Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Österreich
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sind Beratungsstellen gem. § 5 (1) AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz). Sie bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben haben um die Anerkennung bzw. berufliche Verwertung ihrer Kompetenzen zu erleichtern. Durch die Nutzung bestehender Potenziale soll dem Fachkräftemangel begegnet und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erleichtert werden. Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Anlaufstellen sind: Umfassende Information und Beratung über das Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren, die in mehreren Sprachen zur Verfügung steht Begleitung der Antragstellerin oder des Antragstellers im gesamten Verfahren zur Anerkennung oder Bewertung Ausübung einer Filterfunktion, um auf Anträge, die die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, im Vorhinein hinzuweisen Basisinformationen über die Rechtsvorschriften für die Aufnahme einer Berufstätigkeit Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Rechte gemäß AuBG Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Stellung von Anträgen auf Anerkennung und Bewertung Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen für die im Verfahren zur Anerkennung und Bewertung erforderlichen Unterlagen.
Burgenland
Förderung der Errichtung und des Betriebes von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen und Internaten; Förderung von Ausbildungsstätten, die auch für die zwischen- bzw. überbetriebliche Ausbildung genutzt werden können; Förderung von Einrichtungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation, die Maßnahmen zum Zweck der beruflichen Schulung, Umschulung und Weiterbildung durchführen; Förderung von Einrichtungen, die Wohnstätten für Arbeitnehmer betreiben.
Wien
Der Lohnkostenzuschuss dient als Ausgleich der Leistungsminderung von Menschen mit Behinderung in einem Arbeitsverhältnis. Zielgruppe sind Menschen im erwerbsfähigen Alter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Ausnahme: Kund:innen aus Tagesstruktur oder Berufsqualifizierung des FSW) in einem neu eingegangenen (der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses gestellt werden), aufrechten, echten (daher kein freier Dienst-oder Werkvertrag) Dienstverhältnis zu einem Unternehmen, sofern keine gleichartige Leistung durch andere Fördergeber (z.B. Förderung bei begünstigten Behinderten vom AMS, BSB) in Betracht kommt; Menschen mit Behinderung in einem Dienstverhältnis zu Wien Work (Integrativer Betrieb: IB-BE). Freiwillige Leistung im Sinne des §10 CGW.
Vorarlberg
In enger Kooperation mit dem AMS Vorarlberg fördert das Land Vorarlberg (Mitfinanzierung oder 100%) verschiedene Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte zur Erhöhung der Beschäftigungschancen und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Ziel ist der Verfestigung von Langzeitbeschäftigungslosigkeit entgegenzuwirken, die Höherqualifizierung von Menschen mit niedrigem Ausbildungsniveau zu forcieren sowie Jugendlichen eine gute berufliche Ausbildung und Beschäftigungsperspektiven zu bieten. Die Schwerpunkte sind daher folgende: 1. Förderung junger Menschen unter 25 Jahre, ein besonderes Augenmerk wird auf Jugendliche gelegt, die aufgrund ihrer schulischen Leistungen oder anderer Defizite geringere Chancen auf eine Lehr- oder Ausbildungsstelle haben. 2. Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote für Geringqualifizierte. 3. Angebote für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Personengruppen zur Verhinderung der Verfestigung von Arbeitslosigkeit bzw. um einem dauerhaften Ausschluss vom Erwerbsleben entgegenzuwirken.
Oberösterreich
Diese Förderungen umfassen die Angebote Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Beratung, Reintegration und Anpassung an den Arbeitsmarkt.
Gefördert werden landwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführer, die einen Angehörigen oder die Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen hauptberuflich in ihrem Betrieb beschäftigen.
Bei Gefährdung eines Arbeitsplatzes eines Menschen mit Behinderungen, kann ein Arbeitsplatzsicherungszuschuss gewährt werden. Die Gefährdung des Arbeitsplatzes kann ihre Ursache in wirtschaftlichen Gründen oder sonstigen Gefährdungssituationen haben und ist durch die Dienstgeber:innen glaubhaft zu machen.
Salzburg
Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg. Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.
Kärnten
Arbeitsstiftungen bieten die Möglichkeit einer grundlegenden beruflichen Orientierung und helfen bei der Arbeitssuche. „Outplacementstiftungen“ aktivieren das Selbsthilfepotential von Personen, die auf Grund von krisenhaften Unternehmensentwicklungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. „Implacementstiftungen“ implementieren meist eine fachspezifische Qualifikation zur Integration in expandierende Unternehmen. Zielgruppenstiftungen dienen der Höherqualifizierung spezifischer Zielgruppen (Ältere/50+, Frauen, Junge Erwachsene, gering Qualifizierte etc.) und der spezifischen Hilfestellung bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt. Mit der Umsetzung von Arbeitsstiftungen in Kärnten ist seit dem Jahr 1992 der „Verein zur Förderung von Kärntner Arbeitsstiftungen“ (VfKA) beauftragt. Fördergeber für Arbeitsstiftungen und Zielgruppenstiftungen sind das Land Kärnten, das AMS und Unternehmen. Das AMS fördert den Lebensunterhalt der Teilnehmer*innen entweder in Form einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (z.B. bei stiftungsähnlichen Maßnahmen) oder in Form eines Arbeitslosengeldbezuges (bei Stiftungen).
Das Land Kärnten fördert Unternehmen bei der Durchführung zum audit berufundfamilie.
Gefördert werden Träger, die Jugendlichen, die nach der Beendigung der Pflichtschule Defizite in sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken haben, in der Beseitigung dieser Defizite unterstützen. Dadurch sollen Jugendliche an weiterführende Ausbildungen herangeführt werden. Ausbildungsfit soll jenen Jugendlichen, die im Rahmen ihrer Schulpflicht die für den Einstieg in eine Berufsausbildung notwendigen Basiskompetenzen nicht entwickeln konnten, ein effektives und gleichzeitig effizientes Nachholen dieser Kompetenzen ermöglichen. AusbildungsFit arbeitet dabei auf unterschiedlichen Ebenen: Praktisches Arbeiten und Trainieren der Jugendlichen sowohl im Projekt selbst als auch in der externen Praxis (Wirtschaftsbetrieben). Psychologische, sozialpädagogische und sozialarbeiterische Begleitung der Jugendlichen in Einzelberatung oder Gruppen. Individuell unterstütztes Lernen (zB: Kulturtechniken, soziale Kompetenzen…)
Tirol
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen subventioniert: Förderung von Ausbildungskosten, Semestergebühren und Unterstützungsmaßnahmen vor und während der Ausbildung (Heimhilfe und Sozialbetreuungsberufe) Einen Ausbildungsbeitrag für Auszubildende an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen zu Berufen nach dem GuKG bzw. Sozialbetreuungsberufe in der Fachrichtung Behindertenbegleitung mit dem Ausbildungsmodul „Unterstützung in der Basisversorgung“ für die Ausbildungsdauer und für Personen im Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsverfahren während der im Rahmen der Auflagen erteilten Praktika.