Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Kärnten
Die Förderaktion Familienurlaub (Unterkunft und Vollpension) richtet sich an Familien und alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind, insbesondere aber an solche Personen, bei welchen eine gesundheitliche oder soziale Indikation gegeben ist und die sich aus finanziellen Gründen keinen Urlaub leisten können. Die Familie ist die erste und vor allem prägende soziale Gemeinschaft für das Kind und durch den Familienurlaub soll der Zusammenhalt innerhalb der Familie gefestigt werden.
Burgenland
Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen.
Österreich
Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kürzt die Einkommensteuer. Für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, werden folgende Absetzbeträge indexiert (gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden): Familienbonus Plus Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Kindermehrbetrag
Die Familienbeihilfe ist eine direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten, durch welche die Kosten, die Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.
Vorarlberg
Ist zu erwarten, dass die Gefährdung eines Kindes oder einer jugendlichen Person nur durch eine Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, dann ist Kindern und Jugendlichen eine volle Erziehung in einer Kriseneinrichtung zu gewähren. Die volle Erziehung umfasst die Ausübung der Pflege und Erziehung und kann in sozialpädagogischen Einrichtungen (je nach Alter - Kriseneinrichtung für Kinder oder für Jugendliche) erfolgen. Wenn sie nicht in der regulären Krisenwohngruppe aufgenommen werden können und eine Kooperation verweigern, ist auch eine basale Versorgung (Teilbetreuung) von Jugendlichen in einer Notsituation über die Krisenwohngruppe für Jugendliche möglich. Weiters steht Jugendlichen in Krisensituationen ab dem 14. Lebensjahr eine "Jugendnotschlafstelle" zur Übernachtung und für eine "Basisversorgung" (duschen, essen, Kleidung waschen und eintauschen) zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten der Kinder- und Jugendhilfe Abteilungen der Bezirkshauptmannschaften (Nacht/Wochenende/Feiertage) steht Familien, sowie deren Kindern und Jugendlichen, das Angebot eines "Familienkrisendienstes" zur Verfügung. Dieser klärt die Situation der Minderjährigen vor Ort ab und sorgt dafür, dass deren Wohl sichergestellt ist.
Wien
Es handelt sich hierbei um einen Zweckzuschuss zur Schaffung von zusätzlichen Bildungsplätzen in institutionellen, elementaren Wiener Bildungseinrichtungen primär für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren an Trägerorganisationen.
Fördergegenstand im Sinne dieser Förderrichtlinie ist der Ausbau des elementaren Bildungsangebots für Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Gruppen. Damit soll ein bedarfsgerechtes elementare Bildungsangebot geschaffen werden. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Schaffung von neuen Plätzen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen oder zusätzlichen Plätzen im Rahmen einer Erweiterung von bereits bestehenden institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit heilpädagogischem Bedarf, die ausschließlich in Gruppen für Kinder mit Behinderung betreut werden können.
Oberösterreich
Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Horten fördern und unterstützen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger von Horten (Vereine, Pfarren, Gemeinden).
Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Kindergärten fördern und unterstützen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger von Kindergärten (Vereine, Pfarren, Gemeinden).
Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistentenbei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Krabbelstuben fördern und unterstützen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger von Krabbelstuben (Vereine, Pfarren, Gemeinden).
Gefördert werden neu geschaffene Kinderbildungs- und -betreuungsplätze, Qualitätsverbesserungen, die Ausbildung der Tageseltern gemäß Gütesiegel sowie die Anstellung von Tageseltern. Die Förderung erfolgt in Form von: Investitionskostenzuschüssen: für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze oder zur räumlichen Qualitätsverbesserung zur Erreichung der Barrierefreiheit zur Qualitätsverbesserung Personalkostenzuschüsse: Ausbildung der Tageseltern gemäß Gütesiegel Neuanstellung von Tageseltern - Zuschüsse zu Lohnkosten und Administrativaufwand zur Anstellung zusätzlicher Tageseltern für maximal drei Jahre
Salzburg
Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes, Förderung von Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-jährige, Ausweitung von Öffnungszeiten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, Maßnahmen zur Steigerung der Strukturqualität sowie Maßnahmen zum Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes bei Tageseltern.