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Österreich
Die Förderung hat zum Ziel die Flottenumstellung und Angebotserweiterung auf emissionsfreien Busse in Österreich zu beschleunigen. Der Anteil an Elektro-Bussen bei den Bus-Neuzulassungen im Jahr 2020 lag bei rund 1,6% und damit deutlich unter dem Anteil von Elektro-PKW an den Neuzulassungen. Mit ein Grund dafür sind die erhöhten Kosten emissionsfreier Busse und der zugehörigen Infrastruktur, weshalb aktuell abseits von einzelnen Pilotprojekten kaum Buslinien auf einen emissionsfreien Betrieb umgestellt sind. Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des öffentlichen Busverkehrs zu beginnen, um für Personen, die vom Individualverkehr auf diesen umsteigen, ein emissionsfreies Angebot zur Verfügung zu stellen. Das Förderprogramm „Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Busse sowie bei der Errichtung der für diese Busse erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Emissionsfreie Busse und Infrastruktur (EBIN) durch die Abwicklungsstelle FFG. Das Förderprogramm Emissionsfreie Busse und Infrastruktur unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Busse sowie bei der Errichtung der für diese Busse erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschussgewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN) durch die Abwicklungsstelle FFG. Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschussgewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Die Förderung hat zum Ziel die Umstellung und Angebotserweiterung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge in Österreich zu beschleunigen. Der Anteil an Elektro-Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 bei den Nutzfahrzeugs-Neuzulassungen im Jahr 2021 lag bei rund 3,8% und damit deutlich unter dem Anteil von Elektro-PKW an den Neuzulassungen. Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Kosten emissionsfreier Nutzfahrzeuge und der zugehörigen Infrastruktur noch höher als jene von konventionellen Nutzfahrzeugen sind, weshalb vor allem bei schweren Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 kaum größere Flotten auf einen emissionsfreien Betrieb umgestellt sind. Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des Güterverkehrs zu beginnen. Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU & REPowerEU Durch die Änderung des Durchführungsbeschlusses vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs kommt es zu einer Änderung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans Österreichs, welche die finanzielle Ausstattung des Förderprogramms "Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur" tangiert. Das Förderbudget wird um € 70 Mio. aus dem REPower EU Plan aufgestockt. Das Leistungsangebot umfasst die RRF-Maßnahmen: 1.B.4 Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur 5.B.2 Ausgeweitete Maßnahme: Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und Infrastruktur
Gefördert werden Elektro-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 und die für den Betrieb notwendige E-Ladeinfrastrukturen. Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge deutlich zu steigern. Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. ARF Maßnahme Code 1.B.4 Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Kärnten
Basisfinanzierung an das "Institut für Technologie und alternative Mobilität" für E-Mobilität.
Vorarlberg
Ziel des Förderungsprogramms ist die Nachrüstung von bestehenden Mehrwohnungshäuser mit Leitungsinfrastruktur als Grundvoraussetzungen zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden von E-PKW und E-Zweiräder. Förderungswerbende können natürliche und juristische Personen, die Allein-Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind, sowie Eigentümergemeinschaften (Mischnutzung mit Gewerbe ist zulässig) sein. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und beträgt für E-PKW: € 300,- pro erschlossenem Stellplatz € 500,- pro erschlossenem Carsharing bzw. öffentlichem Ladeplatz Im Fall der erforderlichen Verstärkung des Hausanschlusses bis inklusive Hausanschlusskasten zusätzlich € 200,- pro erschlossenem Stellplatz Die Förderung von Maßnahmen für Pedelecs und E-Bikes beträgt: 50 % der förderungsfähigen Kosten , max. € 1.000,-- pro erschlossener Abstellanlage
Ziel ist die Verminderung klimarelevanter Gase im Mobilitätsbereich durch den Einsatz von Elektro-Kleinbussen und leichten Elektro Nutzfahrzeugen für gewerbliche Zwecke. Förderbar sind: Anschaffung von neuen leichten E-Nutzfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb der Klassen a) N1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen b) N1 >2,5 und <3,5 Tonnen Anschaffung von neuen E-Kleinbussen zugelassen für mindestens 7+1 Personen mit reinem Elektroantrieb der Klassen a) M1 > 2,0 und <= 2,5 Tonnen b) M1 >2,5 und <3,5 Tonnen Anträge können gestellt werden von Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist mit 30% der Anschaffungskosten bzw. folgenden Beträgen begrenzt: leichte Nutzfahrzeuge N1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen: € 2.000 leichte Nutzfahrzeuge N1 >2,5 und <3,5 Tonnen: € 3.000 E-Kleinbusse M1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen: € 2.000 E-Kleinbusse M1 >2,5 und <3,5 Tonnen: € 3.000
Die Förderung hat zum Ziel die Umstellung und Angebotserweiterung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge in Österreich zu beschleunigen. Der Anteil an Elektro-Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 bei den Nutzfahrzeugs-Neuzulassungen im Jahr 2021 lag bei rund 3,8% und damit deutlich unter dem Anteil von Elektro-PKW an den Neuzulassungen. Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Kosten emissionsfreier Nutzfahrzeuge und der zugehörigen Infrastruktur noch höher als jene von konventionellen Nutzfahrzeugen sind, weshalb vor allem bei schweren Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 kaum größere Flotten auf einen emissionsfreien Betrieb umgestellt sind. Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des Güterverkehrs zu beginnen. Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Oberösterreich
E-Mobilität als langfristige Perspektive für Umweltschutzmaßnahmen, soll konkret zur Steigerung der Energieeffizienz und der Schadstoffminimierung (CO2, NOx, Feinstaub und Lärm) beitragen. Dieses Förderprogramm soll Maßnahmen im Bereich Fahrzeuge und Fahrzeugtechnologien Infrastrukturtechnologien (Lade-/Abrechnung-/Netztechnologien) einheitliche und barrierefreie Abrechnungssysteme Systemintegration von E-Mobilität in Smart-Home-Energiemanagementsystemen forcieren und unterstützen. Förderansuchen einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine konfessionelle Einrichtungen Gemeinden sowie Privatpersonen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Burgenland
Gefördert wird der Ankauf von Elektro-Scootern für Pensionisten und gehbehinderte Personen, die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, die Neuanschaffung oder der Umbau von PKW auf vollelektrischen Betrieb und die Neuanschaffung und der Umbau von PKW auf Erdgas- oder Biogas-Betrieb.
Steiermark
1. Dynamische Lastmanagementsysteme Gefördert wird die Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge. 2. Intelligente E-Ladestationen Gefördert wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels (mobile charger) mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW.