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Österreich
Förderungen von Projekten im Sozialbereich im Kontext europäischer und internationaler Aufgaben des Ressorts (vor allem Ko-Finazierungen zu EU-Förderungen, mulitlaterale Zusammenarbeit, Schwerpunktsetzungen im Bereich Armutsbekämpfung, Förderungen in den Bereichen Menschenrechte, CSR und Gender Mainstreaming, u.a.) Förderung des sozialen Dialogs auf EU-Ebene.
Gratkorn
Eine allgemeine Vereinsförderung wird Vereinen gewährt, die seit mindestens einem Jahr einen geregelten Vereinsbetrieb unterhalten und grundsätzlich allen Gemeindebürger*innen offenstehen.
Seit 1. Juli 2013 kann ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Entwicklung oder tatsächlichen Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich aus dem Anerkennungsfonds beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingebracht werden. Zuwendungen erhalten können natürliche- oder juristische Personen. Natürliche Personen können bei Vorliegen aller im Gesetz festgeschriebenen Voraussetzungen Zuwendungen in der Höhe von maximal € 1.000,- erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal € 15.000,-.
Salzburg
Gefördert werden Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Land Salzburg, die frauen- und gleichbehandlungsspezifische Arbeit leisten, durch Gewährung von Beiträgen zu Personal- und Strukturkosten. Die Gewährung der Jahresförderung erfolgt an die TrägerInnen der Vereine.
Förderung von Aufgaben und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit. Die für die Durchführung der Jugendarbeit erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen wie Gehälter, Sachaufwand, Mieten, Büroinfrastruktur und dergleichen. Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von bundesweit tätigen, verbandlich organisierten Jugendorganisationen.
Kärnten
Basisförderungen und/oder Projektförderungen von Frauenberatungsstellen und anderen Einrichtungen bzw. natürlichen Personen, die frauenspezifische Projekte anbieten und durchführen.
Förderung von Aufgaben und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit der parteipolitischen Bundes-Jugendorganisationen. Die für die Durchführung der Jugendarbeit erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen wie Gehälter, Sachaufwand, Mieten, Büroinfrastruktur und dergleichen, sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von bundesweit tätigen parteipolitisch organisierten Jugendorganisationen, weiters für Projekte der Jugendarbeit, gemäß den vorgegebenen Schwerpunkten.
Burgenland
Gefördert wird das Benefizkonzert "Womens Hope International".
Graz
Die Stadt Graz gewährt durch ihre jeweiligen Bezirksvertretungen Bezirkssubventionen für folgende Zwecke: kulturelle Aktivitäten sportliche Aktivitäten karitative Aktivitäten pädagogische Aktivitäten Vorhaben der Gemeinschaftspflege Verfügungsbefugt über das für Bezirkssubventionen zur Verfügung stehende Bezirksbudget ist der/die Bezirksvorsteher/in des jeweiligen Stadtbezirks auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses des zuständigen Bezirksrates. Das Fördervolumen ist gedeckelt mit dem Bezirksbudget. Das Bezirksbudget wird vom Gemeinderat im Voranschlag für bezirksbezogene Aufgaben beschlossen.
Villach
Als Jahres- und Basissubvention gilt die Zuwendung von Geld- oder Sachleistungen, die der Erhaltung von sozial- und gesellschaftspolitischen sowie sportlichen, gesundheitsfördernden und kulturellen Einrichtungen dienen und im Interesse der Stadt begründet sind. Unterstützt werden im Besonderen: Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern, Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten, Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke, Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern, Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern, Präventions- und Opferschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung.
Projekt- und Investitionssubventionen werden entweder direkt im Budget für bestimmte Projekte oder Veranstaltungen vorgesehen oder von den Betreibern zu Einzelvorhaben beantragt. Unterstützt werden im Besonderen: Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern, Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten, Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke, Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern, Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern, Präventions- und Opferschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung.
Darunter sind alle materiellen Leistungen wie die Überlassung von Kommunaleinrichtungen oder die Bereitstellung von Bediensteten der Stadt Villach für Projekte und/oder Veranstaltungen zu verstehen. Unterstützt werden im Besonderen: Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern, Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten, Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke, Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern, Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern, Präventions- und Opferschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung