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Österreich
Abhaltung der 35. Forstarbeiter Weltmeisterschaft 2024 in Wien, Österreich. Es fallen Kosten für die Organisation und Durchführung an: Anreise, Nächtigung, Material wie z.B. Holz, Materialtransport, Aufbau, Versicherung, Jury, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Sicherheit usw.
Tirol
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Maßnahmen zur Stabilisierung rutschgefährdeter Hänge durch Bepflanzung und/oder einfache technische Stabilisierungsmaßnahmen Querfällung von Bäumen gegen Schneeschub/Steinschlag Hochabstockung von Stämmen gegen Schneeschub/Steinschlag Verpflockung von Aufforstungsflächen gegen Schneeschub Einfache technische Werke (Dreibeinböcke) gegen Schneeschub Schaffung von Reinweideflächen zur Entlastung der Waldflächen durch Weidebetrieb Weidezaun zur Entlastung der Waldflächen durch Weidebetrieb
Vorarlberg
Beiträge zu den Kosten für die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen an Forstbetriebe. Ziel der Förderung ist die Schaffung von aktuellen Planungsgrundlagen für Forstbetriebe zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder. Anträge auf Förderung können einbringen: Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)
Beiträge zu den Kosten für die Errichtung von Forststraßen und forstlicher Infrastruktur. Ziel: 1. Anpassung der Wälder an den Klimawandel 2. Aufrechterhaltung und Verbesserung von Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und ökologischen Wirkungen 3. Schonende, raschere und effizientere Leistungserbringung in der Waldbewirtschaftung und bei Windwurf, Waldbrand etc., sowie Verringerung biotischer Folgeschäden 4. Steigerung der Produktivität, der Holzqualität und des Arbeitseinkommens sowie der regionalen Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Holz 5. Mobilisierung der nachhaltigen Holznutzungsreserven Anträge auf Förderung können einbringen: Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)
Beiträge zu den Kosten für Schutzwaldsanierungs- und pflegemaßnahmen an Forstbetriebe. Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Schutzfunktion von Wäldern mittels Pflegeeingriffen, technischen Maßnahmen und Wiederbewaldungsmaßnahmen. Anträge auf Förderung können einbringen: Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)
Das Leistungsangebot "Infrastruktur Wald" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-03 - Infrastruktur Wald
Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze. Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern. Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100% bei Konzepten und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik sowie 80% bei Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze sowie Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern. Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen. Die Förderungsabwicklungsstelle hat den Abrechnungsmodus und die dafür erforderlichen Nachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises in der Genehmigung festzulegen.
Erstellung oder Verbesserung von waldbezogenen Plänen oder Waldnutzungsplänen zur besseren Koordination der Bewirtschaftung bzw. Maßnahmensetzung.
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Waldbauliche Maßnahmen (Verjüngungseinleitung, Aufforstung, Bestandespflege, Bodenvorbereitung, Forstschutz etc.) Einfache technische Maßnahmen (Schutznetze, Schutz gegen Schneeschub, Infrastruktur etc.) zur Erhaltung und Schaffung schutzfunktionaler Waldbestände.
Salzburg
Leistungsgegenstand: Schutzwaldbauliche Maßnahmen zur mittel-, langfristigen Erhaltung und Verbesserung von Wäldern mit Objektschutzwirkung einschließlich deren maßvolle Erschließung mit Forststraßen und Errichtung von Begehungssteigen zur Betreuung und Pflege. Dazu zählen unter anderem: Aufräumarbeiten nach Katastrophen Bestandespflege, Durchforstung Bewuchsentfernung, Entstaudung, Liegenlassen von Holz aus Forstschutzgründen Bodenvorbereitung, Rohhumusentfernung, Herstellung von Bermen Consulting, Standortskartierung, Monitoring, wissenschaftl. Arbeiten Forstschutzmaßnahmen Forststraßenbau und Instandsetzung Kulturpflege Aufforstung und Nachbesserung Läuterung, Mischwuchspflege Pflegesteige Projektsbetreuung Saatguternte Schneeschubsicherung, Schneezäune, Querfällungen, Rauhbäume Seilung zur Einleitung der kleinfl. NV Technische Maßnahmen zum Steinschlagschutz, Lawinenschutz, Hochwasserschutz Leistungsempfänger: natürliche und juristische Personen (Waldeigentümer, Waldbewirtschafter, Zusammenschlüsse von Waldeigentümern, Waldpflegegemeinschaften, Waldpflegevereine, forstliche Bringungsgenossenschaften, Wassergenossenschaften)
Kärnten
Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen. Gefördert werden: Beihilfen für waldbauliche Maßnahmen (§ 45) Forsterschließung (§ 46) Beihilfen für Waldbesitzervereinigungen (§ 47), Beihilfen zur Verarbeitung und Vermarktung von Holz und Biomasse aus forstlicher Produktion (§ 48), Beihilfen für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen im Forstsektor (§ 49), Beihilfen für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme (§ 50), die Aufarbeitung von Schadhölzern (§ 51).
Oberösterreich
Unterstützung von waldbaulichen Kleinprojekten, damit stabilere und leistungsfähige Mischwälder entstehen. Gefördert werden Maßnahmen wie zum Beispiel Wiederaufforstungen und Bestandesumwandlungen. Leistungsempfänger sind Privatpersonen.