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Österreich
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die darauf abzielen, die Zielgruppe, insbesondere gefährdete Gruppen wie Opfer von Menschenhandel und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, durch professionelle, kultursensible und dolmetschgestützte Psychotherapie und psychologische Betreuung zu unterstützen. Diese Maßnahme beinhaltet eine spezifische Behandlung von Traumafolgestörungen, die das reguläre Gesundheitssystem nicht bereitstellen kann. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Wiedererlangen der eigenen Handlungsfähigkeit für Routinehandlungen des alltäglichen Lebens und Befähigung zur Selbstbestimmung Wiederaufbau von eigenen Zielsetzungen und von Selbstverantwortung, Entwickeln von Zukunftsperspektiven, Aktivierung eigener Ressourcen
Zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich ist die Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung eine wesentliche Zielsetzung. Die Erreichung dieses Ziels wird durch den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan bis 2026 mit den beiden Komponenten 4.A.1 und 4.A.2 unterstützt. Diese beiden Vorhaben bedürfen einer engen Koordinierung. Durch die Beauftragung werden somit folgende Aufgaben sichergestellt: Koordinierung der beiden Primärversorgungsprojekte im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans Institutionsübergreifende Unterstützung der laufenden Arbeiten in den beiden Projekten und der Abstimmung mit zentralen Projektpartnern Koordination für Fragen in Hinblick auf Umsetzung und Weiterentwicklung der beiden Projekte, auch in Bezug auf Schnittstellen mit nationalen Entwicklungen v.a. im Rahmen der Zielsteuerung Unterstützung der beiden Projekte in der EU-Projektabwicklung sowie bei der Kommunikation und Abstimmung mit nationalen und internationalen Partnern Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien für Projekte in der Primärversorgung im Rahmen der ARF-Maßnahme 4.A.2 durch die Abwicklungsstelle AWS. Diese Maßnahme fördert Neugründungen von Primärversorgungseinheiten sowie Projekte im Bereich der Primärversorgung in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung und Infrastruktur sowie Fort- und Weiterbildung. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Nach den Bestimmungen des Tuberkulosegesetzes (§ 37 ff) trägt der Bund die Kosten der Behandlung einer Erkrankung an Tuberkulose, so lange beim Erkrankten zumindest ein sicheres Aktivitätszeichen vorliegt.
Steiermark
Psychologische Diagnostik (autismusspezifische Diagnostik, Leistungsdiagnostik und Persönlichkeitsdiagnostik) sowie Förderung autistischer Menschen (Verhaltenstherapie, Involvierungstherapie und multifunktionale Fördertherapie). In den Betreuungsstunden ist Elternarbeit, Vernetzungsarbeit und die Intensivwoche inkludiert. Seitens Libelle werden auch Eltern, Frühförderer und Familienentlaster geschult und in die Betreuung eingebunden – nur so ist eine effiziente Betreuung möglich. Ziele: Ziel des Vereins Libelle ist es für die betroffenen Personen ein adäquates Umfeld durch Aufbau, Förderung und Sicherung von Lebensqualität unter Berücksichtigung ihrer besonderen Erfordernisse zu schafften.
Vorarlberg
Übernahme des Rechtsträgeranteils des jährlichen Gebarungsabganges des Sonderkrankenhauses Maria Ebene zu 100 %.
Tirol
Das Land hat dem gesetzlichen Schulerhalter 40 % der Kosten, die ihm aus der Beistellung von Schulärzten erwachsen, zu ersetzen.
Kärnten
Gefördert wird die psychotherapeutische Behandlung von Gewalt- bzw. Missbrauchsopfern. Ziel der psychotherapeutischen Behandlung ist es, die Opfer von Gewalt und / oder sexuellem Missbrauch bei der Bewältigung ihrer traumatischen Erfahrungen zu unterstützen.
Salzburg
Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss zur tiergestützten Therapieeinheit am Bauernhof zur Förderung motorischer, emotionaler, sozialer und geistiger Kompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere zur Behandlung von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten sowie Traumatisierungen.
Wien
Förderung von Gesundheitsdienstleistungen für suchtkranke oder suchtgefährdete Personen in Wien durch spezifische Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote. Förderung von Beratungs- und Betreuungsangeboten zur sozialen und beruflichen Reintegration dieser Personen sowie von Maßnahmen zur Vorbeugung von Suchterkrankungen in Wien.
Aufgrund der derzeit vorherrschenden multiplen Krisen (Krieg in der Ukraine, Energiekrise, Teuerung, Klimakrise, COVID-19) und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen, die sich in einem erhöhten Unterstützungsbedarf manifestieren, wird das Projekt "Gesund aus der Krise" nach "Gesund aus der Krise II" und "Gesund aus der Krise III" mit „Gesund aus der Krise IV“ fortgeführt. Dadurch soll belasteten Kindern und Jugendlichen weiterhin der unkomplizierte, niedrigschwellige und kostenlose Zugang zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen, psychotherapeutischen und musiktherapeutischen Beratungen und Behandlungen ermöglicht werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens soll wieder durch Ausschüttung von Fördergeldern an Psycholog:innen sowie an Psychotherapeut:innen und Musiktherapeut:innen zur Ermöglichung niedrigschwelliger Beratungs- und Behandlungsleistungen in diversen Settings erfolgen. Als Umsetzungspartner und Abwicklungsstelle tritt wieder der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) – in Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – auf.
Oberösterreich
Die Frühförderung versteht sich als frühestmögliche, ganzheitliche Förderung für in ihrer Entwicklung auffällige Kinder, Kinder mit einer Beeinträchtigung und Kinder, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Frühförderung ist zu leisten, um Beeinträchtigungen frühestmöglich zu vermeiden oder zu verringern, Behinderungen zu beseitigen und das Kind und dessen familiäres und soziales Umfeld zum Umgang mit der Beeinträchtigung zu befähigen. Wesentliche Zielsetzung der Frühförderung, neben der Entwicklungsförderung und der Familienberatung und -begleitung, ist die frühzeitige Förderung, welche wesentlichen Einfluss auf die Entwicklungspotentiale der Kinder hat. Es gibt: Allgemeine Frühförderung Familienbegleitung Frühe Kommunikationsförderung Sehfrühförderung Nähere Informationen zu Zweck und Zielsetzung der Allgemeinen Frühförderung, der Familienbegleitung, der Frühen Kommunikationsförderung und der Sehfrühförderung, den Zielgruppen und den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen.