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Österreich
Der Bund ist (neben dem Land - 20 vH, der Landeshauptstadt Salzburg - 20 vH und dem Tourismusförderungsfonds - 20 vH) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet und zwar in Höhe von 40 vH solcher Betriebsabgänge.
Salzburg
Das Land ist (neben dem Bund, der Landeshauptstadt Salzburg und dem Tourismusförderungsfonds) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet, und zwar in Höhe von 20 vH solcher Betriebsabgänge
Niederösterreich
Der NÖ Blasmusikverband wurde mit der finanziellen und administrativen Abwicklung der Fördervergabe im Bereich der Förderung des NÖ Blasmusikwesens vom Land Niederösterreich beauftragt. Gefördert werden vereinsmäßig konstituierte Musikkapellen, welche an Konzertwertungen teilnehmen in folgenden Bereichen: Der Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen, dem Ankauf von Blas- u. Schlaginstrumenten, der Durchführung von notwendigen Reparaturen am Instrumentenbestand und dem Ankauf von Noten. Weitere Beihilfen/Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialfonds, des Darlehensfonds und im Rahmen von Sonderförderungen sind auf der Homepage des NÖ Blasmusikverbandes ersichtlich.
Das Land Niederösterreich als Kulturland war immer bestrebt die Musikkultur zu unterstützen und durch finanzielle Förderungen zu heben. Darauf ist nicht zuletzt die musikalische Vielfalt der Aktivitäten in Niederösterreich zurückzuführen, sondern auch deren Ausstrahlung weit über die Grenzen des Bundeslandes und der Republik hinaus. Niederösterreichische KomponistInnen können einerseits durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen unterstützt werden und andererseits durch die Verleihung der Würdigungs- und Anerkennungspreise des Landes Niederösterreich, die im Bereich der Musik in zweijährigem Rhythmus KomponistInnen vorbehalten sein sollen. Musikveranstaltungen, seien es Konzertserien (keine Einzelkonzerte!) oder auch Meisterkurse, Fortbildungskurse, Wettbewerbe etc. können ebenfalls vom Land Niederösterreich gefördert werden. Akustische Ausstattung von Proberäumen (Blasmusik), folgende max. Fördersätze kommen zur Anwendung, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird: € 50.000,- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m² € 21.800,- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m² € 10.000,- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.
Burgenland
Dieser Beitrag dient dem Land Burgenland zur Abwicklung von direkten Geldleistungen (Anerkennungspreisen) an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Burgenländischen Bandwettbewerbs.
Kärnten
Gemäß § 11 Absatz 1 K-KFördG 2001 hat die Landesregierung alljährlich für besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet Preise zu vergeben. § 4 Absatz 1 lit. d) des K-KFördG 2001 sieht als weitere Förderungsmaßnahme die Vergabe von Ehren- und Förderpreisen vor. In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit einen Anerkennungspreis. Der Preis kann an natürliche oder juristische Personen vergeben werden.
Steiermark
Kunstförderungsankäufe bzw. Ankauf von Kunstwerken im Bereich "Bildende Kunst".
Wien
Die Stadt Wien Kultur fördert die Weiterentwicklung bzw. Fertigstellung von bestimmten Projekten und längerfristigen Arbeitsprozessen in folgenden Bereichen: Bildende Kunst und Medienkunst Darstellende Kunst - Performance Darstellende Kunst - Theater Film Literatur Dramatik Komposition Pro Bereich werden 12 Stipendien in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich vergeben.
An Salzburger KünstlerInnen werden in den jeweiligen Sparten Stipendien zur Unterstützung ihrer Arbeit vergeben.
Das Land Kärnten vergibt über Vorschlag einer unabhängigen Jury in den Sparten Film, Literatur und bildende Kunst Arbeits- und Finalisierungsstipendien. Autoren/-innen bzw. Künstler/-innen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich einem neuen oder einem fortgeschrittenen Projekt zu widmen und dieses zu einem Abschluss zu bringen.
Förderung von Jahresprogrammen, Einzelprojekten von Vereinen und vergleichbaren Rechtsträgern und Einzelpersonen aus dem Bereich Architektur und Design, Teilfinanzierung
Die EU hat mit der Aufbau- und Resilienzfazilität ein Instrument mit einem Gesamtvolumen von rund € 670 Mrd. (Zuschüsse und Darlehen) geschaffen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und den grünen und digitalen Übergang zu fördern. Aus diesen Mitteln wird ein Teil in die Sanierung der Praterateliers investiert. Diese ist ein Vorzeigemodell für die Verbindung einer gelebten Baukultur mit dem Ziel eines umweltbewussten Denkmalschutzes. Des Weiteren soll auch die Umsetzung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“ sichtbar dargestellt werden. Im Zuge der Sanierung kommen ganzheitliche Qualitätskriterien sowie zeitgemäße Beteiligungs- und Planungsverfahren unter Berücksichtigung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“ zum Einsatz. Die Sanierungsmaßnahmen tragen zu einer wesentlichen Steigerung der Energieeffizienz der Praterateliers bei. Die Umsetzung der Investition soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.