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Steiermark
15 % der Landesjagdabgabe von verpachteten Jagden fließen per Gesetz der Landesjägerschaft zu.
Vorarlberg
Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Jagdgesetz: Unterstützung der Landesregierung an die Vorarlberger Jägerschaft, zur Erfüllung der ihr Kraft Gesetztes übertragenen Aufgaben.
Oberösterreich
Gefördert werden Projekte zur Lebensraumverbesserung des Wildes zur Vermeidung von Wildschäden zur Anbringung von Wildwarnreflektoren zum Einsatz von Wildrettungsgeräten für Artenschutzprogramme für wissenschaftliche Untersuchungen durch finanzielle Beiträge des Landes. Förderwerber können der Oberösterreichische Landesjagdverband, Öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sein.
Kärnten
Das Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist die Einzelförderung zur Unterstützung des jagdlichen Brauchtums wie Jagdhornbläsergruppen, Jagdkulturvereine, Jagdtracht, Falknerei, Ausbildungs- und Aufklärungsaktionen, Hubschrauberfütterungsaktionen, Beratungskosten bzw. Nicht-Amtliche Sachverständigenkosten, Förderung von jagdlichen Projekten usw. Förderadressat: natürliche und juristische Personen die dieser Zielsetzung entsprechen.
Tirol
Die Förderung richtet sich an den Tiroler Jägerverband. Im Rahmen dieser Förderung werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Förderung der dem Tiroler Jägerverband gesetzlich übertragenen Aufgaben und zur Optimierung des Jagdwesens in Tirol gewährt: Aus- und Weiterbildung von Jägern und Funktionären Forschungsprojekte Jagdkultur und Wildschutzmaßnahmen