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Burgenland
Im Rahmen der Maßnahme soll einerseits ein nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Unternehmen in Gewerbe und Industrie unterstützt werden. Die Investitionsförderung soll die Zahl und Qualität betrieblicher Investitionen erhöhen, die die Entwicklungsdynamik und das Innovationspotenzial neuer und bestehender Unternehmen verbessern. Damit wird gleichzeitig auch die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze im Burgenland gefördert.
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die solide und langjährig erprobte Strukturen sowie Geschäftsmodelle aufweisen, wird die Digitalisierung als bedeutende Herausforderung erkannt. Die Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung und die Ermöglichung eines Zugangs von Unternehmen zu digitalen Technologien tragen zur Umsetzung der wirtschafts- und innovationspolitischen Strategien des Burgenlandes bei.
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Gleichzeitig sollen damit eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, die nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Sicherung der Nahversorgung herbeigeführt werden. Dabei ist insbesondere auf innovative und technologieorientierte Produktionen und Dienstleistungen unter der Beachtung der ökologischen Verträglichkeit Bedacht zu nehmen.
Kärnten
Das zentrale Ziel der regionalen Wirtschaftsförderung ist die Erhöhung der Standortattraktivität, der Ausbau Kärntens als regionalen Wirtschaftsstandort wie die Verbesserung des Images eines Standorts und die Förderung von Innovationen, Digitalisierung und Sichtbarkeit. Die betreffende Initiative muss eine klaren wirtschaftlichen Schwerpunktsetzung aufweisen. Vorrangig werden Projekte gefördert, welche einen Zusatzimpuls zur Festigung des Standortes und der Wirtschaft in Kärnten gewährleisten.
Oberösterreich
Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft.
Österreich
Beratung von Unternehmen über Fragen der Unfallverhütung und des Arbeitnehmerschutzes.
Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programmes sollen insbesondere Investitionen von Bäckereibetrieben gefördert werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen. Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt. Investitionsschwerpunkte: Neuerrichtung eines Betriebes Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung Übernahme eines Betriebes
Salzburg
Basisfinanzierung zur Wahrnehmung der im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben. Diese umfassen die Geschäftsfelder "Innovations- und Technologietransfer", "Medien- und Kreativwirtschaft" und "Innovationsberatung".
Steiermark
Seitens des Bundes wurde gemeinsam mit den weinproduzierenden Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Wien sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und dem Bundesgremium des Wein- und Spirituosengroßhandels eine „Österreichische Weinvermarktungsgesellschaft m.b.H.“ gegründet. An der heute auf „Österreich Wein Marketing GmbH“ lautenden Gesellschaft ist das Land Steiermark mit 10 % beteiligt. Weiters beteiligt sind die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und das Bundesgremium des Agrarhandels (mit je 25 %), die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland (mit je 15 %) sowie Wien (mit 10 %).
Vorarlberg
Mit der Förderrichtlinie verfolgt das Land Vorarlberg das Ziel, externe Beratungsleistungen, welche von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, zu unterstützen. Förderungswerber sind kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.
Bei Vorliegen einer Unternehmensgruppe sind Verluste eines ausländischen Gruppenmitgliedes im Inland steuerwirksam.
Projektfinanzierung in Form einer nachranging typisch stillen Beteiligung für z.B.: wachstumsorientierte Investitionen, F&E-Aktivitäten, Internationalisierungsvorhaben.