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Österreich
Versehrtenrenten können mit Zustimmung des/der Versehrten durch einen einmaligen Kapitalbetrag abgefunden werden. Die Berechnung der Abfindung hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu erfolgen. Bei Renten bis zu 25 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) erfolgt die Abfindung der Rente zur Gänze. Versehrtenrenten mit einer höheren MdE können zur Gänze oder auch nur teilweise abgefunden werden. Die zweckmäßige Verwendung des Abfindungsbetrages muss gesichert sein. Für bäuerliche Betriebsrenten gilt die Sonderregelung, dass sie nur mit der Hälfte des Kapitalwerts der Rente abgefunden werden dürfen, während die halbe Betriebsrente bis zum Pensionsanfall oder der Betriebsaufgabe weitergewährt wird.
Burgenland
Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt werden. Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst die Ausstattung mit Automatikgetriebe; die Umrüstung auf Handbetrieb. Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.
Wien
Für den altersgerechten und barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung bzw. zum Haus, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderbaren und angemessenen Kosten, maximal aber in Höhe von 4.200 Euro gewährt werden. Folgende Personen können eine Förderung erhalten: Mieterinnen und Mieter von Wohnungen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen Pächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern
Zuschuss zu den Kosten zur Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde im Sinne des § 39a Abs. 4 bis 6 Bundesbehindertengesetz (BBG), BGBl. Nr. 283/1990 idgF.). Assistenzhunde, die eine eigene qualitätsgesicherte Ausbildung absolvieren, sollen Menschen mit Behinderungen bei behinderungsbedingten Einschränkungen im Berufsalltag unterstützen
Arbeitsassistenz ist ein individuelles, langfristiges Beratungsangebot mit dem Ziel gemeinsam einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen oder einen gefährdeten Arbeitsplatz zu sichern Die Unterstützung im Rahmen der Arbeitsassistenz, die unter Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen erfolgt, umfasst alle zur Erreichung der Ziele geeigneten und erforderlichen Schritte, insbesondere die Beratung und Begleitung.
Oberösterreich
Derzeit wird ausschließlich die Leistung „Arbeitsbegleitung“ angeboten. Die Förderung Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung ist ein Angebot für psychosozial benachteiligten Menschen, denen die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zu hoch sind, eine sinnvolle und den Interessen entsprechende, gemeindenahe Beschäftigung zu ermöglichen. Alter der Zielgruppe: Frauen und Männer vom Schulabgang bis Pensionsantrittsalter. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in bestehende Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit entlohnt werden. Bei Bedarf wird der Person eine Bezugsperson zur Seite gestellt, welche als Mentor fungiert. Menschen mit Beeinträchtigungen werden während der Arbeitserprobung und des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbefristet je nach Bedarf begleitet. Kundinnen und Kunden sollen in vorhandene Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich entlohnt werden. Die verminderte Leistungsfähigkeit wird prozentuell festgesetzt mit einer Bandbreite zwischen 30 - 70 %. Als finanziellen Ausgleich erhalten die Betriebe Zuschüsse, deren Höhe sich an der verminderten Leistungsfähigkeit orientiert. Zur Unterstützung wird den Kundinnen und Kunden bei Bedarf jeweils eine Bezugsperson, die als Mentor fungiert, zur Seite gestellt. Da dies für den Betrieb ebenfalls leistungsreduzierende Auswirkungen hat, werden auch für diesen Mentor finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Es gibt: Direkte Leistungen: Das sind jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Indirekte Leistungen: Das sind alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Die Förderung „Berufliche Qualifizierung“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen das Erreichen eines dauerhaften Dienstverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt, eine selbstbestimmte Berufstätigkeit sowie die nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglichen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Erstellung eines Ausbildungsprogrammes Ausbildungsbezogene Leistungen Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Sozialpädagogische Leistungen Indirekten Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Betriebswirtschaftliche Leistungen Pädagogisch-planerische Leistungen der Mitarbeiter/innen Organisatorische Leistungen der Mitarbeiter/innen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Die Förderung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Die geförderten Maßnahmen schaffen eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen, fähigkeitsorientierten und sinnvollen Tätigkeitsfeldern. Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität für beeinträchtigte Personen erbringen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden): a. Betreuung und Begleitung im Arbeits- und Beschäftigungsprozess b. Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung von Kompetenzen c. Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten d. Individuelle Basisversorgung e. Kommunikation f. Freizeitaktivitäten, Kultur und Bildung im Rahmen der Beschäftigung g. Leistungen im medizinisch-therapeutischen Bereich h. Leistungen im psychischen Bereich Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben): Indirekte kunden-/kundinnenbezogene Tätigkeiten Pädagogisch-planerische Leistungen Organisatorische Leistungen Konzeptionelle Leistungen Leistungsuntergliederung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ wird angeboten als Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Integrative Beschäftigung für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Die Förderung „Geschützte Arbeit in Werkstätten und in Betrieben“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen 1) die Möglichkeit bieten, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes - in einer geschützten Werkstätte die einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nahe kommt - auszuüben oder eine Erwerbsarbeit in Form eines geschützten Arbeitsplatzes in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. 2) durch Überlassung an Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes so weit qualifizieren, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis gelingt bzw. der Übergang in ein Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Arbeitsangebot innerhalb der Geschützten Arbeit und/oder Begleitende Personalüberlassung Arbeitsbegleitende Maßnahmen Individualisierte Personalentwicklung Indirekte Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Leistungen im Sinne allgemeiner Betriebsführung Organisatorisch-planerische Leistungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Trainingsmaßnahmen werden angeboten als Trainingsmaßnahme durch Individualförderung Trainingsmaßnahme durch Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter Trainingsmaßnahme durch Individualförderung durch Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter Ergänzung: Deutsch als Fremdsprache für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen mit Migrationshintergrund Die Förderung: Trainingsmaßnahme "Individualförderung“ ist ein Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen individuellen Förderbedarf in den Bereichen Bildung-, Lebens- und Berufsalltag haben. Ziel dieser Förderung ist es, dem Menschen in vielfältigen Bereichen (motorische Fähigkeiten, Kulturtechniken, Kommunikationsfähigkeit, usw.) Kompetenzen zu vermitteln. Trainingsmaßnahmen - „Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter (RISS)" ist ein Angebot für vollblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen für ein systematisches Training in lebenspraktischen Fertigkeiten, in Orientierung und Mobilität sowie in Kommunikationsfertigkeiten. - „Individualförderung durch Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter“ ist ein Angebot für vollblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die nach Absolvierung der Trainingsmaßnahmen RISS in den Bereichen „Lebenspraktische Fertigkeiten", "Kommunikationsfertigkeiten" oder "Orientierung und Mobilität" einen (ergänzenden) individuellen Förderbedarf/Nachholbedarf oder bestimmte Defizite in einzelnen Bereichen haben. Ergänzend zu den beiden Trainingsmaßnahmen für vollblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen wird „Deutsch als Fremdsprache für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen mit Migrationshintergrund“ angeboten. Diese Förderung ist ein Angebot an hochgradig sehbehinderte Personen, mit Unterstützung der entsprechenden Hilfsmittel, auch die schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache zu erlernen. Direkte Leistungen (Jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden). Indirekte Leistungen (Pädagogisch-planerische, organisatorische Leistungen und konzeptionelle Leistungen). Nähere Informationen zu den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen.
Kärnten
Assistenzleistungen im Sinne des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes (K-ChG) ermöglichen Menschen mit Assistenzbedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrem familiären Umfeld oder in einer selbständigen Wohnform. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können und tragen zur Steigerung der Lebensqualität der AssistenznehmerInnen und/oder ihrer Familien bzw. ihres persönlichen Begleitumfeldes bei. Assistenzleistungen umfassen die persönliche Assistenz, Freizeitassistenz und Familienassistenz und beinhalten auch mobile Begleitdienste. Das Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sowie an körper- und/oder sinnesbeeinträchtigte Menschen, welche im Bezug eines Pflegegeldes stehen und im Familienverband oder in einer selbstständigen Wohnform leben. Die allgemeine Zielsetzung ist die Unterstützung zur Alltagsbewältigung, die Gewährleistung einer autonomen und eigenständigen Lebensführung, die Partizipation an gesellschaftlichen Lebensbereichen udglm.
Diese Ausbildungseinrichtungen dienen überwiegend der Ausbildung von Schwerstbehinderten in Lehrberufen, die nach arbeitsmarktpolitischen Grundsätzen festgelegt wurden. Ziel von Projektförderungen ist es Menschen mit Behinderungen, die auf Grund der Art oder des Ausmaßes ihrer Behinderung ohne Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können, die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.