Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Österreich
Förderung des laufenden Betriebes 1) der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe (HEH) in Wien 1 und 2, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg (inklusive Saftladen), Kärnten, Tirol und Vorarlberg, 2) von Wohnheimen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene und 3) von Beratungsstellen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene. Die Förderung dient der teilweisen Finanzierung von privaten Vereinen, die mit der Betreuung von (ehemaligen) Strafgefangenen, Haftentlassenen und Freigängern betraut sind.