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Burgenland
Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen.
Österreich
Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kürzt die Einkommensteuer. Für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, werden folgende Absetzbeträge indexiert (gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden): Familienbonus Plus Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Kindermehrbetrag
Die Familienbeihilfe ist eine direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten, durch welche die Kosten, die Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.
Wien
Es handelt sich hierbei um einen Zweckzuschuss zur Schaffung von zusätzlichen Bildungsplätzen in institutionellen, elementaren Wiener Bildungseinrichtungen primär für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren an Trägerorganisationen.
Oberösterreich
Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Horten fördern und unterstützen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger von Horten (Vereine, Pfarren, Gemeinden).
Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Kindergärten fördern und unterstützen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger von Kindergärten (Vereine, Pfarren, Gemeinden).
Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistentenbei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Krabbelstuben fördern und unterstützen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger von Krabbelstuben (Vereine, Pfarren, Gemeinden).
Kärnten
Gefördert werden neu geschaffene Kinderbildungs- und -betreuungsplätze, Qualitätsverbesserungen, die Ausbildung der Tageseltern gemäß Gütesiegel sowie die Anstellung von Tageseltern. Die Förderung erfolgt in Form von: Investitionskostenzuschüssen: für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze oder zur räumlichen Qualitätsverbesserung zur Erreichung der Barrierefreiheit zur Qualitätsverbesserung Personalkostenzuschüsse: Ausbildung der Tageseltern gemäß Gütesiegel Neuanstellung von Tageseltern - Zuschüsse zu Lohnkosten und Administrativaufwand zur Anstellung zusätzlicher Tageseltern für maximal drei Jahre
Salzburg
Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes, Förderung von Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-jährige, Ausweitung von Öffnungszeiten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, Maßnahmen zur Steigerung der Strukturqualität sowie Maßnahmen zum Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes bei Tageseltern.
Gefördert wird der Investitionsaufwand (= Baukosten) zur Schaffung von zusätzlichen alterserweiterten Kinderbetreuungsplätzen, zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, zur Erreichung der Barrierefreiheit in Oö Kindergärten und für räumliche Qualitätsverbesserungen. Leistungsempfänger sind private Rechtsträger der Kindergärten (z.B.: Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) oder Betriebskindergärten.
Gefördert wird der Investitionsaufwand (= Baukosten) zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen, zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, zur Erreichung der Barrierefreiheit und für räumliche Qualitätsverbesserungen in Oö Krabbelstuben. Leistungsempfänger sind private Rechtsträger der Krabbelstuben (z.B.: Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) oder Betriebskrabbelstuben.
Tirol
Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes. Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Investitions- und Personalkosten für den Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortbereich. Fördernehmer*innen können sein Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen Gemeinden bzw. juristische oder natürliche Personen, die nicht Erhalter sind, sofern sie die zu fördernden Räumlichkeiten einem Erhalter auf Dauer kostenfrei zur Verfügung stellen.