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Salzburg
Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt. Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden. Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie Pelletsheizungen Hackgutheizungen Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher Anschluss Biomasse Fernwärme (Abwärme) Wärmepumpen.
Oberösterreich
Mit diesem Programm soll die Fixierung der angeführten Ziele der Energiestrategie Oberösterreichs wie z.B. Forcierung der Energieeffizienz und Erneuerbare Energie; Höchstmögliche Versorgungssicherheit/-qualität; Beibehalten der Wettbewerbsfähigkeit/Wirtschaftlichkeit von Oberösterreichs Wirtschaft und Haushalten; Unterstützen von Innovation/Standort/Forschung & Entwicklung bis 2030 und Perspektiven bis 2050 für Oberösterreich unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingung, der produktionsintensiven oberösterreichischen Wirtschaftsstruktur und der dafür notwendigen Technologiesprünge, wobei insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreichs gegenüber anderen Industrieregionen und deren energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, unterstützt werden. Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden sowie Organisationen
Mit diesem Programm werden Projekte im Rahmen der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 unterstützt. Dies beinhaltet etwa Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energie, den Ausbau von Infrastruktur im Bereich E-Mobilität sowie der Weiterbildung, Forschung und Entwicklung. Förderungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.
Kärnten
Erstmaliger Fernwärmeanschluss von Gebäuden an eine Fernwärme, deren Wärme zu mindestens 80 Prozent aus biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer nach K-ElWOG genehmigten Kraftwärmekopplung stammt. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine. Förderungsfähige Anlagen(teile) für den erstmaligen Anschluss an eine Fernwärmeanlage Anschlusskostenbeitrag Wärmeübergabestation (falls diese nicht schon beim Fernwärmeversorger gefördert wurde) Umstellung auf Zentralheizung Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf Hocheffiziente Umwälzpumpen Regelung, Verrohrung Einbindung der Warmwasserbereitung Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile Planungs- und Beratungskosten Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 40 %, bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt.
Neuerrichtung oder Ausbau von Fernwärmeanlagen von juristischen Personen, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus heimischen biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer mit biogenen Brennstoffen betriebenen Kraftwärmekopplung stammt. Die Förderung richtet sich an alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die im Besitz einer Konzession für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme sind oder die als landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sind.
Gefördert werden Holzheizungsanlagen für Gebäude von natürlichen oder juristischen Personen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine. Gefördert werden Zentralheizungskessel für Gebäude, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Förderungsfähige Anlagen(teile): Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung Wärmespeicher Einbindung ins Heizungssystem Kamin Demontage Altanlage Weitere, für den Betreib relevante Anlageteile Planungs- und Beratungskosten Nicht förderungsfähige Anlagen(teile): Kachelöfen, Kaminöfen, Allesbrenner Anlagen, in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird Elektroheizstäbe/-patronen Wärmeverteilung im Gebäude Bauliche Maßnahmen Personal-Eigenleistung des Antragstellers Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt für Pellets-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungsanlagen: Pauschale € 150,-/kW (0-50 kW), € 50,-/kW (für jedes weitere kW) Zuschlagsmöglichkeit € 1.500,- bei einem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizungsanlage Für die Öl- oder Gasumstiegsförderung muss die Öl- oder Gasheizungsanlage zumindest abgeschlossen werden (Demontage Brenner, Rauchrohr, Öl- oder Gasleitungen).
Gefördert werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für Gebäude, die privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt.
Gefördert werden Stromspeicher für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für Gebäude, die privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden, wobei eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. gespeicherten Sonnenstromes des Stromspeichers und der PV-Anlage gewährleistet sein muss. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe beträgt € 350,-/kWh Nennkapazität. Pro Standort werden maximal 10 kWh Nennkapazität gefördert. Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen von der Förderung sind Bleispeicher.
Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung oder als Raumzusatzheizung für Gebäude von natürlichen oder juristischen Personen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte und Private (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine. Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung sowie zur betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung. Förderungsfähige Anlagen(teile) Solaranlage (Kollektoren) Wärmespeicher Verrohrung, Pumpengruppe Wärmezähler Weitere, für den Betreib relevante Anlageteile Planungs- und Beratungskosten Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Wärmeverteilung im Gebäude Elektroheizstäbe/-patronen Personal-Eigenleistung des Antragstellers Hybrid- und Schwimmbadkollektoren Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt € 150,-/m² Bruttokollektorfläche.
Österreich
Die Förderungsaktion soll privaten Haushalten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern, und stellt damit einen wesentlichen Schritt zur angestrebten Klimaneutralität dar. Gefördert werden hocheffiziente Nahwärmeanschlüsse Holzzentralheizungsgeräte Wärmepumpen Gibt es eine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes Nahwärmenetz kann nur der Umstieg bzw. der Anschluss an eben dieses gefördert werden. Im Zuge der Antragstellung kann auf Wunsch auch die Berücksichtigung des Sonderausgabenpauschales beantragt werden. Dieses Pauschale beträgt jährlich 400 Euro und wird bei der Steuerveranlagung berücksichtigt. Förderwerber können sein: Private Haushalte Wohnbaugesellschaften (Genossenschaften) im mehrgeschoßigen Wohnbau Wohnungseigentümergemeinschaften im mehrgeschoßigen Wohnbau Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Das Programm „Transformation der Wirtschaft“ richtet sich an transformierende, emissionsreduzierende Maßnahmen der Wirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von Treibhausgasemissionen (THG) leisten. Die geförderten Projekte leisten so einen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur Erreichung der nationalen sowie europäischen Energie- und Klimaziele. 1. Ausschreibung In der ersten Ausschreibung können nur Investitionen in Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien zur dauerhaften Reduktion von Treibhausgas-Emissionen in der energieintensiven Industrie gefördert werden. 2. Ausschreibung Im Zuge der zweiten Ausschreibung sind sowohl Maßnahmen, die zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger als auch Maßnahmen, die zu einem effizienten Einsatz von Energie oder zu einer sonstigen größtmöglichen Verminderung von THG-Emissionen führen, geplant. Detailinformationen zur Projektauswahl und Mittelvergabe im aktuellen Leitfaden. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds. Finanziert von der Europäischen Union - NextGeneration EU
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) kann gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in bereits sanierten Gebäuden gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 100% der anfallenden Nettokosten. Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU