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Kärnten
Das zentrale Ziel der regionalen Wirtschaftsförderung ist die Erhöhung der Standortattraktivität, der Ausbau Kärntens als regionalen Wirtschaftsstandort wie die Verbesserung des Images eines Standorts und die Förderung von Innovationen, Digitalisierung und Sichtbarkeit. Die betreffende Initiative muss eine klaren wirtschaftlichen Schwerpunktsetzung aufweisen. Vorrangig werden Projekte gefördert, welche einen Zusatzimpuls zur Festigung des Standortes und der Wirtschaft in Kärnten gewährleisten.
Oberösterreich
Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft.
Österreich
Beratung von Unternehmen über Fragen der Unfallverhütung und des Arbeitnehmerschutzes.
Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programmes sollen insbesondere Investitionen von Bäckereibetrieben gefördert werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen. Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt. Investitionsschwerpunkte: Neuerrichtung eines Betriebes Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung Übernahme eines Betriebes
Salzburg
Basisfinanzierung zur Wahrnehmung der im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben. Diese umfassen die Geschäftsfelder "Innovations- und Technologietransfer", "Medien- und Kreativwirtschaft" und "Innovationsberatung".
Steiermark
Seitens des Bundes wurde gemeinsam mit den weinproduzierenden Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Wien sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und dem Bundesgremium des Wein- und Spirituosengroßhandels eine „Österreichische Weinvermarktungsgesellschaft m.b.H.“ gegründet. An der heute auf „Österreich Wein Marketing GmbH“ lautenden Gesellschaft ist das Land Steiermark mit 10 % beteiligt. Weiters beteiligt sind die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und das Bundesgremium des Agrarhandels (mit je 25 %), die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland (mit je 15 %) sowie Wien (mit 10 %).
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg ist Gesellschafter der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH und fördert daher die Gesellschaft.
Mit der Förderrichtlinie verfolgt das Land Vorarlberg das Ziel, externe Beratungsleistungen, welche von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, zu unterstützen. Förderungswerber sind kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.
Bei Vorliegen einer Unternehmensgruppe sind Verluste eines ausländischen Gruppenmitgliedes im Inland steuerwirksam.
Zuschüsse gemäß Maßnahme 2 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Durch die Unterstützung von Investitionen von KMU soll deren Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dies hat in weiterer Folge einen positiven Effekt auf die Beschäftigung.
In ihrem Regierungsprogramm für 2020 bis 2024 hat die Bundesregierung die zentrale Bedeutung der Mikroelektronik für die österreichische Standort- und Industriepolitik hervorgehoben. Mit der Säule 2 des Chip Gesetzes hat die Europäische Union einen Beihilfe-Rahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Chips inkl. Halbleiterproduktion in der EU geschaffen, indem in- und ausländische Investitionen angezogen und der Aufbau neuartiger umfangreicher Produktionskapazitäten unterstützt werden sollen. Im Auftrag des BMWET (Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus) unterstütz die aws die operative Abwicklung der Säule 2 des Chip Gesetzes. Unternehmen, die potenziell First of a Kind Projekte im Rahmen der Säule 2 des Chips Acts umsetzen könnten, sind dazu aufgerufen Ihr Interesse bei der aws bzw. dem BMWET zu bekunden. Calls bzw. vorgegebene Antragsfristen sind nicht vorgesehen. Möglich sind zwei Arten innovativer Produktionsanlagen, die in der EU die ersten ihrer Art sein müssen (First of a Kind): Integrierte Produktionsstätten – IPFs (Integrated Production Facility) Offene EU-Fertigungsbetriebe - OEFs (EU Open Foundries) welche der Auftragsfertigung dienen
Ziel der Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, Potentiale für Innovationen und Entwicklungsprozesse aufzuspüren, zu entwickeln und entsprechende Projekte vorzubereiten und umzusetzen. Angesprochen werden sollen Unternehmen, die solche Vorhaben durchführen möchten, dabei Bedarf an externem Fachwissen haben, und die sich noch in keinem regelmäßigen Innovationsprozess befinden. Förderbar sind Vorhaben: zur Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Innovationsmanagementkonzepten, zum Einstieg in Qualitätsentwicklungs-, -management- und -sicherungsprozesse, zur Vorbereitung und Begleitung von Innovations- und Technologietransferprojekten (einschließlich der Erarbeitung von Schutzrechten für geistiges Eigentum), zur Unterstützung bei Produktentwicklungs-, Produktions-, Material- und Technologiefragestellungen. Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Das zu fördernde Vorhaben soll sich maximal über einen Zeitraum von 12 Monaten erstrecken. Förderbar sind externe Beratungs-, Coaching- und technische Dienstleistungen, die mit förderbaren Vorhaben in Zusammenhang stehen (inklusive Reise- und sonstige Kosten). Der Zukauf dieser externen Leistungen wird mit einem förderfähigen Tagsatz von max. 1.200 Euro (exkl. USt., inkl. aller Reise-, Neben- und sonstigen Kosten) limitiert.