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Salzburg
Die Förderung dient der Unterstützung von Gesundheitsförderungsprojekten zur Erhöhung der Schutzfaktoren bzw. der Ressourcen und zur Stärkung der gesundheitlichen Lebensbedingungen. Weiters werden Präventionsprojekte zur Verringerung oder Vermeidung von verhaltensgebundenen und nicht verhaltensgebundenen Risikofaktoren gefördert. Grundsätzliches Ziel der geförderten Projekte muss sein, die Gesundheit zu verbessern und zu erhalten. Anträge können von Vereinen, Selbsthilfegruppen und sonstigen Institutionen eingebracht werden.
Österreich
Mithilfe der ARF-Mittel wird der bestehende Mutter-Kind-Pass digitalisiert und damit einhergehend eine elektronische Dokumentations- und Informationsplattform für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und -Beratungen entwickelt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Steiermark
Im Rahmen der Gesundheitsförderung Steiermark werden gesundheitsbezogene Projekte und Programme gefördert, die den Gesundheitszielen Steiermark -Gesundes Leben mitgestalten, Gleiche Chancen für Gesundheit ermöglichen und Gesundheit in alle Bereiche der Gesellschaft bringen - entsprechen (siehe auch Gesundheitsziele Steiermark unter folgendem Link). Aufgrund des Umfanges des Leistungsgegenstandes wird auf folgenden Link verwiesen. Gefördert werden primär steirische Vorhaben (Einrichtungen, Programme, Maßnahmen, Projekte, Initiativen etc.)
Vorarlberg
Die Zahnprophylaxe Vorarlberg GmbH führt die medizinische Beratung und Betreuung zum Thema Zahngesundheit für Kinder durch. Zahngesundheitserzieherinnen informieren bereits nach der Geburt in Krankenhäusern und begleiten die Kinder danach in Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Schulklassen mit regelmäßigen Besuchen. Ziel ist den Kindern das richtige Zähneputzen beizubringen und gleichzeitig über die richtige Ernährung für gesunde Zähne zu informieren.
Anlässlich der COVID-19 Pandemie werden unterschiedliche COVID-19 Tests für den öffentlichen Aufgabenbereich angeschafft. Darunter fallen insbesondere PCR-Tests, Antigen-Tests, Antikörper-Tests. Die angeschafften COVID-19 Tests werden primär Bediensteten der Bundesministerien und der nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt. Von dieser COVID-19 Maßnahme sind ebenso die Tests für Schüler mitumfasst. Weiters werden Werkleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Auswertung von Tests, die an Bediensteten der Bundesministerien bzw. an Mitarbeitern von nachgeordneten Dienststellen durchgeführt werden im Rahmen dieser COVID-19 Maßnahme abgebildet.
Anlässlich der COVID-19-Pandemie wird unterschiedliche Schutzausrüstung für den öffentlichen Aufgabenbereich angeschafft. Darunter fallen insbesondere Hygienemasken (Mund-Nasen-Schutz), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einweghandschuhe, Einwegschutzanzüge, Schutzbrillen sowie Wärmemessungsgeräte. Die angeschaffte Schutzausrüstung wird primär Bediensteten der Bundesministerien und der nachgeordneten Dienststellen (Gerichten, Strafjustizanstalten, Finanz- und Zollämter, etc.) zur Verfügung gestellt, darüber hinaus aber beispielswiese auch InsassInnen von Strafvollzugsanstalten, Lehrer/innen und Schüler/innen sowie KundInnen der öffentlichen Verwaltung (Parteienverkehr).
Kärnten
Flächendeckendes Schulungs- bzw. Vorsorgeprogramm sowohl für nicht insulinpflichtige als auch für insulinpflichtige Typ 2 Diabetiker mit dem Ziel, bei den Betroffenen ein Gesundheitsverhalten zu etablieren, das einen möglichst optimalen Umgang mit der Erkrankung sicherstellt und Folgeschäden minimiert bzw. vermeidet.
Administration und Organisation der kostenlosen Impfungen für Kinder bis 15 Jahre bzw. Kinder und Erwachsene im Rahmen von Eradikationsprogrammen, welche im Impfkonzept des Bundes enthalten sind. Die Finanzierung der Impfhonorare und der Distribution wird vom Land Salzburg übernommen. Die Kosten der Impfstoffe werden zu 2/3 vom Bund übernommen, 1/3 teilen sich die Länder und der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger.
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen nach dem Leistungskatalog gemäß § 7 KBGG. Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere einen Eltern-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum 62. Lebensmonat. Auch nicht versicherte Frauen haben einen Anspruch auf (kostenfreie) Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Österreich. Der Eltern-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die im Eltern-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen sind eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes.
Oberösterreich
Gefördert werden Kinder, wenn sowohl der Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) Untersuchungen lückenlos sowohl von der Mutter als auch dem Kind durchgeführt wurden und zudem die Kinder die im Kinderimpfkonzept vorgesehenen relevanten Impfungen erhalten haben bzw. auch die entsprechende augen- und zahnärztliche Untersuchung erfolgt ist. Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt 405 Euro insgesamt, der in drei Teilbeträgen zu je 135 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass)-Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr = 22.-26. Lebensmonat inkl. Augenuntersuchung), der 2. Teil nach Vollendung des 5. Lebensjahres (Nachweis bis zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung - künftig Eltern-Kind-Pass-Untersuchung - und der Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung zwischen dem 5. und 6. Geburtstag über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss) und der 3. Teil nach Vollendung des 8. Lebensjahres (Durchführung er Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio - wird meistens in der 3. Klasse Volksschule durchgeführt - und einer weiteren Zahngesundheitsvorsorge-Untersuchung zwischen dem 8. und 9. Geburtstag, die ein kariesfreies Gebiss bzw. saniertes Gebiss bestätigt) beantragt. Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält eine erziehungsberechtigte Person (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil, etc.) in drei Raten zu je Euro 135,-, wenn ihr Kind ab dem 1.1.2013 geboren ist (vorausgesetzt es wurden nicht beide Teile zu je 185 Euro bis zum 31.12.20218 eingereicht), sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Niederösterreich
Aufgrund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und aufgrund § 2 Absatz 2 NÖGUS-Gesetz 2006 werden jährlich Mittel zur Finanzierung von krankenhausentlastenden Maßnahmen vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds zur Verfügung gestellt.
Gegenstand dieses Bundesgesetzes sind Maßnahmen und Initiativen, die zur Erreichung folgender Zielsetzungen beitragen: Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens. Aufklärung und Information über vermeidbare Krankheiten sowie über die die Gesundheit beeinflussenden seelischen, geistigen und sozialen Faktoren. Maßnahmen und Initiativen, die in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Sozialversicherung fallen, bzw. auf Grundlage anderer gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt werden, sind nicht Gegenstand dieses Bundesgesetzes.