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Oberösterreich
Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft.
Österreich
Beratung von Unternehmen über Fragen der Unfallverhütung und des Arbeitnehmerschutzes.
Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programmes sollen insbesondere Investitionen von Bäckereibetrieben gefördert werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen. Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt. Investitionsschwerpunkte: Neuerrichtung eines Betriebes Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung Übernahme eines Betriebes
Salzburg
Basisfinanzierung zur Wahrnehmung der im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben. Diese umfassen die Geschäftsfelder "Innovations- und Technologietransfer", "Medien- und Kreativwirtschaft" und "Innovationsberatung".
Graz
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert Unternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die im unmittelbaren Nahbereich von öffentlichen Baustellen liegen und denen durch diese Bauvorhaben der Stadt Graz und deren ausgegliederten Rechtsträgern, erhebliche Benachteiligungen entstehen. Art und Umfang der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Projektkostenzuschusses. Das Fördervolumen beträgt € 500,- für jene Unternehmen die mindestens 2 Wochen von einer Baustelle betroffen sind € 1.000,- für Unternehmen die länger als 4 Wochen € 1.500,- für Unternehmen die länger als 6 Wochen betroffen sind. Jedes Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Jahr in Anspruch nehmen.
Steiermark
Seitens des Bundes wurde gemeinsam mit den weinproduzierenden Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Wien sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und dem Bundesgremium des Wein- und Spirituosengroßhandels eine „Österreichische Weinvermarktungsgesellschaft m.b.H.“ gegründet. An der heute auf „Österreich Wein Marketing GmbH“ lautenden Gesellschaft ist das Land Steiermark mit 10 % beteiligt. Weiters beteiligt sind die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und das Bundesgremium des Agrarhandels (mit je 25 %), die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland (mit je 15 %) sowie Wien (mit 10 %).
Vorarlberg
Das Land Vorarlberg ist Gesellschafter der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH und fördert daher die Gesellschaft.
Bei Vorliegen einer Unternehmensgruppe sind Verluste eines ausländischen Gruppenmitgliedes im Inland steuerwirksam.
Zielsetzung dieses Modells ist die langfristige Verbesserung der Finanzierungsstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen in Vorarlberg durch die teilweise Übernahme von Risiken privater Investoren, die sich an einem Unternehmen mit Wachstumspotenzial beteiligen und mit dazu beitragen, vorhandene Produkt- und Dienstleistungsideen international vermarktungsfähig zu machen. Die Übernahme einer Garantie durch das Land Vorarlberg erfolgt für die Bereitstellung von Eigenkapital an Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Vorarlberg haben oder zu errichten beabsichtigen und/oder das zu finanzierende Projekt in einer in Vorarlberg liegenden Betriebsstätte umsetzen. Die Garantieübernahme erfolgt im Falle von § 2 Abs. 2 lit. a und b gegenüber dem Investor, im Falle von § 2 Abs. 2 lit. c gegenüber dem Kreditgeber als Beteiligungsnehmer. Förderbar sind Unternehmen, die über ein innovatives Produkt- und Dienstleistungsangebot mit Wachstumspotenzial verfügen, das international vermarktungsfähig ist und entsprechende Ertragserwartungen auf Grundlage eines nachvollziehbaren Unternehmenskonzeptes vorliegen. Das Land Vorarlberg übernimmt nach Maßgabe der Richtlinien für das Chancenkapitalmodell Vorarlberg Garantien für Beteiligungskapital, das der mittelständischen Wirtschaft unseres Landes zur Verfügung gestellt wird.
Ziel der Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, Potentiale für Innovationen und Entwicklungsprozesse aufzuspüren, zu entwickeln und entsprechende Projekte vorzubereiten und umzusetzen. Angesprochen werden sollen Unternehmen, die solche Vorhaben durchführen möchten, dabei Bedarf an externem Fachwissen haben, und die sich noch in keinem regelmäßigen Innovationsprozess befinden. Förderbar sind Vorhaben: zur Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Innovationsmanagementkonzepten, zum Einstieg in Qualitätsentwicklungs-, -management- und -sicherungsprozesse, zur Vorbereitung und Begleitung von Innovations- und Technologietransferprojekten (einschließlich der Erarbeitung von Schutzrechten für geistiges Eigentum), zur Unterstützung bei Produktentwicklungs-, Produktions-, Material- und Technologiefragestellungen. Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Das zu fördernde Vorhaben soll sich maximal über einen Zeitraum von 12 Monaten erstrecken. Förderbar sind externe Beratungs-, Coaching- und technische Dienstleistungen, die mit förderbaren Vorhaben in Zusammenhang stehen (inklusive Reise- und sonstige Kosten). Der Zukauf dieser externen Leistungen wird mit einem förderfähigen Tagsatz von max. 1.200 Euro (exkl. USt., inkl. aller Reise-, Neben- und sonstigen Kosten) limitiert.
Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der AWS zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der "Investitionsprämie für Unternehmen" für den Bund entstehen.
Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der aws zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des "COVID-19 Startup Hilfsfonds" für den Bund entstehen.