreich
Beiträge zu wissenschaftlichen Organisationen in Abstimmung mit dem BMBWF
Mit der österreichischen Mitgliedsbeitragsleistung zu ESA wird die Basis für die Teilnahme österreichische FTI-Einrichtungen und Unternehmen zur Entwicklung und Umsetzung weltraumtauglicher Dienstleistungen geschaffen.
Mit der österreichischen Mitgliedsbeitragsleistung zu EUMETSAT wird die Basis für die Teilnahme österreichische FTI-Einrichtungen und Unternehmen zur Entwicklung und Umsetzung weltraumtauglicher Dienstleistungen geschaffen. Hierzu zählen insbesondere Anwendungen in Form von Diensten, wie Satellitennavigation und -kommunikation, Erdbeobachtung oder Wettervorhersage.
Salzburg
Beiträge des Landes für Mitgliedschaften in Vereinen und sonstigen Institutionen, die der Höhe nach über übliche Mitgliedsbeiträge hinausgehen und den Charakter von Förderungen (zB Beitrag zur Basisfinanzierung) haben.
Zielsetzung (WAS): Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen bei internationalen Wissenschaftsorganisationen bzw. Beiträgen zu internationalen Wissenschaftsnetzwerken Zielgruppe (WER): Internationale Organisationen und Netzwerke
Jährlicher Mitgliedsbeitrag an eine nationale Organisation zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung für journalistische Berufe, womit die Weiterbildung von Österreichs Journalisten unterstützt wird.
Das Land Oberösterreich ist Mitglied im Verein "Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK)". Entsprechend dem jährlichen Beschluss der Generalversammmlung erfolgt die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags.
Vorarlberg
Mitgliedsbeiträge an nationale und internationale Organisationen an deren Tätigkeit das Land Vorarlberg ein berechtigtes Interesse hat.
Gemeinnütziger Zweck des Vereins ist statutengemäß die Stärkung der Tourismusdestination Österreich in den wichtigsten Quellmärkten mit dem Ziel, damit einen Beitrag zur Stärkung der Wertschöpfung für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu liefern. Der Bund hat als ordentliches Mitglied des Vereins jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dessen Höhe wird jährlich durch die Generalversammlung festgesetzt.
Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen an deren Tätigkeit das BMSGPK ein berechtigtes Interesse hat.
Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen an deren Tätigkeit das BMWKMS ein berechtigtes Interesse hat.