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Vorarlberg
Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Fischereigesetz: Unterstützung der Landesregierung an den Landesfischereiverband Vorarlberg, zur Erfüllung der ihm Kraft Gesetztes übertragenen Aufgaben.
Österreich
Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden: Datenerhebung (M 2) Überwachung und Durchsetzung (M 3) Detailinformationen zur Maßnahme 2 "Datenerhebung" Verbesserung der Datenerhebung und Datenverwaltung sowie Durchführung von Studien für unterstützende Fragestellungen zu den Zielen des Programms, z. B. (Pilot-)Studien zum Fischbestand in Seen, Erhebungen von sozioökonomischen Daten bzw. Daten zu Umweltindikatoren und Datenerhebungen im Bereich der (biologischen) Aquakultur. Detailinformationen zur Maßnahme 3 "Überwachung und Durchsetzung" Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, z. B. mittels molekularbiologischer Verfahren bzw. Analysetechniken, IT-gestützter Systeme für das Management von Daten und den Austausch zwischen Produzenten, Vermarktung und Behörden sowie Unterstützung der Kontrolle in Bezug auf die Herkunft.
Der Leistungsgegenstand umfasst eine Maßnahmenart des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027 - unter welcher folgende Aktivität gefördert wird: Binnenfischerei (M 1) Detailinformationen zur Maßnahmenart 1 "Binnenfischerei" Investitionen an Bord, in Fanggeräte, Hygiene-, Gesundheits- und Umwelt-/Klimamaßnahmen Investitionen zur Förderung der Diversifizierung der Binnenfischerei sowie der Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Innovation, insbesondere durch partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Stelle und einem Fischereibetrieb
Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden: Aquakultur (M 4) Humankapital (M 5) Detailinformationen zur Maßnahmenart 4 „Aquakultur“: Produktive Investition in die Aquakultur Investitionen zur Verringerung der negativen Auswirkungen oder zur Steigerung der positiven Auswirkungen der Aquakulturanlagen auf die Umwelt Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz sowie für einen nachhaltigen Energieeinsatz Investitionen im Bereich Diversifizierung sowie im Bereich Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Innovation Detailinformationen zur Maßnahmenart 5 „Humankapital": Aus- und Weiterbildung, Vernetzung und Erfahrungsaustausch sowie Beratung für die Aquakultur und die Binnenfischerei
Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden: Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (M 6) Vermarktungsmaßnahmen (M 7) Detailinformation zur Maßnahmenart 6 - "Verarbeitung": Investitionen in Ressourceneffizienz oder Verringerung der Umweltbelastung, einschließlich Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes und der Abfallbehandlung, Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, Verarbeitung von biologischen/ökologischen Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Investitionen in Anpassung an den Klimawandel, für den Klimaschutz, in Einergieeinsparung, Umstellung auf erneuerbare Energiequellen Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit, der Hygiene, der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen Investitionen in neue oder verbesserte Erzeugnisse, Verfahren bzw. Technologien oder (EDV-) Systeme der Verwaltung oder Organisation Detailinformation zur Maßnahmenart 7 - "Vermarktung": Vermarktungsmaßnahmen für Fischerei- und Aqakulturerzeugnisse, Gründung von Erzeugerorganisationen, der Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Fisch- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Zertifizierung Organisation regionaler, nationaler oder transnationaler Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich nachhaltiger, regionaler oder biologischer/ökologischer Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Steiermark
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von natürlichen und juristischen Personen, die der Fischerei zugutekommen. Die Förderwürdigkeit wird durch den Fischereibeirat geprüft.
Oberösterreich
Allgemeine Fischereiförderung: Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss wird der Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen, die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse, wissenschaftliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Gewässern, (wasserbauliche) Maßnahmen an Gewässern, die geeignet sind, den fischökologischen Zustand nachhaltig zu verbessern (Herstellung der Durchgängigkeit, Renaturierung, etc.), gefördert. Förderempfänger sind Fischereireviere und Einzelpersonen. Äschenbesatz: Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert. Förderempfänger sind Fischereireviere und Einzelpersonen. Bäuerliche Fischproduktion: Die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken, der Erstbesatz sowie Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln gefördert. Förderempfänger sind Landwirte.
Kärnten
Ein oder mehrere Fischereiberechtigte und Fischereirevierverbände können Förderanträge zur Verbesserung der Lebensräume von Fischen, zur Hebung eines zurückgehenden Fischbestandes und zur Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen stellen.
Niederösterreich
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband I (FRV I) Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Der NÖ Landesfischereiverband und die Fischereirevierverbände haben die Einnahmen aus der Fischerkartenabgabe vollständig und nachweislich für die Förderung der Fischerei und der Forschung insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Fischarten zu verwenden. Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband II Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligskeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband III (im Folgenden: FRV III) in Zusammenarbeit mit dem NÖ Landesfischereiverband Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband IV (im Folgenden: FRV IV) in Zusammenarbeit mit den Fischereirevierverbänden Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Der NÖ Landesfischereiverband und die Fischereirevierverbände haben die Einnahmen aus der Fischerkartenabgabe vollständig und nachweislich für die Förderung der Fischerei und der Forschung insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Fischarten zu verwenden. Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.