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Burgenland
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Die Förderung der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern nimmt in der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Union und ihrer Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle ein. Ausbildungsmaßnahmen wirken sich im Allgemeinen zum Vorteil der gesamten Gesellschaft aus, da sie das Reservoir an qualifizierten Arbeitskräften vergrößern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken und auch ein wichtiges Element der Beschäftigungsstrategie der Union sind.
Österreich
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sind Beratungsstellen gem. § 5 (1) AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz). Sie bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben haben um die Anerkennung bzw. berufliche Verwertung ihrer Kompetenzen zu erleichtern. Durch die Nutzung bestehender Potenziale soll dem Fachkräftemangel begegnet und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erleichtert werden. Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Anlaufstellen sind: Umfassende Information und Beratung über das Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren, die in mehreren Sprachen zur Verfügung steht Begleitung der Antragstellerin oder des Antragstellers im gesamten Verfahren zur Anerkennung oder Bewertung Ausübung einer Filterfunktion, um auf Anträge, die die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, im Vorhinein hinzuweisen Basisinformationen über die Rechtsvorschriften für die Aufnahme einer Berufstätigkeit Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Rechte gemäß AuBG Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Stellung von Anträgen auf Anerkennung und Bewertung Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen für die im Verfahren zur Anerkennung und Bewertung erforderlichen Unterlagen.
Förderung der Errichtung und des Betriebes von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen und Internaten; Förderung von Ausbildungsstätten, die auch für die zwischen- bzw. überbetriebliche Ausbildung genutzt werden können; Förderung von Einrichtungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation, die Maßnahmen zum Zweck der beruflichen Schulung, Umschulung und Weiterbildung durchführen; Förderung von Einrichtungen, die Wohnstätten für Arbeitnehmer betreiben.
Vorarlberg
In enger Kooperation mit dem AMS Vorarlberg fördert das Land Vorarlberg (Mitfinanzierung oder 100%) verschiedene Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte zur Erhöhung der Beschäftigungschancen und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Ziel ist der Verfestigung von Langzeitbeschäftigungslosigkeit entgegenzuwirken, die Höherqualifizierung von Menschen mit niedrigem Ausbildungsniveau zu forcieren sowie Jugendlichen eine gute berufliche Ausbildung und Beschäftigungsperspektiven zu bieten. Die Schwerpunkte sind daher folgende: 1. Förderung junger Menschen unter 25 Jahre, ein besonderes Augenmerk wird auf Jugendliche gelegt, die aufgrund ihrer schulischen Leistungen oder anderer Defizite geringere Chancen auf eine Lehr- oder Ausbildungsstelle haben. 2. Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote für Geringqualifizierte. 3. Angebote für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Personengruppen zur Verhinderung der Verfestigung von Arbeitslosigkeit bzw. um einem dauerhaften Ausschluss vom Erwerbsleben entgegenzuwirken.
Oberösterreich
Diese Förderungen umfassen die Angebote Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Beratung, Reintegration und Anpassung an den Arbeitsmarkt.
Kärnten
Die Förderung unterstützt Projekte, Veranstaltungen, Studien und Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration in Kärnten. Ziel ist die Förderung von Qualifikation, Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe insbesondere benachteiligter Zielgruppen. Gefördert werden innovative Maßnahmen mit Mehrwert für den Kärntner Arbeitsmarkt, die berufliche (Re-)Integration erleichtern, Bildungs- und Beratungsangebote stärken oder arbeitsmarktpolitische Entwicklungen unterstützen.
Gefördert werden landwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführer, die einen Angehörigen oder die Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen hauptberuflich in ihrem Betrieb beschäftigen.
Bei Gefährdung eines Arbeitsplatzes eines Menschen mit Behinderungen, kann ein Arbeitsplatzsicherungszuschuss gewährt werden. Die Gefährdung des Arbeitsplatzes kann ihre Ursache in wirtschaftlichen Gründen oder sonstigen Gefährdungssituationen haben und ist durch die Dienstgeber:innen glaubhaft zu machen.
Tirol
Dienstgeberinnen, die Menschen mit Behinderungen rechtmäßig unter Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen beschäftigen, können für die Dauer der Beschäftigung Lohnkostenzuschüsse und Mentorenzuschüsse gewährt werden. Lohnkostenzuschüsse: Höhe des Lohnkostenzuschusses ist unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit und des kollektivvertraglich vereinbarten Bruttoentgelts bzw. bei Fehlen eines Kollektivvertrags des tatsächlichen bzw. gesetzlich festgelegten Bruttolohnes zu bemessen. Lohnnebenkosten sind dabei nicht zu berücksichtigen. Mentorenzuschüsse: Menschen mit Behinderungen kann für die Dauer ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine andere Beschäftigte der Dienstgeberin als Mentorin zur Verfügung gestellt werden. Diese Mentorin dient dem Menschen mit Behinderungen als Ansprechperson und ist Vermittlerin im Betrieb. Für diese Leistung kann der Dienstgeberin zum Lohnkostenzuschuss zusätzlich ein Mentorenzuschuss gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass gleichzeitig die Leistung Inklusive Arbeit (§ 11 Abs. 2 lit. g TTHG) gewährt wird. Die maximal zulässige Höhe der Lohnkosten- und Mentorenzuschüsse ist in der Arbeitsplatzzuschuss-Verordnung geregelt.
Salzburg
Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg. Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.
Das Land Kärnten fördert Unternehmen bei der Durchführung zum audit berufundfamilie.
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Die Bildungsmaßnahme muss von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, deren Förderung in die Zuständigkeit anderer öffentlicher Stellen fällt. Fördernehmer*innen können sein: Arbeitnehmer*innen und freie Dienstnehmer*innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben, Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben, Wiedereinsteiger*innen.