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Österreich
Für außerordentliche Einkünfte, Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen und Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützer Erfindungen ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes.
Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens einen Freibetrag von maximal 10.000 Euro berücksichtigen.
Aufwandsersatz an die Gesellschaft, der nicht durch Erträgnisse abgedeckt ist, (Leistung der Gesellschaft ist die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden)
Finanzielle Unterstützung von Sozialeinrichtungen der Steuer- und Zollverwaltung.
Die von Beamten des Finanzressorts vereinnahmten Geldstrafen und Geldbußen aus Disziplinarverfahren (zweckgebunden) werden für Wohlfahrtswecke zugunsten der Beamten des BMF weiterverwendet.
Finanzielle Unterstützung von Sportvereinen, deren Mitglieder des Bundesministeriums für Finanzen sind.
Beispielsweise: Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung, Kirchenbeitrag, Spenden
Vergütung von Umsatzsteuer und Energieabgaben an Diplomaten, Berufskonsulen, Botschaften und internationale Organisationen in Österreich