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Salzburg
Die Förderung dient der Unterstützung von Gesundheitsförderungsprojekten zur Erhöhung der Schutzfaktoren bzw. der Ressourcen und zur Stärkung der gesundheitlichen Lebensbedingungen. Weiters werden Präventionsprojekte zur Verringerung oder Vermeidung von verhaltensgebundenen und nicht verhaltensgebundenen Risikofaktoren gefördert. Grundsätzliches Ziel der geförderten Projekte muss sein, die Gesundheit zu verbessern und zu erhalten. Anträge können von Vereinen, Selbsthilfegruppen und sonstigen Institutionen eingebracht werden.
Österreich
Mithilfe der ARF-Mittel wird der bestehende Mutter-Kind-Pass digitalisiert und damit einhergehend eine elektronische Dokumentations- und Informationsplattform für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und -Beratungen entwickelt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Steiermark
Im Rahmen der Gesundheitsförderung Steiermark werden gesundheitsbezogene Projekte und Programme gefördert, die den Gesundheitszielen Steiermark -Gesundes Leben mitgestalten, Gleiche Chancen für Gesundheit ermöglichen und Gesundheit in alle Bereiche der Gesellschaft bringen - entsprechen (siehe auch Gesundheitsziele Steiermark unter folgendem Link). Aufgrund des Umfanges des Leistungsgegenstandes wird auf folgenden Link verwiesen. Gefördert werden primär steirische Vorhaben (Einrichtungen, Programme, Maßnahmen, Projekte, Initiativen etc.)
Vorarlberg
Die Zahnprophylaxe Vorarlberg GmbH führt die medizinische Beratung und Betreuung zum Thema Zahngesundheit für Kinder durch. Zahngesundheitserzieherinnen informieren bereits nach der Geburt in Krankenhäusern und begleiten die Kinder danach in Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Schulklassen mit regelmäßigen Besuchen. Ziel ist den Kindern das richtige Zähneputzen beizubringen und gleichzeitig über die richtige Ernährung für gesunde Zähne zu informieren.
Anlässlich der COVID-19-Pandemie wurden SarsCov2-Impfungen für die öffentliche Verwaltung in eigenen Impfstraßen der Bundesministerien angeboten. Im Zuge der Durchführung der Impfung kam es zu Abwicklungskosten. Zu den Abwicklungskosten der Impfstraßen zählen sowohl Hygienematerial, als auch die Anmietung der für den Aufbau der Impfstraßen notwendigen Strukturen und Gerätschaften. Weiters werden auch Personalkosten im Zusammenhang mit der Impfung für Bedienstete der Bundesministerien bzw. für Mitarbeiterinnen von nachgeordneten Dienststellen im Rahmen der Impfstraßen der Bundesministerien in dieser COVID-19-Maßnahme abgebildet.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung war für die zentrale Beschaffung der COVID-19 Impfstoffe für den öffentlichen Aufgabenbereich zuständig.
In Österreich werden breit angelegte Massentestungen durchgeführt. Dabei übernimmt das Bundesheer im Rahmen der Assistenz die organisatorische und logistische Abwicklung der Massentests im Zusammenhang mit der Teststrategie und Durchführung breit angelegter Testungen für die Bevölkerung. Die Beschaffung der „Testkits“ durch das Bundesministerium für Landesverteidigung erfolgt im Auftrag des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf der gesetzlichen Basis von § 5a Epidemiegesetzes 1950 (Durchführung von Screeningprogrammen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19). Konkret beschafft das BMLV diese Testkits im Rahmen eines Assistenzeinsatzes gem. § 2 Abs. 1 lit. c WG 2001 für die Gesundheitsbehörden und wickelt diese Tests organisatorisch und logistisch unterstützend ab.
Anlässlich der COVID-19 Pandemie werden unterschiedliche COVID-19 Tests für den öffentlichen Aufgabenbereich angeschafft. Darunter fallen insbesondere PCR-Tests, Antigen-Tests, Antikörper-Tests. Die angeschafften COVID-19 Tests werden primär Bediensteten der Bundesministerien und der nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt. Von dieser COVID-19 Maßnahme sind ebenso die Tests für Schüler mitumfasst. Weiters werden Werkleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Auswertung von Tests, die an Bediensteten der Bundesministerien bzw. an Mitarbeitern von nachgeordneten Dienststellen durchgeführt werden im Rahmen dieser COVID-19 Maßnahme abgebildet.
Anlässlich der COVID-19-Pandemie wird unterschiedliche Schutzausrüstung für den öffentlichen Aufgabenbereich angeschafft. Darunter fallen insbesondere Hygienemasken (Mund-Nasen-Schutz), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einweghandschuhe, Einwegschutzanzüge, Schutzbrillen sowie Wärmemessungsgeräte. Die angeschaffte Schutzausrüstung wird primär Bediensteten der Bundesministerien und der nachgeordneten Dienststellen (Gerichten, Strafjustizanstalten, Finanz- und Zollämter, etc.) zur Verfügung gestellt, darüber hinaus aber beispielswiese auch InsassInnen von Strafvollzugsanstalten, Lehrer/innen und Schüler/innen sowie KundInnen der öffentlichen Verwaltung (Parteienverkehr).
Der Bund leistet Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden für die Durchführung der COVID-19-Impfungen in der Höhe von 20 Euro pro nachweislich verabreichter Impfung. Kostenersätze an Gemeinden werden im Wege der Länder bei der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geltend gemacht und im Wege der Länder ausbezahlt.
Medien-Agenturleistungen zur Beratung, Mitwirkung und Ausführung der strategischen und technischen Umsetzung der Informationsinitiative der österreichischen Bevölkerung zur Situation rund um das Corona-Virus (COVID-19). Im Rahmen dieser Förderungen werden auch Inseratenkampagnen zu den Themen häusliche Gewalt, Geldgeschäfte, AGES-Hotline und Schutzmaßnahmen gefördert. Des Weiteren werden sämtliche Betroffene im Bildungssystem (Lehrpersonal, Schüler/innen, Eltern) aktuell und den Vorgaben der Bundesregierung entsprechend informiert.
Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema "Covid-19". Insbesondere auch zum Thema Impfung. Im Rahmen dieser COVID-19 Maßnahme werden insbesondere auch Kosten für die Erstellung und den Versand von Infomaterial an die Bevölkerung abgebildet.