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EMFAF 2023-2027: Verarbeitung und Vermarktung

Österreich

Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden: Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (M 6) Vermarktungsmaßnahmen (M 7) Detailinformation zur Maßnahmenart 6 - "Verarbeitung": Investitionen in Ressourceneffizienz oder Verringerung der Umweltbelastung, einschließlich Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes und der Abfallbehandlung, Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, Verarbeitung von biologischen/ökologischen Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Investitionen in Anpassung an den Klimawandel, für den Klimaschutz, in Einergieeinsparung, Umstellung auf erneuerbare Energiequellen Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit, der Hygiene, der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen Investitionen in neue oder verbesserte Erzeugnisse, Verfahren bzw. Technologien oder (EDV-) Systeme der Verwaltung oder Organisation Detailinformation zur Maßnahmenart 7 - "Vermarktung": Vermarktungsmaßnahmen für Fischerei- und Aqakulturerzeugnisse, Gründung von Erzeugerorganisationen, der Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Fisch- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Zertifizierung Organisation regionaler, nationaler oder transnationaler Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich nachhaltiger, regionaler oder biologischer/ökologischer Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Förderung des Fischereiwesens, Fonds zur Sicherung einer bäuerlichen Landwirtschaft in Oö.

Oberösterreich

Allgemeine Fischereiförderung: Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten und juvenilen Bachforellen, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert. Förderempfänger sind der Oö. Landesfischereiverband, die Oö. Fischereireviere, Vereine mit Fischwässern in Oberösterreich, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischwässern in Oberösterreich. Bäuerliche Fischproduktion: Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert. Förderempfänger sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Betriebs- und Anlagenstandort in Oberösterreich). Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren: Im Rahmen des "Managementplan Fischotter Oberösterreich" wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden. Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (z.B. Graureiher) gefördert werden.