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Wien
Aufgabe der Haftentlassenenhilfe ist es, Inhaftierte auf ihre Entlassung vorzubereiten und sie nach der Entlassung dabei zu unterstützen, ein Zuhause zu finden, den Lebensunterhalt zu sichern und sich wieder an das Leben in Freiheit zu gewöhnen. Im Gegensatz zur Bewährungshilfe ist die Haftentlassenenhilfe eine Dienstleistung von NEUSTART, die freiwillig in Anspruch genommen wird. Um die Reintegration bereits vor der Entlassung vorzubereiten, fördert das Land Wien die sozialarbeiterische Betreuung in Form zwei Vollzeitäquivalenten von NEUSTART.
Österreich
Förderung des laufenden Betriebes 1) der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe (HEH) in Wien 1 und 2, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg (inklusive Saftladen), Kärnten, Tirol und Vorarlberg, 2) von Wohnheimen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene und 3) von Beratungsstellen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene. Die Förderung dient der teilweisen Finanzierung von privaten Vereinen, die mit der Betreuung von (ehemaligen) Strafgefangenen, Haftentlassenen und Freigängern betraut sind.