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Österreich
Von 13. - 14. November 2025 veranstaltet der Verein Waldpädagogik in Österreich in Lockenhaus im Burgenland den zehnte Waldpädagogik-Kongress unter dem Motto „Über Wasser – Die Dosis macht‘s“. Die Waldpädagogik wurde einst von Forstleuten für Forstleute entwickelt, mit dem Ziel der Aneignung von pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten zur besseren Vermittlung von Fachwissen. Daraus entwickelte sich auch das Berufsbild Waldpädagogik. Zahlreiche Pädagoginnen und Pädagogen, von der Elementarpädagogik bis zur Pflichtschule und darüber hinaus nutzen die Möglichkeiten, ihr vorhandenes Wissen über die unterschiedlichen Waldökosysteme und ihre Nutzung und Bewirtschaftung zu erweitern. Die Waldpädagogik ist dabei ein geeignetes Instrument, das Verständnis unserer Gesellschaft für die Zusammenhänge im Lebensraum und die Beziehung zwischen dem Menschen und seiner Mitwelt zu fördern. Sie ist eine große Chance für Forstleute und PädagogInnen, eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit den kulturellen, sozialen wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten des Waldes und der Mitwelt zu erreichen. Durch seine Tätigkeit erfüllt der Verein dabei eine Bildungsaufgabe für alle Bevölkerungskreise hinsichtlich der Österreichischen Wald- und Forstwirtschaft und verankert diesen Wert in der öffentlichen Meinung. Mit einer Verbreiterung der Bildung über den Wald kann in allen Bevölkerungsschichten ein verstärktes Interesse der Öffentlichkeit für die Belange der Forst- und Holzwirtschaft und eine Sensibilisierung für den Wald geweckt werden. Die gegenständliche Veranstaltung dient aber ebenso der Umsetzung der Österreichischen Waldstrategie und zwar im Besonderen dem strategischen Ziel „Gezielte Information der Gesellschaft und aktive Kommunikation über die Funktionen des Waldes sowie über die vielfältigen Leistungen der Forst- und Holzwirtschaft“ des Handlungsfeldes 6 „Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Aspekte der Österreichischen Wälder.
Tirol
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Maßnahmen zur Stabilisierung rutschgefährdeter Hänge durch Bepflanzung und/oder einfache technische Stabilisierungsmaßnahmen Querfällung von Bäumen gegen Schneeschub/Steinschlag Hochabstockung von Stämmen gegen Schneeschub/Steinschlag Verpflockung von Aufforstungsflächen gegen Schneeschub Einfache technische Werke (Dreibeinböcke) gegen Schneeschub Schaffung von Reinweideflächen zur Entlastung der Waldflächen durch Weidebetrieb Weidezaun zur Entlastung der Waldflächen durch Weidebetrieb
Vorarlberg
Beiträge zu den Kosten für die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen an Forstbetriebe. Ziel der Förderung ist die Schaffung von aktuellen Planungsgrundlagen für Forstbetriebe zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder. Anträge auf Förderung können einbringen: Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)
Beiträge zu den Kosten für die Errichtung von Forststraßen und forstlicher Infrastruktur. Ziel: 1. Anpassung der Wälder an den Klimawandel 2. Aufrechterhaltung und Verbesserung von Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und ökologischen Wirkungen 3. Schonende, raschere und effizientere Leistungserbringung in der Waldbewirtschaftung und bei Windwurf, Waldbrand etc., sowie Verringerung biotischer Folgeschäden 4. Steigerung der Produktivität, der Holzqualität und des Arbeitseinkommens sowie der regionalen Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Holz 5. Mobilisierung der nachhaltigen Holznutzungsreserven Anträge auf Förderung können einbringen: Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)
Beiträge zu den Kosten für Schutzwaldsanierungs- und pflegemaßnahmen an Forstbetriebe. Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Schutzfunktion von Wäldern mittels Pflegeeingriffen, technischen Maßnahmen und Wiederbewaldungsmaßnahmen. Anträge auf Förderung können einbringen: Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)
Das Leistungsangebot "Infrastruktur Wald" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-03 - Infrastruktur Wald
Das Leistungsangebot "Waldbewirtschaftung" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-04 - Waldbewirtschaftung
Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze. Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern. Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 % für Vorhaben gemäß 5.2.3 sowie 80% bei Vorhaben gemäß 5.2.2. Für ab Inkrafttreten der 3. Änderung dieser Sonderrichtlinie eingereichte Förderansuchen gilt: Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten im Ausmaß von 65% für die Anlage von und Investitionen in Nassholzlagerplätzen bzw. 35% für die Anlage von und Investitionen in Trockenholzlagerplätzen. Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen. Die Förderungsabwicklungsstelle hat den Abrechnungsmodus und die dafür erforderlichen Nachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises in der Genehmigung festzulegen.
Erstellung oder Verbesserung von waldbezogenen Plänen oder Waldnutzungsplänen zur besseren Koordination der Bewirtschaftung bzw. Maßnahmensetzung.
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Waldbauliche Maßnahmen (Verjüngungseinleitung, Aufforstung, Bestandespflege, Bodenvorbereitung, Forstschutz etc.) Einfache technische Maßnahmen (Schutznetze, Schutz gegen Schneeschub, Infrastruktur etc.) zur Erhaltung und Schaffung schutzfunktionaler Waldbestände.
Salzburg
Leistungsgegenstand: Schutzwaldbauliche Maßnahmen zur mittel-, langfristigen Erhaltung und Verbesserung von Wäldern mit Objektschutzwirkung einschließlich deren maßvolle Erschließung mit Forststraßen und Errichtung von Begehungssteigen zur Betreuung und Pflege. Dazu zählen unter anderem: Aufräumarbeiten nach Katastrophen Bestandespflege, Durchforstung Bewuchsentfernung, Entstaudung, Liegenlassen von Holz aus Forstschutzgründen Bodenvorbereitung, Rohhumusentfernung, Herstellung von Bermen Consulting, Standortskartierung, Monitoring, wissenschaftl. Arbeiten Forstschutzmaßnahmen Forststraßenbau und Instandsetzung Kulturpflege Aufforstung und Nachbesserung Läuterung, Mischwuchspflege Pflegesteige Projektsbetreuung Saatguternte Schneeschubsicherung, Schneezäune, Querfällungen, Rauhbäume Seilung zur Einleitung der kleinfl. NV Technische Maßnahmen zum Steinschlagschutz, Lawinenschutz, Hochwasserschutz Leistungsempfänger: natürliche und juristische Personen (Waldeigentümer, Waldbewirtschafter, Zusammenschlüsse von Waldeigentümern, Waldpflegegemeinschaften, Waldpflegevereine, forstliche Bringungsgenossenschaften, Wassergenossenschaften)
Kärnten
Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen. Gefördert werden: Beihilfen für waldbauliche Maßnahmen (§ 45) Forsterschließung (§ 46) Beihilfen für Waldbesitzervereinigungen (§ 47), Beihilfen zur Verarbeitung und Vermarktung von Holz und Biomasse aus forstlicher Produktion (§ 48), Beihilfen für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen im Forstsektor (§ 49), Beihilfen für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme (§ 50), die Aufarbeitung von Schadhölzern (§ 51).