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Kärnten
Die nicht gedeckten Kosten der Unterbringung sowie Verpflegung von Lehrlingen in Lehrlingsheimen werden vom Land Kärnten an die Kärntner Heimstätte refundiert.
Tirol
Diese Maßnahme dient dem Ziel, Studierende aus Tirol in StudentInnenheimen in ganz Österreich kostengünstig unterzubringen.
Vorarlberg
Um für Vorarlberger Studentinnen und Studenten eine gesicherte und kostengünstige Unterkunft am Studienort bestmöglich zu gewährleisten, erwirbt die Vorarlberger Landesregierung Heimplatzkontingente in ganz Österreich. Studierendenheime, die über kein Vorarlberger Kontingent verfügen oder bei denen Vorarlberger Studierende über das vorhandene Kontingent hinaus aufgenommen werden, können mit Betriebskostenzuschüssen unterstützt werden.
Oberösterreich
Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnnen und Assistenten bei Schulerhaltern oder Dritten (z.B. bei Einrichtungen der Behindertenhilfe oder einschlägiger Organisationen), die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Schulen fördern und unterstützen.
Zur Deckung des Personalaufwandes wird dem Landesverband für Elternvereine jährlich ein Landesbeitrag ausbezahlt. Ziel des Verbandes ist es, die Arbeitsschwerpunkte von Elterninteressen zu bündeln, zu intensivieren und zu erweitern, um damit eine von der Vorschule bis zum Schulabschluss durchgängige Interessensvertretung von Eltern auf Landesebene sicherzustellen. Der Verein konzentriert damit die Elterninteressen und fungiert als Ansprechpartner für Bildungseinrichtungen, Medien und Politik.
Das Land Vorarlberg gewährt Mittel an diverse Lehrer-, Eltern-, und Schülervereinigungen.
Österreich
Im Rahmen dieses Leistungsangebotes erfolgt ein Beitrag zum Verwaltungsaufwand der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, damit die Schulung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern sowie das Leisten von fachlichen Information an die Studierenden, gewährleistet ist. Die Höhe beträgt 5 bis 10 vH der Gesamtsumme der Studierendenbeiträge des jeweiligen Studienjahres für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten.
Bedingt durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mussten im März 2020 fast alle Betriebe der ÖMBG (Österreichische Mensen Betriebsgesellschaft m.b.H.) geschlossen werden. Um eine Insolvenz abzuwenden sowie die Weiterführung der ÖMBG zu ermöglichen, werden Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.
Steiermark
Hilfe zur Erziehung und Schulbildung ist für alle durch die Behinderung bedingten Mehrkosten zu gewähren, die notwendig sind, um den Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Schulbildung zu erlangen. Das sind Kosten für die Frühförderung, den behinderungsbedingten Mehraufwand für Betreuung und Pflege für die Teilnahme an der Kinderbetreuung in (heilpädagogischen) Kindergärten, den behinderungsbedingten Mehraufwand für Betreuung – ausgenommen pädagogische Leistungen – und Pflege in (heilpädagogischen) Horten und für die Teilnahme am Unterricht, an Schulveranstaltungen und an schulbezogenen Veranstaltungen.
Burgenland
Die Leistung umfasst die Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten, die notwendig sind, um den behinderten Menschen in die Lage zu versetzen, eine seinen Fähigkeiten entsprechende Erziehung und Schulbildung zu erlangen. Dies kann vom Land als Träger von Privatrechten durch eine finanzielle Förderung der Erziehungsberechtigten insbesondere bei der Beistellung einer Eingliederungshilfe erfolgen. Die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung erfolgt in Form der Gewährung einer Eingliederungshilfe (zusätzliche pflegerische und/oder soziale Betreuung) im Unterricht bzw. Kindergarten für Kinder mit Behinderungen, wobei die Gehaltskosten der Eingliederungshilfe vom Land Burgenland übernommen werden. Die Eingliederungshilfen stehen diesen Kindern unterstützend zur Seite, damit sie ihren Schul- oder Kindergartenalltag erfolgreich bewältigen können. Dabei führen Eingliederungshilfen in der Regel folgende Tätigkeiten aus: Mobilitätshilfe (Schülertransport, Begleitung inner- und außerhalb des Schulgebäudes etc.), Unterstützung beim Umkleiden, Betreuung der Kinder im Unterricht/Kindergarten unter Anleitung der LehrerInnen/KindergartenpädagogInnen, Unterstützung bei der Hygiene und Nahrungsaufnahme.
Diese Maßnahme ist die Grundlage für die Gewährung von Förderungen an Schülerinnen und Schüler, die am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch teilnehmen und in schulischen Einrichtungen durch eine EU-Beihilfe vergünstigtes Obst, Gemüse und Milcherzeugnisse beziehen können. Sie dient sowohl als Maßnahme zur Stabilisierung der Agrarmärkte, wie auch zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten an Kinder.
Fahrtkostenzuschüsse für SchülerInnen, die während eines Schuljahres in einer Zweitunterkunft wohnen müssen.