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Österreich
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die darauf abzielen, die Zielgruppe, insbesondere gefährdete Gruppen wie Opfer von Menschenhandel und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, durch professionelle, kultursensible und dolmetschgestützte Psychotherapie und psychologische Betreuung zu unterstützen. Diese Maßnahme beinhaltet eine spezifische Behandlung von Traumafolgestörungen, die das reguläre Gesundheitssystem nicht bereitstellen kann. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Wiedererlangen der eigenen Handlungsfähigkeit für Routinehandlungen des alltäglichen Lebens und Befähigung zur Selbstbestimmung Wiederaufbau von eigenen Zielsetzungen und von Selbstverantwortung, Entwickeln von Zukunftsperspektiven, Aktivierung eigener Ressourcen
Zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich ist die Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung eine wesentliche Zielsetzung. Die Erreichung dieses Ziels wird durch den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan bis 2026 mit den beiden Komponenten 4.A.1 und 4.A.2 unterstützt. Diese beiden Vorhaben bedürfen einer engen Koordinierung. Durch die Beauftragung werden somit folgende Aufgaben sichergestellt: -Koordinierung der beiden Primärversorgungsprojekte im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans -Institutionsübergreifende Unterstützung der laufenden Arbeiten in den beiden Projekten und der Abstimmung mit zentralen Projektpartnern -Koordination für Fragen in Hinblick auf Umsetzung und Weiterentwicklung der beiden Projekte, auch in Bezug auf Schnittstellen mit nationalen Entwicklungen v.a. im Rahmen der Zielsteuerung Unterstützung der beiden Projekte in der EU-Projektabwicklung sowie bei der Kommunikation und Abstimmung mit nationalen und internationalen Partnern Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien für Projekte in der Primärversorgung im Rahmen der ARF-Maßnahme 4.A.2 durch die Abwicklungsstelle AWS. Diese Maßnahme fördert Neugründungen von Primärversorgungseinheiten sowie Projekte im Bereich der Primärversorgung in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung und Infrastruktur sowie Fort- und Weiterbildung. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Diese Förderung soll dazu beitragen, die Anzahl der Primärversorgungseinheiten (PVE) sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum zu erhöhen. Gefördert werden Bewerber/innen oder zukünftige Betreiber/innen von PVE sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der zukünftigen PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der zukünftigen PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Eine PVE ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d. h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 1,6 Millionen. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Beratungsleistungen in der Gründungsphase oder für Planungskosten iZm der geförderten Bautätigkeiten). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien in der Primärversorgung mit erweitertem Leistungsspektrum unterstützt werden. Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien in den Fachbereichen Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde, die über einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse verfügen (§ 343 ASVG) und die ein erweitertes Leistungsspektrum anbieten ("Gesundheitseinrichtung") Förderung von Projekten in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in der Primärversorgung sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung Gefördert werden die o.a. Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen o.a. Gesundheitseinrichtung umfasst und an denen Gesellschafter:innen der o.a. Gesundheitseinrichtung für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten („Besitzgesellschaft“)., wobei "Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der o.a. Gesundheitseinrichtung sein können und die o.a. Gesundheitseinrichtung Endbegünstigter der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Primärversorgungseinheiten (PVE) unterstützt werden. Eine Primärversorgungseinheit ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Förderung von Projekten bestehender PVE im Sinne des PrimVG in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit in PVE: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur in PVE: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden. PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in PVE sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung. Gefördert werden bestehende PVE gemäß PrimVG sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Nach den Bestimmungen des Tuberkulosegesetzes (§ 37 ff) trägt der Bund die Kosten der Behandlung einer Erkrankung an Tuberkulose, so lange beim Erkrankten zumindest ein sicheres Aktivitätszeichen vorliegt.
Steiermark
Psychologische Diagnostik (autismusspezifische Diagnostik, Leistungsdiagnostik und Persönlichkeitsdiagnostik) sowie Förderung autistischer Menschen (Verhaltenstherapie, Involvierungstherapie und multifunktionale Fördertherapie). In den Betreuungsstunden ist Elternarbeit, Vernetzungsarbeit und die Intensivwoche inkludiert. Seitens Libelle werden auch Eltern, Frühförderer und Familienentlaster geschult und in die Betreuung eingebunden – nur so ist eine effiziente Betreuung möglich. Ziele: Ziel des Vereins Libelle ist es für die betroffenen Personen ein adäquates Umfeld durch Aufbau, Förderung und Sicherung von Lebensqualität unter Berücksichtigung ihrer besonderen Erfordernisse zu schafften.
Vorarlberg
Übernahme des Rechtsträgeranteils des jährlichen Gebarungsabganges des Sonderkrankenhauses Maria Ebene zu 100 %.
Tirol
Das Land hat dem gesetzlichen Schulerhalter 40 % der Kosten, die ihm aus der Beistellung von Schulärzten erwachsen, zu ersetzen.
Kärnten
Gefördert wird die psychotherapeutische Behandlung von Gewalt- bzw. Missbrauchsopfern. Ziel der psychotherapeutischen Behandlung ist es, die Opfer von Gewalt und / oder sexuellem Missbrauch bei der Bewältigung ihrer traumatischen Erfahrungen zu unterstützen.
Salzburg
Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss zur tiergestützten Therapieeinheit am Bauernhof zur Förderung motorischer, emotionaler, sozialer und geistiger Kompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere zur Behandlung von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten sowie Traumatisierungen.