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Österreich
Förderungen von Projekten im Sozialbereich im Kontext europäischer und internationaler Aufgaben des Ressorts (vor allem Ko-Finazierungen zu EU-Förderungen, mulitlaterale Zusammenarbeit, Schwerpunktsetzungen im Bereich Armutsbekämpfung, Förderungen in den Bereichen Menschenrechte, CSR und Gender Mainstreaming, u.a.) Förderung des sozialen Dialogs auf EU-Ebene.
Seit 1. Juli 2013 kann ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Entwicklung oder tatsächlichen Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich aus dem Anerkennungsfonds beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingebracht werden. Zuwendungen erhalten können natürliche- oder juristische Personen. Natürliche Personen können bei Vorliegen aller im Gesetz festgeschriebenen Voraussetzungen Zuwendungen in der Höhe von maximal € 1.000,- erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal € 15.000,-.
Wien
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 90., 95., 100. oder höheren Geburtstag (ab 100. jährlich) feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5., 75. Hochzeitstag feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.
Für die unter Einsatz des eigenen Lebens im Land Wien durchgeführte Errettung von Menschen aus Lebensgefahr wurde ein Ehrenzeichen geschaffen. Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum der*des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht nach dem Tode besteht nicht. Die Veräußerung der Rettungsmedaille ist untersagt.
Salzburg
Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Land Salzburg, welche in den Bereichen Frauen und Diversität tätig sind werden durch Gewährung von Beiträgen zu Personal- und Strukturkosten gefördert. Die Gewährung der Jahresförderung erfolgt an die TrägerInnen der Vereine.
Burgenland
Finanzielle Unterstützung für burgenländische Kinder- und Jugendorganisationen
Förderung von Aufgaben und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit. Die für die Durchführung der Jugendarbeit erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen wie Gehälter, Sachaufwand, Mieten, Büroinfrastruktur und dergleichen. Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von bundesweit tätigen, verbandlich organisierten Jugendorganisationen.
Kärnten
Basisförderungen und/oder Projektförderungen von Frauenberatungsstellen und anderen Einrichtungen bzw. natürlichen Personen, die frauenspezifische Projekte anbieten und durchführen.
Förderung von Aufgaben und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit der parteipolitischen Bundes-Jugendorganisationen. Die für die Durchführung der Jugendarbeit erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen wie Gehälter, Sachaufwand, Mieten, Büroinfrastruktur und dergleichen, sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von bundesweit tätigen parteipolitisch organisierten Jugendorganisationen, weiters für Projekte der Jugendarbeit, gemäß den vorgegebenen Schwerpunkten.
Gefördert wird das Benefizkonzert "Womens Hope International".
Graz
Die Stadt Graz gewährt durch ihre jeweiligen Bezirksvertretungen Bezirkssubventionen für folgende Zwecke: kulturelle Aktivitäten sportliche Aktivitäten karitative Aktivitäten pädagogische Aktivitäten Vorhaben der Gemeinschaftspflege Verfügungsbefugt über das für Bezirkssubventionen zur Verfügung stehende Bezirksbudget ist der/die Bezirksvorsteher/in des jeweiligen Stadtbezirks auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses des zuständigen Bezirksrates. Das Fördervolumen ist gedeckelt mit dem Bezirksbudget. Das Bezirksbudget wird vom Gemeinderat im Voranschlag für bezirksbezogene Aufgaben beschlossen.